Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Tariflohn in der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH"
Vorlage
AF-0311/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1. Zahlt die SWG mbH den MitarbeiterInnen den in allen politischen Debatten auf Bundes - und Landesebene diskutierten und auch von den Gewerkschaften geforderten Mindestlohn? (Wenn nein, warum nicht?)

 

2. Hat der Oberbürgermeister Doht in seiner Amtszeit als Gesellschafter der SWG mbH Gespräche mit dem Geschäftsführer geführt, um die Möglichkeit einer tariflichen Entlohnung zu prüfen? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?)

 

3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen bei der SWG mbH hätte eine Umstellung auf Tariflohn?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1)

Ja, die Mitarbeiter der Gesellschaft werden in Anlehnung an den Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft “verdi” entlohnt.

 

Die Abweichung zum Tarifvertrag basiert auf den in 2003 getroffenen Sondervereinbarungen zur Unternehmenskonsolidierung, welche wiederum tarifvertraglich zulässig sind. Insofern befindet sich die SWG – obwohl zwischenzeitlich nicht mehr tarifgebunden - durchaus im tariflichen Rahmen.

 

Die Entlohnung in der SWG liegt lt. Unternehmen deutlich (tlw. + 100%, mindestens jedoch ca. 15,00 EUR/Std.) über den von der Gewerkschaft verdi (7,50 EUR/Std.) und DGB (8,50 EUR/Std.) propagierten Mindestlöhnen.

 

Auch die Mitarbeiter, die geringfügig beschäftigt angestellt sind, erhalten effektiv eine Vergütung über diesen Mindestlöhnen. Lediglich für Reinigungsarbeiten u.ä. sind für geringfügig Beschäftigte 7,50 EUR/Std. vereinbart, was etwa dem Branchentarif entspricht. Die anderen geringfügig Beschäftigten in diesem Bereich erhalten pauschale Entlohnungen.

 

Entsprechend individualvertraglicher Vereinbarungen aus dem Jahr 2003, die zwischen dem Unternehmen und allen Mitarbeitern getroffen wurden, liegt die SWG derzeit ca. 6,5 % unter dem “vollen Tarif”, welcher allerdings in Thüringen nur von einem kleinen Teil der Unternehmen bezahlt wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass die SWG zusätzlich ca. 30 TEUR (entspricht ca. 2 %) an freiwilligen Leistungen im steuerbegünstigten Bereich leistet, wie einen Zuschuss zur Altersvorsorge.

 

 

Zu 2)

Aufgrund der Gegebenheiten (s. Beantwortung unter 1.) ergab sich hierzu keine Veranlassung. Es gab auch keinerlei Hinweise des Aufsichts- oder Betriebsrates an den Oberbürgermeister.

 

 

Zu 3)

Eine Abkehr von der Sondervereinbarung zur Unternehmenskonsolidierung verursacht jährliche Mehrkosten von ca. 100 TEUR.

 

Bei Berücksichtigung der freiwilligen Leistungen lägen die Mehrkosten noch bei ca. 70 TEUR.