Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Finanzielle Außenstände der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0306/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1. Wie hoch belaufen sich die Forderungen der Außenstände der Stadt Eisenach, aufgeschlüsselt seit 2006?

 

2. Wurden aufgrund der Außenstände mit Betroffenen Verträge geändert (Pachten u. a.)?

 

3. Wie erfolgreich schätzt der Oberbürgermeister das Mahn- und Vollstreckungswesen der Stadt ein, um die nicht unerheblichen Außenstände abzubauen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

 

zu 1.) Offene Forderungen gegenüber Bürgern bestehen derzeit in Höhe von ca. 1.870 TEUR. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass diese Forderungen in Form von Kassenresten kumulativ aus sämtlichen vorangegangenen Jahren fortgeschrieben werden.

 

Zu 2.) Ein Großteil der Forderungen resultiert aus städtischen Abgaben (Steuern, Gebühren, Entgelte), die auf der Basis von Satzungen bzw. Entgelt- und Gebührenordnungen erhoben werden, sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren und Erstattungen von Sozialausgaben. Forderungen auf privatrechtlicher Basis (Mieten, Pachten) spielen nur eine untergeordnete Rolle.

 

Aufgrund von Erkenntnissen, die sich im Mahn- oder Vollstreckungsverfahren zur Zahlungsfähigkeit der Zahlungspflichtigen ergeben, kann es zu Ratenvereinbarungen oder Stundungsvereinbarungen kommen, die in Abhängigkeit von der konkreten Forderung durch die zuständigen Fachämter bzw. die Vollstreckungsstelle im Rahmen der gesetzlichen Regelungen abgeschlossen und bearbeitet werden.

 

Darüber hinaus bedürfen Stundungs- und Erlassanträge, die eine Höhe von 5.000,00 EUR übersteigen, der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Auflage zur Haushaltsgenehmigung 2009 vom 26.3.2009).

 

Zu 3.) Die Außenstände des Verwaltungshaushaltes entsprachen im Jahre 2011 einem prozentualen Anteil von rd. 2 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte dieser Anteil trotz Reduzierung des Personalbestandes deutlich verringert werden.

 

Im Rahmen mehrmaliger, langjähriger “Konsolidierungsrunden” hat sich die Anzahl der Mitarbeiter vom Jahr 2000 (603,07 Stellen) um 104,83 Stellen bzw. 17,4 % im Jahr 2011 trotz der Übertragung von Aufgaben des Landes Thüringen auf die Kommunen (Bundes- und Landeserziehungsgeldgesetz, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Versorgungsamt - Schwerbehindertenangelegenheiten, Staatl. Umweltamt, Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - Erhöhung der Personalschlüssel für Erzieher/innen) reduziert.

 

Diese Personalentwicklung kann bei gestiegenen Aufgabenumfang zwangsläufig zu Engpässen innerhalb der Stadtverwaltung führen. Auch der angefragte Bereich ist von dieser Entwicklung betroffen. Aufgrund fehlender Wiederbesetzungen, Ausfällen durch Elternzeit / Krankheit und der (freiwilligen) Reduzierung von Arbeitsstunden durch Mitarbeiter ist die Gefahr des Eintritts von Vollstreckungsverjährungen einzelner Forderungen trotz aller Bemühungen zur Verhinderung solcher Fälle latent vorhanden.

 

Eine zusätzliche Belastung in diesem Bereich ergibt sich aufgrund der Verpflichtung, Vollstreckungsamtshilfe für andere Vollstreckungsbehörden und Gläubiger (z.B. GEZ, IHK, Kommunen, Landkreise) leisten zu müssen.

 

Ein Teil der Forderungen des Ordnungsamtes wird bereits mit der Unterstützung  eines externen Unternehmens bearbeitet. Ein weiterer Ausbau dieses Verfahrens ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich.

 

Um den Bereich zu stärken, wurde aktuell eine bisher befristete Stelle in eine unbefristete umgewandelt und darüber hinaus eine weitere Vollzeitstelle (allerdings befristet für den Zeitraum einer Elternzeitvertretung) öffentlich ausgeschrieben.

 

Im Rahmen der derzeit laufenden Umstellung auf eine neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesensoftware zum 01.01.2013 wird sich auch im Bereich des Forderungsmanagements eine Optimierung der Arbeitsabläufe ergeben, die letztlich zu einer schnelleren Beitreibung offener Forderungen genutzt werden soll.