Betreff
Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2012/2013
Vorlage
0899-JHA/2012
Aktenzeichen
51.13.800
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2012/2013.

 


II. Begründung

 

Nach § 17 Abs. 2 ThürKitaG stellen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege auf und schreiben ihn rechtzeitig fort.

Der Bedarfsplan weist für die Gemeinden die Einrichtungen sowie die Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruchs nach § 2 ThürKitaG erforderlich sind.

 

Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nach § 18 Abs. 2 ThürKitaG Voraussetzung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen bzw. der Tagespflege.

Grundlage für die Planung ist die Statistik der in Eisenach lebenden Kinder in den betreffenden Altersgruppen, die Inanspruchnahme der Plätze in den Vorjahren sowie die von den Eltern vorliegenden Anmeldungen für einen Tageseinrichtungs- bzw. Tagespflegeplatz.

 

Im laufenden Kindergartenjahr 2011/2012 werden 1613 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Das entspricht 93,1 % der in Eisenach lebenden Kinder dieser Altersgruppe (insgesamt 1733). Hochgerechnet auf die auf die im kommenden Jahr zur Betreuung anstehenden Kinder wäre ein Platzangebot von 1619 Plätzen erforderlich. Es werden jedoch 1629 Plätze geplant, da im Moment schon mehr Anmeldungen vorliegen. Das entspricht einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 93,7 %.

 

In den 1629 Plätzen sind 49 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder enthalten. Für Kinder unter zwei Jahren werden zusätzlich 170 Plätze zur Verfügung gestellt. Das entspricht einem Versorgungsgrad von 50 %. 30 Plätze für Hortkinder sowie 15 Plätze für Tagespflegekinder ergänzen das Platzangebot.

 

Der Bedarfsplan dient als Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der

Tagespflege durch die Stadt Eisenach. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für 2012 bereits eingeplant und werden für die Haushaltsplanung 2013 berücksichtigt. Der Plan ist gültig vom 01.09.2012 bis 31.08.2013.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2012/2013