Betreff
Bebauungsplan Nr. 40 "Bau- und Heimwerkermarkt" Stregda Hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
0919-StR/2012
Aktenzeichen
61.23/ B 40 S
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Bauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 40 “Bau- und Heimwerkermarkt” Stregda wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung (Anlage) beschlossen und gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung bei der Genehmigungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht.


Begründung:

 

Die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes wurde am 26.10.2001 durch den Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss- Nr. 0447/2001) beschlossen. Städtebauliches Entwicklungsziel des Bebauungsplanes war u. a. die Schaffung eines Sondergebietes zur Ansiedlung eines Bau- und Heimwerkermarktes sowie von weiteren Gewerbeflächen, in denen auch ein im Stadtteil Stregda noch fehlender Nahversorgungsmarkt untergebracht werden sollte.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 24.06.2011 (Beschluss- Nr. StR/0385/2011) wurde beschlossen einen neuen Entwurf zu erarbeiten, der neben den vormals geplanten und mittlerweile bereits bestehenden Einzelhandelseinrichtungen (OBI, Lidl) einen Elektrofachmarkt mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 3000 m² vorsieht.

 

Der Entwurf wurde vom Stadtrat der Stadt Eisenach am 14.10.2011 mit Beschluss- Nr. StR/0441/2011 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Anregungen wurden abgewogen. Das Ergebnis der Abwägung wurde vom Stadtrat am 30.03.2012 beschlossen (Beschluss- Nr.: StR/0543/2012) und den Beteiligten mitgeteilt.

 

Der Wille der Stadt Eisenach wird in Ausübung ihrer gemeindlichen Planungshoheit mit dem vorliegenden Bebauungsplan festgeschrieben. Der Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 40 “Bau- und Heimwerkermarkt” Stregda ist vom Stadtrat der Stadt Eisenach als Satzung (Anlage) zu beschließen. Ihm ist die zusammenfassende Erklärung beizufügen. Die Satzung ist gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung bei der Genehmigungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage:

Satzungsunterlagen bestehend aus der Satzung (Planzeichnung und textliche Festsetzungen) sowie der Begründung und dem Umweltbericht

 

Die Dokumente der Anlage können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo, im Ratsinformationssystem für die Stadtratsmitglieder sowie im Stadtbauamt; SG Stadtplanung, eingesehen werden.