II. Fragestellung
Ist dem Oberbürgermeister die Nutzung der
Räume für religiöse Zwecke inzwischen über die Informationen aus der Anfrage
der NPD-Fraktion hinaus bekannt?
1.
Haben
der Oberbürgermeister oder ein anderer Vertreter der Verwaltung seither das
Gespräch mit den Betreibern gesucht?
2.
Welcher
Verein oder welche Organisation ist der Betreiber des Gebetsraumes?
3.
Beabsichtigt
der OB die Eisenacher Bürger über die Einrichtung in Kenntnis zu setzen und
eine Eintragung auf der Internetseite der Stadt in der Rubrik „Kirchen &
kirchliche Einrichtungen“ vorzunehmen?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Nein, es gibt keine öffentliche Nutzung der Räume für religiöse Zwecke.
Zu 1.:
Nein, aber mit dem Grundstückseigentümer.
Zu 2.:
Nicht bekannt.
Zu 3.:
Nein.