I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
den Vertreter der Stadt Eisenach im
Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach zu ermächtigen, der
Auflösung des Geschäftsbereiches des Landestheaters Eisenach zum 31.7.2013 und
der Einstellung des Betriebes des Theaters zu diesem Zeitpunkt sowie der
Beendigung der dort bestehenden Arbeitsverhältnisse, ebenfalls zum 31.07.2013,
zuzustimmen.
Für den Fall, dass sich die Stadt
Eisenach bis 30.05.2012 dennoch in der Lage sehen sollte, ihrer vertraglichen
Verpflichtung ab 2013 nachweislich nachkommen zu können, wird die getroffene
Entscheidung hinfällig.
Begründung:
Das Landestheater Eisenach bildet – ausgestattet mit
einem eigenen Haushalt (Haushaltsplan) und gesonderter
Finanzierungsvereinbarung der Zuwendungsgeber – einen selbständigen
Betriebsteil der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach. Es wurde auf der Grundlage
des Abkommens über die Zustiftung „Theater Eisenach” zur „Kulturstiftung
Meiningen” vom 15.6.2007 im Wege der Zustiftung auf die “Kulturstiftung
Meiningen” mit Wirkung zum 1.1.2009 übertragen. Mit der Zustiftung wurde der
Stiftungsname in „Kulturstiftung Meiningen-Eisenach” geändert. Die Satzung der
Stiftung erhielt eine entsprechende Neufassung. Satzungszweck ist danach die
Pflege der Kultur in Eisenach, im Wartburgkreis und Meiningen durch den Betrieb
des Theaters Eisenach, des Theaters Meiningen und des Museums Schloss
Elisabethenburg. Die Stiftung wurde Eigentümer der Theaterliegenschaften. Der
Betriebsübergang des Personals auf die Stiftung erfolgte zum 1.1.2009. Am
Landestheater Eisenach wird zurzeit ein Dreispartenangebot mit Musiktheater
(Operette, Musical), Ballett/Tanztheater, Schauspiel sowie Kinder- und
Jugendtheater angeboten. Darüber hinaus werden durch die Landeskapelle Eisenach
Sinfoniekonzerte angeboten. Im Bereich Schauspiel und Oper/ Operette wird das
Theaterangebot im Rahmen einer Kooperation mit dem Meininger Theater
realisiert. Insgesamt werden im Theater Eisenach 96 Personen beschäftigt.
Finanzierungsgrundlagen
Die Finanzierungsgrundlage für das Landestheaters
Eisenach bildet das unbefristete Abkommen über die Finanzierung der Zustiftung
“Theater Eisenach” zur “Kulturstiftung Meiningen” vom 15.6.2007
(Finanzierungsabkommen) und die jeweils für eine Finanzierungsperiode, zurzeit
vom 1.1.2009 bis 31.12.2012, zwischen den Zuwendungsgebern separat geschlossene
gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung des Theaters Eisenach
(Finanzierungsvereinbarung). Danach haben sich die vertragsschließenden
Zuwendungsgeber/ Zustifter, der Freistaat Thüringen, der Wartburgkreis und die
Stadt Eisenach verpflichtet, die zum Ausgleich des Haushaltsplanes des Theaters
Eisenach erforderlichen Mittel nach Maßgabe des Haushalts durch Zuschüsse
auszugleichen. Die Stadt Eisenach ist danach verpflichtet, 37,5%, der Freistaat
Thüringen 50% und der Landkreis Wartburg 12,5% des jährlichen Zuwendungsbedarfes
des Theaters Eisenach zu tragen. Der Gesamtzuwendungsbedarf des Theaters
Eisenach liegt ab dem 1.1.2013 bei 5.863.333 Mio. Euro. Entsprechend des
Beschlusses des Stiftungsrates vom 10.10.2011 entfallen hiervon jährlich auf
das Land 2,66 Mio. Euro, auf den Landkreis 666.667 Euro und auf die Stadt 2
Mio. Euro. Diese Mitfinanzierung wird jedoch nur gewährt, wenn nach dem
Finanzierungsabkommen alle Vertragsparteien ihren Finanzierungsanteil in der
entsprechenden Höhe erbringen. Nach der gemeinsamen Finanzierungsvereinbarung
vom 15.6.2007 für die laufende Finanzierungsperiode von 2009 bis 2012 können
die kommunalen Träger ihre Finanzierungsanteile in Höhe von 4.294.852 Euro
(Stand 2006) in maximal gleicher Proportion wie das Land absenken; anderenfalls
sinkt die Landesförderung entsprechend. Alle Zuwendungsgeber haben für diesen
Finanzierungszeitraum ihre politische Absicht erklärt, das Landestheater
Eisenach in der bisherigen Form weiter zu führen. Das Abkommen über die
Finanzierung der Zustiftung „Theater Eisenach” zur „Kulturstiftung Meiningen”
ist zum jetzigen Zeitpunkt für alle Beteiligten frühestens zum 1.12.2014
kündbar.
Entscheidungsansatz für 2013 und die Folgejahre
Mit Schreiben vom 2.12.2011 hat der Oberbürgermeister
der Stadt Eisenach dem Vorstand der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach
mitgeteilt, dass mit Auslaufen des mit dem Freistaat Thüringen bestehenden
Festbetragsfinanzierungsvertrages zum 31.12.2012 eine verbindliche Zusage über
die Höhe des Finanzierungsanteils der Stadt Eisenach aufgrund der akuten
schwierigen Haushaltslage der Stadt Eisenach nicht abgegeben werden kann. In
dem Schreiben wird auf eine erhoffte politische Entscheidung der Thüringer
Landesregierung verwiesen, mit der die Stadt Eisenach in die Lage versetzt
werden solle, den Finanzierungsanteil in der benötigten Höhe aufzubringen. Da
sich die Stadt sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft in der
vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 ThürKO befindet, kann die Stadt bereits
aus rechtlichen Gründen derzeit keine neue Zahlungsverpflichtung eingehen, auch
nicht mit einem niedrigeren Betrag, als der im Haushaltsplan beschlossene
Eigenanteil für die Stadt Eisenach. Trotz angestrengter Bemühungen aller
Beteiligten konnte das Haushaltsproblem der Stadt Eisenach bislang nicht gelöst
werden. Dadurch klafft bereits in 2013 infolge des Ausbleibens des kommunalen
Finanzierungsanteils für das Theaters Eisenach eine Finanzierungslücke von 2
Mio. Euro. Aus diesem Grund ist die vom Thüringer Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur angebotene gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung des
Theaters Eisenach für die Jahre 2013 bis 2016 bisher nicht zustande gekommen.
Bis zur Kündigungsmöglichkeit des Abkommens über die
Finanzierung der Zustiftung „Theater Eisenach” zur „Kulturstiftung Meiningen”
am 31.12.2014 besteht jedoch eine Mitfinanzierungspflicht der Stadt Eisenach
dem Grunde nach Maßgabe ihres Haushalts. Auch unter Beibehaltung der
prozentualen Finanzierungsanteile der übrigen Zuwendungsgeber/Zustifter führt
der Ausfall des Zuwendungsanteils der Stadt Eisenach und damit einhergehend
aufgrund vertraglicher Bestimmungen des Ausfalls der Zuwendungsanteile des
Freistaats Thüringen sowie des Landkreises Wartburgkreis zur
Zahlungsunfähigkeit der Stiftung als juristische Person im Ganzen. Zur
Vermeidung dieser Situation ist eine Strukturentscheidung unumgänglich.
Mit der Regelung in Artikel 2 Abs. 1 des Abkommens über
die Zustiftung des Theaters Eisenach zur Kulturstiftung Meiningen-Eisenach,
nach der den Parteien bewusst ist, dass die Zustiftung des Theaters Eisenach
nicht zu Lasten des Meininger Bestandes geschehen darf und Artikel 4 Abs. 3 des
Abkommens über die Finanzierung der Zustiftung des Theaters Eisenach zur
Kulturstiftung Meiningen-Eisenach, nach der bei einer Reduzierung der
finanziellen Ausstattung des Eisenacher Theaters durch die Stadt Eisenach, den
Wartburgkreis und den Freistaat Thüringen das Angebot im Landestheater Eisenach
entsprechend reduziert wird, haben die Zustifter unmissverständlich
klargestellt, dass die Zustiftung keinesfalls zu Lasten des Meininger Bestandes
(Kernstiftung) erfolgen darf. Daher bleibt die unternehmerische Entscheidung
auf den selbständigen Betriebsteil des Landestheaters Eisenach beschränkt.
Wegen der zu beachtenden Kündigungs- und Nichtverlängerungsfristen müssen
entsprechende Beschlüsse unverzüglich getroffen werden.
Bei Ausfall des Finanzierungsanteils für das Theater
Eisenach kommt zur Abwendung einer Insolvenz der Kulturstiftung
Meiningen-Eisenach nur die Komplettschließung des Betriebsteils Landestheaters
Eisenach zum 31.7.2013 und die Beendigung aller bestehenden Arbeitsverhältnisse
in Betracht. Diese Entscheidung wurde in der Beratung des Stiftungsrates der
Kulturstiftung Meiningen-Eisenach am 9.5.2012 als einzige verbleibende Möglichkeit
erkannt. Dabei wurde von den Vertretern des Freistaates Thüringen im
Stiftungsrat mehrfach und eindringlich darauf hingewiesen, dass im Falle einer
nicht rechtzeitigen Entscheidung die Organhaftung des Stiftungsrates greift und
damit die Mitglieder des Stiftungsrates persönlich in Haftung genommen werden
können. Dieser Sachverhalt ist ausschlaggebend für die Beschlussformulierung.
Im Fall der Komplettschließung sind die Vorgaben und Fristen des
Kündigungsschutzgesetzes, des Betriebsverfassungsgesetzes und der einschlägigen
Tarifverträge einzuhalten. Die nach NV-Bühne beschäftigten Mitarbeiter, die
länger als 15 Jahre am Theater beschäftigt sind, haben im Falle einer
Komplettschließung einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Für diese Beschäftigten
ist eine Änderungsnichtverlängerungsmitteilung auszusprechen, so dass sie in
einem anderen Geschäftsbereich der Stiftung oder bei einem der wirtschaftlichen
Träger der Stiftung zu beschäftigen sind. Sofern hierfür keine
nichtverlängerungsfähige Beschäftigungsverhältnisse im Meininger Theater
aufgelöst werden, wird dies zusätzliche Kosten verursachen. Die Betriebsräte in
Eisenach fallen nicht in diese Gruppe, so dass diese nach den üblichen Regeln
gekündigt werden können. Darüber hinaus fallen Transformationskosten
(Abfindungen) und Kosten für die Erhaltung der Theaterimmobilie an.
Umsetzung
Die gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung des
Theaters Eisenach vom 15.6.2007 läuft zum 31.12.2012 aus. Ab dem 1.1.2013
stehen mangels einer neuen Vereinbarung keine kommunalen Eigenanteile der Stadt
Eisenach mehr zur Verfügung. Der Betrieb müsste daher zum 31.12.2012
eingestellt und den Mitarbeitern zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden. Dem
stehen jedoch die Kündigungsfristen des TVK und die Nichtverlängerungsfristen
des Tarifvertrags NV Bühne entgegen. Eine Einstellung des Betriebs zum
31.12.2012 ist jedoch auch wirtschaftlich nicht sinnvoll, da zum einen die
Gehälter der Mehrzahl der Mitarbeiter weiter zu finanzieren sind und die
Programmgestaltung (Spielpläne) der beiden selbständigen Betriebsteile Eisenach
und Meiningen aufeinander abgestimmt sind. Das Theater Eisenach kann daher erst
zum 31.7.2013 geschlossen werden. Dies setzt aber voraus, dass der Betrieb des
Theaters bis zum 31.7.2013 weiter finanziert werden muss.
Kostenfolgen
Die Folgekosten der Strukturentscheidung sind in ihrem genauen Umfang kurzfristig zu ermitteln und werden nach Art. 4 Abs. 2 des Abkommens über die Finanzierung der Zustiftung “Theater Eisenach” zur “Kulturstiftung Meiningen” durch die Stadt Eisenach, den Wartburgkreis und den Freistaat Thüringen aufgeteilt.