Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Schnelles Internet für Eisenacher Ortsteile - Offerte der Telekom
Vorlage
AF-0307/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Kann das presseöffentlich gewordene Angebot der Telekom den Stadträten zur Verfügung gestellt werden? Wenn Nein, warum? Wenn Ja, bitte anhängen!

 

1. Mit welchen Mitteln strebt die Stadtverwaltung den weiteren Ausbau des Breitbandnetzes im Stadtgebiet von Eisenach derzeit an und gibt es entsprechende Planungen den bisher benachteiligten Ortsteilen in Zukunft die Nutzung schneller Internetanschlüsse zu ermöglichen?

2. Welche geforderten Hilfestellungen seitens der Stadtverwaltung für den betroffenen Netzanbieter wären wettbewerbsrechtlich zulässig gewesen und welche nicht?

3. Welche eigenen Hilfestellungen kann die Stadt dem Netzanbieter anbieten, damit die Investitionen getätigt werden können?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Der Veröffentlichung in der Tagespresse (TLZ vom 04.04.2012) zur Glasfaser-Offerte der Telekom lag kein Angebot zu Grunde, da es kein Angebot gab und gibt. Es handelte sich hierbei lediglich um die unverbindliche Vorstellung (Voranfrage) eines Vorstandsprojektes der Telekom mit dem die Umsetzungsmöglichkeiten im Bundesgebiet (in mehreren Städten) ermittelt werden sollen. Inhalt der Voranfrage war u.a. die Verlegung von Glasfaserkabel in ausgewählten Gebieten Eisenachs.

 
Zu 1.:


Gegenwärtig gibt es keine Aktivitäten hinsichtlich des weiteren Ausbaus des Breitbandnetzes im Stadtgebiet Eisenach.

Anmerkung: Der Ausbau des Breitbandnetzes ist keine kommunale Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige Leistung.  Die Finanzierung der Schaffung erforderlicher Kompetenzen für diese einmalige Aufgabe ist im Rahmen der freiwilligen Leistungen nicht möglich. 

 

Zu 2.:

 

U.a. waren folgende Bedingungen für einen Netzausbau Voraussetzung:

 

-          Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit für das betroffenen Unternehmen sollten vor Beginn die Ausbaugenehmigungen zum Anschluß von 80% der Immobilieneigentümer im Ausbaugebiet vorliegen.

-          Desweiteren bestand das Erfordernis das 10% der späteren Kunden einen Vorvertrag abgeschlossen haben müssen.

 

Hierzu sollte die Stadtverwaltung umfassende Unterstützung gewährleisten. Diese gewünschte Unterstützung der Stadtverwaltung ist jedoch einem Eingriff in den Wettbewerb gleichzusetzen, da die für die Stadtverwaltung zwingende Verpflichtung zur Gleichbehandlung die Unterstützung, diese allen anderen Unternehmen (Mitbewerbern) ebenfalls  hätte  zuteil werden müssen. Weitere Hilfeleistungen wie die erforderliche organisatorische Vor- und Nachbereitung (Straßenverkehrsbehörde, Tiefbauamt, ..) würden die Verwaltung zusätzlich in erheblichem Maße in Anspruch nehmen. Insbesondere angesichts der angespannten finanziellen und personellen Situation ist dies durch Stadtverwaltung nicht leistbar.

 

Zu 3:

 

Siehe hierzu Ausführungen zu Punkt 2.