Betreff
Entwurf Haushalt 2012 - Sachstandsbericht März 2012
Vorlage
0890-BR/2012
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der heutigen Vorlage wird zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2012 für den Bereich Verwaltungshaushalt Bericht erstattet. Die letzte Information des Stadtrates hinsichtlich des Planungsstandes des Verwaltungshaushaltes erfolgte in der Sitzung vom 27.01.2012 unter der Vorlage Nr. 0838-BR/2012.

 

Der in der letzten Berichtsvorlage vorgestellte Planungsstand des Verwaltungshaushaltes wies ein Defizit in Höhe von rd. 5,56 Mio. € aus, gegenwärtig ist eine Verschlechterung in Höhe von rd. 262 T € zu verzeichnen. Auf die Gründe dieser Verschlechterung wird in der Folge eingegangen, zunächst soll jedoch die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes im Vergleich zum Planungsstand 23.01.2012 dargestellt werden.

 

 

 

 

 

Hauptgruppe

“Haushalt 2011”

 

 

- EUR -

Haushalt 2012

Stand 23.01.2012

- EUR -

Haushalt 2012

Stand 26.03.2012

- EUR -

Veränderung

Entwurfsstand 23.01.2012/ 26.03.2012

- EUR -

 

 

 

 

 

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 58.831.091

55.504.183

55.458.183

- 46.000

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

25.006.577

24.856.422

24.886.866

+ 30.444

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

5.701.194

5.384.789

5.385.789

+ 1.000

Summe Einnahmen

89.538.862

85.745.394

85.730.838

- 14.556

 

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

20.135.588

20.632.308

20.632.308

+/- 0

5/6 – Sächl. Verw.- u. Betriebsaufw.

15.639.916

16.123.907

16.141.705

+ 17.798

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

47.676.867

49.574.787

49.804.861

+ 230.074

8 – Sonstige Finanzausgaben

6.086.491

4.969.684×

4.969.684×

+ /- 0

Summe Ausgaben

89.538.862

91.300.686

91.548.558

+ 247.872

Saldo

0

-5.555.292

- 5.817.720

- 262.428

 

 

HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

Auftragskostenpauschale                               -  46.000 €

Die Verschlechterung in dieser Hauptgruppe resultiert vollumfänglich aus dem Bereich der Auftragskostenpauschale. Diese wird im Rahmen der Haushaltsplanung nach vorhandenen Informationen (z. B. Verordnungsentwurf für das jeweilige Haushaltsjahr) berechnet. Ein Teilbereich unterliegt jedoch Schätzwerten, da anzusetzende Fallzahlen oftmals noch nicht vorliegen. Entstandene Abweichungen in der Planung wurden mit dem nun vorliegenden vorläufigen Bescheid über die Festsetzung der Auftragskostenpauschale korrigiert.

 

HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Erstattung vom Bund                                      +  23.280 €

Die Veränderung hier beruht im Wesentlichen auf der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes. Auch die Stadt hält entsprechende Einsatzstellen vor, welche vom Bundesamt anerkannt wurden. Die Bundesfreiwilligen erhalten ein Taschengeld, Leistungen zur gesetzlichen Sozialversicherung werden vollumfänglich durch die Stadt übernommen. Die Stadt wiederum erhält eine Erstattung der entstandenen Kosten. Nach nun vorliegenden konkreteren Planungen konnte der Erstattungsbetrag für das Haushaltsjahr 2012 beziffert werden. Die entsprechenden Ausgaben werden über den Sammelnachweis 01 (Personalausgaben) abgewickelt. 

 

Landeszuweisung Schulobstprogramm        +   4.510 €

Nach Mittelbewilligung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt zur Fortführung des Schulobstprogrammes für die im ersten Halbjahr teilnehmenden Schulen war eine Anpassung der Haushaltsansätze erforderlich. Analog hierzu erfolgte auch eine Anpassung im Ausgabebereich (siehe HGr. 5/6).

 

Weitere Veränderungen                                  +   2.654 €

Genannte Summe ergibt sich aus notwendigen betragsmäßig kleineren Anpassungen in den Bereichen Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen, Erstattungen sowie Zuschüssen für laufende Zwecke.

 

HGr. 2 – sonstige Finanzeinnahmen

 

Kostenersatz                                                  +   1.000 €

Die Verbesserung in Höhe von 1.000 € resultiert aus einem Kostenersatz der LandeshauptkasseThüringen für den Bereich Sozialhilfe nach SGB XII - Bestattungen.

 

 

HGr. 4 – Personalausgaben

 

In dieser Hauptgruppe sind keine Veränderungen zu verzeichnen.

 

 

HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Die Verschlechterungen in diesen beiden Hauptgruppen setzen sich wie folgt zusammen:

 

Ausgaben Schulobstprogramm                      +   4.510 €

Die erhöhten Ausgaben für das Schulobstprogramm korrespondieren mit den Verbesserungen in Hauptgruppe 1.

 

Kontoführungsgebühren                                 +   1.500 €

Die Kontoführungsgebühren resultieren aus der Einrichtung von Schulkonten, die hinsichtlich einer praktikablen Umsetzung des Bildung- und Teilhabepaketes erforderlich wurden (die Leistungen für Klassenfahrten werden nicht an die Eltern, sondern direkt an die Schulen ausgereicht). Im Falle der Einrichtung von Schulkonten hat der Schulträger die Kontoführungsgebühren zu tragen.

 

Rückerstattung Kommunalisierung                +   4.288 €

Für den kommunalisierten Aufgabenbereich “Recht und Gesetz” erhielt die Stadt im Jahr 2009 eine Pauschale in Höhe von 5.492 €. Nach Spitzabrechnung erging nun durch das Landesverwaltungsamt ein Festsetzungsbescheid, in welchem ein Rückforderungsbetrag in Höhe von 4.287,63 € festgesetzt wurde.

 

Service Kindergeld                                          +   7.500 €

Ab März 2012 hat die Stadt Eisenach ihre Aufgaben als Familienkasse auf die Landesfamilienkasse des kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen übertragen. Für die erbrachten Leistungen hat die Stadt einen Verwaltungskostenbeitrag an den Versorgungsverband zu zahlen. Dieser wird nach Fallzahlen bemessen.

 

HGr. 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

 

Folgende Verschlechterungen sind zu verzeichnen

 

Umlage an TAV                                               + 228.024 €

Hintergrund der Umlage ist der ab 01. Januar 2010 begonnene neue Kalkulationszeitraum für den TAV. Der Ankündigungsbeschluss für die erhöhten Gebühren sollte ursprünglich im Dezember 2009 erfolgen, kam jedoch nicht zustande. Die Beschlussfassung über die notwendige Gebührenerhöhung erfolgte erst am 14. Januar 2010, in diesem Beschluss wurde eine Gebührenerhöhung ab 01. Februar 2010 angekündigt. Aufgrund dieser zeitlichen Verzögerung entstanden Gebührenmindereinnahmen für den Monat Januar 2010, welche per Umlage durch die Verbandsmitglieder auszugleichen sind.

 

Weitere Veränderungen                                  +   2.050 €

Genannte Summe ergibt sich aus erforderlichen betragsmäßig kleineren Anpassungen von Haushaltsansätzen.

.          

HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

In dieser Hauptgruppe sind keine Änderungen zu verzeichnen.

 

 

 

 



× enthält lediglich Pflichtzuführung (Betrag der ordentlichen Tilgung = 2.362.990 €)

 


Anlagenverzeichnis

 

Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt 2012 – Stand 26.03.2012