Betreff
Förderung freier Träger nach Richtlinien 2012
Vorlage
0906-JHA/2012
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmeträger von Angeboten der Jugendarbeit sowie der Familienbildung werden in der angegebenen Höhe gefördert:

1.      Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth für die Kinderfreizeit “Verlässlichkeit als Grundvoraussetzung für gelingendes Leben” vom 23. bis 27.07.2012 in Höhe von 410,00 €.

2.      Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth für das Vater-Kind-Zelten vom 15. bis 17.06.2012 in Höhe von 140,00 €.

3.      Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth für die Durchführung der Familienbildung „Konflikte- Familienwochenende zur Erstkommunion” vom 13.01. bis 15.01.2012 in Höhe von 50,00 €.

4.      Der Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V., Caritasregion Südthüringen, für die Durchführung der Familienbildung “Pubertät- wenn die eigenen Eltern/Kinder schwierig werden” vom 26.05. bis 28.05.2012 in Höhe von 690,00 €

5.      Der Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung der Sondermaßnahme „Sommerfest Jugend für Jugend” am 23.06.2012 in Höhe von 500,00 €

Beschluß Nr.:


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14,16, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, und die §§ 16,17 ThürKJHAG

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24.11.2011 wurden die Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und –erholung in der Stadt Eisenach hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge, folglich der möglichen Höhe der Förderung für das Jahr 2012 ausgesetzt.

Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung, entscheidet damit ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Mit dem gleichen Beschluss wurde festgelegt, dass die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist (31.03. des lfd.Haushaltsjahres) eine Liste der beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vorlegt.

 

Eine Liste der beantragten Förderungen sowie die eingereichten Maßnahmebeschreibungen bzw. enstprechende ergänzende Kurzkonzepte befinden sich in der Anlage.

 

Zu 1.

Die Kinderfreizeit vom 23. bis 27.07.2012  im Marcel-Callo-Haus in Heiligenstadt mit dem Thema “Verlässlichkeit als Grundvoraussetzung für ein gelingendes Leben” wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 25 Teilnehmer aus Eisenach sowie 3 Betreuer beantragt. Neben der thematischen Beschäftigung anhand der Geschichte des Buches Rut wird besonderer Wert auf freizeitpädagogische Maßnahmen wie Spiel, Sport und Wanderungen gelegt. Die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme betragen 3.100,00 €. Der öffentlichen Ausschreibung der Erholungsmaßnahme in der Ferienfreizeiten-Übersicht der Stadt Eisenach wurde durch den Träger zugestimmt.

 

Zu 2.

Das Abenteuer-Zelten mit Vätern und ihren Kindern vom 15.-17.06.2012 in Gerstungen wurde vom Träger der Richtlinie 1 -Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung- zugeordnet, entspricht aber durch die intensive Förderung der Vater-Kind Beziehung den Ansprüchen einer Sondermaßnahme der Familienbildung entspr. § 16 SGB VIII unter Einbeziehung erlebnispädagogischer Methoden. Die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme für 20 Teilnehmer aus Eisenach sowie 1 Betreuer betragen 525,00 €. Auch durch die Höhe der beantragten Förderung und des berücksichtigungsfähigen Alters der Teilnehmer ist eine Anwendung der Verfahrens- und Formregeln der Richtlinie 1 nicht anwendbar.

 

Zu 3.

Die als Familenbildungsmaßnahme entsprechend Richtlinie 11 beantragte Förderung des Familienwochenendes zur Erstkommunion hat vom 13.01. bis 15.01.2012 im Haus Eichhof in Winterstein stattgefunden. An der Maßnahme mit 620,50 € Gesamtkosten nahmen 9 Erwachsene mit 9 Kindern aus Eisenach und 2 Betreuern teil. Der Thematische Schwerpunkt “Konflikte” liegt bei der Entstehung und den Ursachen sowie der Bewältigung von Konflikten in Familie und Schule. Mit den Kindern und Eltern wird auf der Grundlage altersbezogener Methoden pädagogisch gearbeitet. Entsprechend den allgemeinen Fördergrundsätzen der städtischen Richtlinien sind “Maßnahmen, die rein religiösen, parteipolitischen,  .... oder organisationsspezifischen Charakter tragen” nicht zuwendungsfähig. Nach Ansicht des Trägers überwiegt der familienbildende Anspruch entspr. §16 SGB VIII der Maßnahme.

 

Zu 4.

Die Familienbildung vom 26. bis zum 28.05.2012 in Friedrichrode behandelt mit 30 Eisenacher Familienmitgliedern das Thema “ Pubertät – wenn die eigenen Kinder/ Eltern schwierig werden” und entspricht den Fördergrundsätzen der Richtlinie 11. Die Familienbildung wird seit mehereren Jahren vom Träger durchgeführt. Die jährlich wechselnden Themenschwerpunkte entsprechen der Forderung des §16 SGB VIII, auf die Interessen, Bedürfnisse und Erfahrungen der Familien in unterschiedlichen Lebenslagen einzugehen und sie zu befähigen, Erziehungsaufgaben besser wahrzunehmen und Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei zu lösen. Die Gesamtausgaben für die Eisenacher Teilnehmer betragen 2.070,00 €.

 

Zu 5.

Das vom Stadtjugendring Eisenach e.V. federführend organisierte Sommerfest “Jugend für Jugend” ist durch die Beteiligung der 15 im Stadtjugendring vertretenen Vereine, die Mitwirkung der Rollgemeinde Eisenach e.V.  und weiterer Initiativen und ehrenamtlich Beteiligter nicht nur eine Jugendveranstaltung zur Inanspruchnahme sondern vielmehr eine der Lebenswelt junger Menschen entsprechende Form ehrenamtlichen Engagements und der Partizipation. In der für den 23. Juni geplanten Veranstaltung mit Musik, Sport und Bildungsanteilen erhalten junge Menschen nicht nur einen Überblick über den Lebenswert ihrer Stadt durch die Vielfalt der Beteiligten sondern werden zum aktiven Mitmachen, Mitwirken und Mitgestalten gefordert. Die Gesamtkosten der im Gelände des Sportparks an der Katzenaue, Hartplatz und Skatepark, geplanten Veranstaltung sind mit 820,00 € kalkuliert.

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss werden den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.

Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der städtischen Richtlinien.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 Aufstellung der Antragsstellungen für die Förderung nach Richtlinien im Jahr 2012

Anlage 2 Konzepte, Maßnahmebeschreibung