Betreff
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion - Änderung der Hauptsatzung, hier: Einbringung
Vorlage
0930-AT/2012
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach vom 04.03.1997 letzte Änderung als 13. Änderungssatzung in Kraft getreten am 10.04.2011.

 

Der § 8 Beigeordnete, Absatz (1) heißt wie folgt:

 

Der Stadtrat wählt einen hauptamtliche Beigeordnete und zwei ehrenamtliche Beigeordnete.