Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Illegale Moschee in Eisenach II
Vorlage
AF-0300/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Ist dem Oberbürgermeister die Nutzung der Räume für religiöse Zwecke inzwischen über die Informationen aus der Anfrage der NPD-Fraktion hinaus bekannt?

1.      Haben der Oberbürgermeister oder ein anderer Vertreter der Verwaltung seither das Gespräch mit den Betreibern gesucht?

2.      Welcher Verein oder welche Organisation ist der Betreiber des Gebetsraumes?

3.      Beabsichtigt der OB die Eisenacher Bürger über die Einrichtung in Kenntnis zu setzen und eine Eintragung auf der Internetseite der Stadt in der Rubrik „Kirchen & kirchliche Einrichtungen“ vorzunehmen?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Nein, es gibt keine öffentliche Nutzung der Räume für religiöse Zwecke.

 

Zu 1.:

 

Nein, aber mit dem Grundstückseigentümer.

 

Zu 2.:

 

Nicht bekannt.

 

Zu 3.:

 

Nein.