Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schneider - Dienstfahrt Oberbürgermeister zur Wahl des Bundespräsidenten nach Berlin am 18.03.2012
Vorlage
AF-0301/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist es richtig, dass der OB zu der Fahrt nach Berlin das städtische Dienstfahrzeug nutzte?

2.      Wenn ja, wie erfolgte die Abrechnung der Fahrt?

3.      Wenn ja, wann erfolgte die Abrechnung der Fahrt?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Ja es ist richtig, dass ich in meiner Eigenschaft als Mitglied der 15. Bundesversammlung den städtischen Dienst-Pkw, einschließlich Fahrer benutzte. Im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BpräsWahlG) ist mit der vorgeschriebenen Unterstützung aller Behörden, Institutionen und nachgeordneten Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland auch die Benutzung von entsprechenden Dienst-Pkw geregelt und zulässig.

Die Benutzung des Dienst-Pkw möchte ich auch damit begründen, da ich auf allen Listen als Oberbürgermeister der Stadt Eisenach gekennzeichnet war, somit auch die Stadt Eisenach repräsentierte und mir die Erreichung der 15.Bundesversammlung am 18.03.12 durch meine Teilnahme am Sommergewinn am 17.03.12 mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich war.

 

Zu 2 .

Gemäß § 12 des BpräsWahlG erhalten die Mitglieder der Bundesversammlung eine Ent-schädigung, deren Höhe der Präsident des Bundestages in sinngemäßer Anwendung der für die Mitglieder des Bundestages geltenden Bestimmungen festsetzt.

Mit Schreiben vom 21.02.12 des Präsidenten des Deutschen Bundestages wurden die Entschädigungsleistungen für Mitglieder der 15. Bundesversammlung festgesetzt und mir vorab mitgeteilt. Damit übernimmt der Deutsche Bundestag die entstandenen Fahrtkosten für die Benutzung des Dienst-Pkw, einschließlich Fahrer, Aufwandspauschale und Unfallversicherung. Die Kostenerstattung erfolgt direkt an die Stadt Eisenach.

 

Zu 3.

Die Abrechnung an den Deutschen Bundestag erfolgte am 20.03.12 durch mich selber unter Bekanntgabe des städtischen Konto in den entsprechenden Formularen des Bundes mit vorab übersandten Freiumschlag, so dass auch keinerlei Portokosten entstanden sind. Nach den Festsetzungen des Präsidenten des Deutschen Bundestages hat die Bundestagsverwaltung vier Wochen Zeit die Unterlagen zu überprüfen und die Zahlungen zu veranlassen.