Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - B-Plan - Östliche Karl-Marx-Straße
Vorlage
AF-0320/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1. Welche Verpflichtungen ist die Stadt Eisenach eingegangen, dass der B-Plan auf Kosten der Stadt erarbeitet werden soll?

2. Welcher Sachstand kann nunmehr nach Beginn der Erarbeitung durch den ehrenamtlichen Beigeordneten, Herrn Schorr, dem Stadtrat vorgetragen werden?

3. Wann läuft die vom Stadtrat beschlossene Veränderungssperre aus?

4. Wie muss weiter verfahren werden, wenn der B-Plan vor Auslaufen der Veränderungssperre nicht zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorliegt?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Stadt ist keinerlei Verpflichtungen eingegangen. Zeitnahe Gespräche mit dem Vorhabensträger sollen in der Sache eine für beide Seiten zielführende Lösung bringen.

 

Zu 2.

Es ist weiterhin das Ziel, gemeinsam mit dem Vorhabensträger einen städtebaulichen Vertrag mit dem Ziel der Erarbeitung eines B-Planes abzuschließen.

 

 

Zu 3.

Die Veränderungssperre läuft erstmalig am 18.11.2012 aus. Der Gesetzgeber regelt eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit für jeweils ein Jahr.

 

Zu 4.

Der Stadtrat kann entsprechend § 17 Absatz 1 BauGB durch Beschluss die Veränderungssperre zunächst ohne besondere Begründung um ein Jahr verlängern. Eine nochmalige Verlängerung nach Absatz 2 kann unter besonderen Umständen für ein weiteres Jahr erfolgen.