I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Förderung von Personal- und Sachkosten der
Referentin für Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. wird
für den Zeitraum vom 01.06. bis zum 31.12.2012 um 6.540,00 erhöht. Damit wird
die Referentin für Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. für
den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
in Höhe von insgesamt 18.540,00 € gefördert.
II. Begründung
Rechtsgrundlage für die Förderung
bilden die §§ 12 (Förderung der Jugendverbände), 74 (Förderung der freien
Jugendhilfe) SGB VIII, der § 17 (Förderung der
Jugendverbandsarbeit) ThürKJHAG und die Landesrichtlinie “Örtliche
Jugendförderung”.
Entsprechend § 71 Abs.2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe und ist deshalb zuständiges Gremium.
Die Jugendverbandsarbeit bietet jungen Menschen beste Grundvoraussetzungen für Partizipation und Mitbestimmung. In verschiedenen empirischen Untersuchungen wurde herausgearbeitet, daß der Verband als zweites Zuhause, als Hilfe bei bisher nicht gelösten Entwicklungsaufgaben, als Lern- und Übungsfeld für Karrieremuster und von Rollen der institutionalisierten Berufs- und Erwachsenenwelt, als Anbieter von Freizeitmaßnahmen und/ oder als Kontrastprogramm zum Alltag fungieren kann. Nicht zuletzt ist ein ehrenamtliches Engagement als Jugendlicher auch eine der besten Voraussetzungen für die Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben und damit Stärkung des Ehrenamtes im späteren Erwachsenenalter.
Die Leistungsfähigkeit der verbandlichen Jugendarbeit ist trotzdem entscheidend davon abhängig, dass die meist ehrenamtlich arbeitenden Jugendverbände über zentrale Geschäfts- und Anlaufstellen verfügen, die die verbandlichen Tätigkeiten in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht planen, koordinieren und weiterentwickeln, demokratische Beteiligungsprozesse gestalten sowie anfallende Verwaltungsaufgaben unterstützen bzw. selbst wahrnehmen.
Die Stadt Eisenach fördert die Stelle Jugendverbandsreferentin beim
Stadtjugendring Eisenach e.V. im Jahr 2012 mit Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 31.05.2012 mit Personal- und anteiligen Sachkosten
in Höhe von insgesamt 12.000 €. Die Deckung erfolgt mit Zuweisungen aus der
Richtlinie ‚Örtliche Jugendförderung des Landes.
Mit Schreiben vom 16.05.2012, Posteingang 30.05.2012, beantragte der
Stadtjugendring eine Aufstockung der Stelle auf 0,50 VbE für den Zeitraum
01.06.- 31.12.2012. Der Aufstockungsbetrag für diesen Zeitraum beträgt 6.540 €
für Personal- und anteilige Sachkosten. Mit einer Bewilligung würde die Gesamtförderung
für den Zeitraum 01.01.-31.12. 2012 insgesamt 18.540 € betragen.
Der Stadtjugendring begründet den Antrag damit, dass die Aufgaben der
Referentin, insbesondere “inhaltliches Arbeiten, Zusammenarbeiten mit den
Verbänden und das Gewährleisten der verschiedenen Trägerschaften” mit 10
Wochenstunden nahezu unmöglich ist. Die
Erfüllung qualitativer Standards der Jugendverbandsarbeit ist mit dem
bestehenden geringen Arbeitszeitkontingent nicht möglich.
Darüber hinaus wurde
in einem Trägergespräch und in der JHA Sitzung am 31.05.2012 deutlich, dass die
geringfügige Beschäftigung der Stelleninhaberin dazu führen kann, dass der
Jugendverbandsarbeit in Eisenach eine gut ausgebildete und geeignete Fachkraft
verloren geht.
Die Finanzierung ist im Zusammenhang mit der Finanzierung von Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und damit frei werdenden Deckungsmitteln aus der Landes-richtlinie ‚Örtliche Jugendförderung‘ möglich.
Die frei gewordenen Einnahmen in der HHST 45210.17110 (Jugendsozialarbeit-
Zuweisung örtliche Jugendförderung) können nach Beschlussfassung durch den
Jugendhilfeausschuss richtlinienkonform als Deckungsmittel für die benötigte
Ausgabe zur Finanzierung des Stadtjugendringes
in der HHST 45110.17100
(Außerschulische Jugendbildung- Zuweisung örtliche Jugendförderung- SJR) in
Höhe von 6.540 € eingesetzt werden.
Bei der Finanzierung über die Landesrichtlinie “Örtliche Jugendförderung” muss die Stadt Eisenach mindestens 40 % der Gesamt(bemessungs)ausgaben als kommunalen Anteil erbringen, um die Fördervoraussetzungen nach der Höhe zu erfüllen. Diese Fördervoraussetzung wird mit der Realisierung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und den bestehenden vertraglichen Bindungen (Leistungsverträge mit freien Trägern) erfüllt.
Für das Förderjahr 2012 wurden von der Stadtverwaltung Eisenach über diese Landesrichtlinie 192.393,00 € beantragt. Mit einem Teilbewilligungsbescheid vom 04.04.2012 wurde diese Summe in Aussicht gestellt. Im Rahmen dieses Bescheides wurden Fördermittel in Höhe von 153.914,40 € teilweise bewilligt. Eine endgültige Bewilligung der gesamten Landesmittel für 2012 erfolgt, wenn die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung vollständig nachgewiesen wird.
Das ist mit den ersten Mittelabrufen vom 20.04.2012 bereits erfolgt und es wurden Mittel in Höhe von 64.130,00 € aus der Landesrichtlinie abgerufen.
Die benötigten Ausgaben für den Stadtjugendring würden dann 2012
vollständig aus der Zuweisung örtliche Jugendförderung gedeckt sein.
Nach
der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der
Landesfördermittel wird dem Antragsteller durch die Verwaltung unverzüglich der
Bescheid zugesandt.
Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung”.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).