Betreff
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion - Änderung der Hauptsatzung, hier: Einbringung
Vorlage
0930-AT/2012
Art
Antrag
I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach vom 04.03.1997 letzte Änderung als 13.
Änderungssatzung in Kraft getreten am 10.04.2011.
Der § 8 Beigeordnete, Absatz (1) heißt wie
folgt:
Der Stadtrat wählt einen hauptamtliche
Beigeordnete und zwei ehrenamtliche Beigeordnete.