Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Lärmschutz und bauliche Mängel an der A4
Vorlage
AF-0308/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Sind der Stadtverwaltung bauliche Mängel auf den Autobahnabschnitten entlang Eisenacher Ortsteile bekannt? Wenn Ja, welche?

 

1. Ist es zutreffend oder durch die Stadt überprüfbar, dass anders als geplant kein Flüsterbeton genutzt wurde und sind andere Abweichungen von den Ausschreibungskriterien und Planungen bekannt?

2. Gibt es inzwischen überall Schallschutzwälle und gibt es noch Möglichkeiten für die Errichtung von Schallschutzmauern (Bsp. Flächenerwerb Flurbereinigungsverfahren)? Wenn Ja, welche und wie will die Stadt hier weiter verfahren?

3. Was würde ein Gutachten vergleichbar mit dem der Gemeinde Hörselberg-Hainich kosten, welches die Einstufung als Mischgebiet für die betroffenen Orte im Rahmen des damaligen Planfeststellungsverfahrens hinterfragt und wie kann dieses finanziert werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu1.

Bauliche Mängel an den Autobahnabschnitten sind der Stadtverwaltung nicht bekannt, ebenso besitzt die Stadtverwaltung keine Kenntnis von den damaligen Ausschreibungsunterlagen.

 

 

Zu 2.

Es ist davon auszugehen, dass alle erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen durch den Baulastträger umgesetzt worden sind.

 

Zu3.

 

Die Einschätzung der zuständigen Straßenbauverwaltung, dass es sich beim Ortskern von Madelungen um ein dörfliches Mischgebiet (Dorfgebiet gemäß § 5 der Baunutzungsverordnung) handelt, ist unstrittig. Die überwiegend vom Wohnen geprägten Randbereiche der Ortslage (Am Eichelberg, Am Goldstück) fanden bei der Autobahnplanung gesondert Berücksichtigung. Sie wurden als Wohnbauflächen in das Planfeststellungsverfahren eingestellt und die Lärmsituation wurde dem entsprechend untersucht. Somit ergeben sich auch hier keinerlei erkennbare Defizite. Aus der Sicht der Fachverwaltung wurden damit alle Rahmenbedingungen durch den Planungsträger richtig und mit höchstmöglichem Schutzstatus beachtet. Insoweit bedarf es keiner gutachterlichen Überprüfung von Baugebietseinstufungen.

Zu etwaigen Kosten kann keine Aussage getroffen werden.