Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 hat die Stadt Eisenach beim Thüringer Finanzministerium Bedarfszuweisungen für das Haushaltsjahr 2012 für drei investive Maßnahmen des Vermögenshaushaltes in folgender Höhe beantragt:
Maßnahme |
Beantragte
Bedarfszuweisung |
Berufsschulzentrum |
1.263.000,00 EUR |
Tor zur Stadt |
752.972,00 EUR |
Gerätewagen Logistik |
135.000,00 EUR |
SUMME |
2.150.972,00 EUR |
Mit Bescheid vom 06. Juni 2012 hat das Thüringer Finanzministerium nunmehr den Antrag auf Bedarfszuweisung für die Maßnahme Berufsschulzentrum in voller Höhe bewilligt unter der auflösenden Bedingung, dass die Stadt Eisenach bis zum 31. August 2012 ein durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorlegt, welches laut Finanzministerium diverse Mindestanforderungen erfüllen muss (siehe Anlage).
Die Anträge für die beiden anderen Maßnahmen wurden dagegen abgelehnt.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Bescheid des Thüringer Finanzministeriums vom 06. Juni 2012
Anlage 2 –Verwaltungsvorschrift – Bedarfszuweisungen (Entwurfsfassung)