II. Fragestellung
Sind der Stadtverwaltung bauliche Mängel auf den Autobahnabschnitten
entlang Eisenacher Ortsteile bekannt? Wenn Ja, welche?
1. Ist es zutreffend
oder durch die Stadt überprüfbar, dass anders als geplant kein Flüsterbeton
genutzt wurde und sind andere Abweichungen von den Ausschreibungskriterien und
Planungen bekannt?
2. Gibt es inzwischen
überall Schallschutzwälle und gibt es noch Möglichkeiten für die Errichtung von
Schallschutzmauern (Bsp. Flächenerwerb Flurbereinigungsverfahren)? Wenn Ja,
welche und wie will die Stadt hier weiter verfahren?
3. Was würde ein
Gutachten vergleichbar mit dem der Gemeinde Hörselberg-Hainich kosten, welches
die Einstufung als Mischgebiet für die betroffenen Orte im Rahmen des damaligen
Planfeststellungsverfahrens hinterfragt und wie kann dieses finanziert werden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu1.
Bauliche Mängel an den Autobahnabschnitten sind der Stadtverwaltung nicht bekannt, ebenso besitzt die Stadtverwaltung keine Kenntnis von den damaligen Ausschreibungsunterlagen.
Zu 2.
Es ist davon auszugehen, dass alle erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen durch den Baulastträger umgesetzt worden sind.
Zu3.
Die Einschätzung der zuständigen Straßenbauverwaltung, dass es sich beim
Ortskern von Madelungen um ein dörfliches Mischgebiet (Dorfgebiet gemäß § 5 der
Baunutzungsverordnung) handelt, ist unstrittig. Die überwiegend vom Wohnen
geprägten Randbereiche der Ortslage (Am Eichelberg, Am Goldstück) fanden bei
der Autobahnplanung gesondert Berücksichtigung. Sie wurden als Wohnbauflächen
in das Planfeststellungsverfahren eingestellt und die Lärmsituation wurde dem
entsprechend untersucht. Somit ergeben sich auch hier keinerlei erkennbare
Defizite. Aus der Sicht der Fachverwaltung wurden damit alle Rahmenbedingungen
durch den Planungsträger richtig und mit höchstmöglichem Schutzstatus beachtet.
Insoweit bedarf es keiner gutachterlichen Überprüfung von
Baugebietseinstufungen.
Zu etwaigen Kosten kann keine Aussage getroffen werden.