II. Fragestellung
Sind inzwischen Mittel für die Erstellung des Bebauungsplans „gefunden“
worden und wie ist der derzeitige Planungsstand hinsichtlich der Erstellung
eines Bebauungsplans?
1. In welcher Höhe
werden Mittel für die Erstellung dieses Bebauungsplans benötigt?
2. Ist die
Mittelverwendung im Hinblick auf den Selbstbindungsbeschluß zugunsten des
Theaters überhaupt möglich?
3. Welche Folgen
hätte aus Sicht des Oberbürgermeisters die Errichtung eines Einkaufszentrums
für die Innenstadt und die derzeitige Brachfläche namens „Tor zur Stadt“?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1. Die Gesamtkosten sind abhängig von der Erforderlichkeit von Fachgutachten und dem genauen Umfang der Grünordnungsplanung. Diese ergeben sich erst im Verlaufe des Planverfahrens. Die Kosten des Bebauungsplanes wurden gemäß der Honorarordnung HOAI auf ca. 15.000 € geschätzt, hiervon können in 2012 etwa 10.000 € - ggf. zuzüglich Gutachtenkosten - kassenwirksam werden.
Zu 2. Die Ausgaben sind im Interesse der Schadenabwendung als unabweisbar einzustufen.
Zu 3. Eine ungesteuerte Einzelhandelsagglomeration am Standort Karl- Marx- Straße kann zu Umsatzverteilungseffekten in zentrenrelevanten Sortimentsgruppen führen, die schädliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich (Stadtzentrum) haben. Unabhängig davon, ob am Standort großflächiger Einzelhandel (Einkaufszentrum) oder nicht großflächiger Einzelhandel (Fachmärkte, Einzelgeschäfte) entsteht, geht hiervon also eine Gefährdung für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Innenstadt aus. Um einen Überbesatz von Verkaufsraumflächen in zentren- oder nahversorgungsrelevanten Branchen in der Einkaufsinnenstadt zu vermeiden, wären dann im Bebauungsplan für den geplanten großflächigen Einzelhandelsstandort in der Bahnhofstraße (Tor zur Stadt) veränderte, restriktive Festsetzungen zum Einzelhandel unvermeidlich. Diese könnten wiederum sogar problematisch für die Gesamtrealisierung des Projektes werden.
Im Übrigen wird auf die entsprechende Berichtsvorlage verwiesen.