I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
die Förderung von Personal- und Sachkosten für den
Einsatz eines/r Netzwerkkoordinator`s/in und einer zusätzlichen Maßnahme zur
Förderung Früher Hilfen in Eisenach auf der Grundlage des Gesetzes zur Stärkung
eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz –
BkiSchG) und der Bundesinitiative “Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen”
2012 – 2015.
II. Begründung
Mit dem
01.01.2012 trat das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und
Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) in Kraft.
Im
Artikel 1 § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (KKG) ist die Finanzierung der Bundesinitiative geregelt. Die dazu
erlassene Verwaltungsvereinbarung (Stand 16.05.2012) des Bundes mit den Ländern
schreibt Gegenstand, Grundlagen, Höhe, Verteilung und Verwaltung der
Bundesmittel fest.
Im Jahr
2012 stehen für die Umsetzung bundesweit 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Im
Rahmen einer außerordentlichen Jugendamtsleitertagung am 08.06.2012 wurden die
Thüringer Jugendämter offiziell vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie
und Gesundheit über die Aufteilung der Fördermittel nach § 3 Absatz 4 KKG informiert. (siehe Anlage)
Für das
Jahr 2012 erhält das Land Thüringen 748.177,00 Euro. Davon erhält die Stadt
Eisenach 17.355,00 Euro.
Das Fachamt muss bis zum 31.07.2012 einen Antrag auf Gewährung einer Zuweisung entsprechend der Richtlinie zur Umsetzung der Bundesinitiative “Netzwerke Frühe Hilfe und Familienhebammen” im Freistaat Thüringen (diese wird im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht) beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit mit einer Kurzkonzeption einreichen.
Da es
sich bei den Bundesmitteln lediglich um eine Anteilfinanzierung für Frühe
Hilfen handelt, können die im BKiSchG
geforderten Leistungen mit den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln
nicht umfassend umgesetzt werden.
Der mit den Bundesmitteln finanzierbare Einsatz von Familienhebammen kann in Eisenach nicht umgesetzt werden. Es stehen in der Stadt Eisenach keine ausgebildeten Familienhebammen zur Verfügung.
Das
Fachamt schlägt deshalb vor:
1. Den Einsatz eines/r Netzwerkkoordinator´s/in mit einem Stellenanteil von 0,75 VbE zur qualifizierten Koordination und Schaffung von klaren Verbindlichkeiten in einem Netzwerk Kinderschutz/ Frühe Hilfen.
2. In Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes wird der/ die Netzwerkoordinator/ in mit folgenden Aufgaben betraut:
· Entwicklung von Qualitätsstandards zur Zusammenarbeit / Kooperation im Bereich des Kinderschutzes
· Koordination des Netzwerkes und Leitung des daraus resultierenden Arbeitskreises
· Organisation von Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und Vorbereitung von Kinder-schutzkonferenzen und -fachtagungen (alle 2-3 Jahre)
· Einbindung der Belange des Kinderschutzes/ Frühe Hilfen in die örtliche Jugendhilfeplanung
· die ständige Erfassung und Aktualisierung der Leistungsangebote zur Unterstützung in Fragen der Kindesentwicklung (§ 2 KKG) im Kontext mit § 2 Abs. 2 Satz 1 KKG im örtlichen Einzugsbereich
· die Information und Weitergabe der erfassten Leistungsangebote zur Unterstützung in Fragen der Kindesentwicklung an Eltern, an Frauen- und Kinderärzte sowie Kindertageseinrichtungen in Zusammenarbeit mit der Kita-Fachberatung
· die Unterstützung des Projektes “Kleine Schritte” (Zusammenarbeit, Örtlichkeiten, Finanzierung, etc.) als weitere Maßnahme der frühen Hilfen.
Die erforderlichen Personal- und Sachkosten für die Netzwerkarbeit nach Nr. 1 und 2 betragen für das Jahr 2012 ca. 35.000,00 Euro.
3. Das Projekt “Kleine Schritte”, welches bei der Lebenshilfe angebunden ist, bietet im
Rahmen von Bausteinen präventiv - thematische Veranstaltungen an, für
· Schwangere und werdende Eltern zu vorgeburtlichen Hilfen und Geburtsnachsorge und informiert über Angebote innerhalb der Frauen- und Kinderklinik,
· Eltern von Neugeborenen zur frühen Anleitung, u.a. Signale des Säuglings richtig deuten und darauf reagieren, Feingefühl im Umgang mit Neugeborenen, Ernährung, Babypflege,
· Eltern und deren Babys zu Elternthemen – Kinderthemen, u. a. altersentsprechendes Spielzeug, Erziehung, Vorsorgeuntersuchungen,
· Eltern mit Kleinkindern den Elternkurs “Starke Eltern – starke Kinder” (spezielle aufbereitet für Eltern mit Kleinkindern),
· Teilnehmer der vorangegangenen Bausteine als Gruppentreffen zum Erfahrungs-austausch und der Vertiefung erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten,
· ausgewählte Eltern von Säuglingen und Kleinkindern zur entwicklungspsychologischen Beratung sowie niederschwellige “kleine” Familienbetreuung mit bis zu 5 Hausbesuchen.
Auf der Grundlage des 16 SGB VIII – Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie werden Eltern sowie werdende Mütter und Väter von den Sozialarbeiter/innen des Jugendamtes in das Projekt “Kleine Schritte” vermittelt.
Die erforderlichen Personal- und Sachkosten betragen für diese zusätzlichen Aufgaben ca. 10.000,00 Euro.
Die verbleibenden 5.000,00 Euro werden voraussichtlich als Sachkosten u.a. für
· die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Informationsmaterial für Eltern sowie werdende Mütter und Väter hinsichtlich der Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren,
· Fortbildung- und Fortbildungsmaterialien,
· Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Kinderschutzkonferenzen und
-fachtagungen sowie Fortbildungen und
· Fachliteratur benötigt.
Für die
Haushaltsplanung im Jahr 2012 hat das Fachamt insgesamt 50.000,00 Euro zur
Umsetzung des BKiSchG angemeldet. Dem stehen als Deckung 17.355,00 Euro Bundesmittel zur Verfügung.
Die Umsetzung der Konzeption ist ab dem 01.10.2012 vorgesehen. Daraus resultierend werden sowohl die geplanten Haushaltsmittel als auch die zur Verfügung stehenden Fördermittel für 2012 nicht ausgeschöpft.
Die Höhe der tatsächlich erforderlichen Mittel (10-12/2012) kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau beziffert werden. Der Jugendhilfeausschuss wird entsprechend informiert.
Eine Übertragung von nicht benötigten Fördermitteln in das Folgejahr (2013 und ff.) läßt der Bund nicht zu.
Perspektivisch stehen gemäß § 3 Abs. 4 KKG im Haushaltsjahr 2013 vom Bund 45 Mio. Euro und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 51 Millionen Euro für die Bundesinitiative zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fond einrichten, für den er jährlich 51 Millionen Euro zu Verfügung stellen wird.
Für das Haushaltsjahr 2013 werden vom Fachamt zur Umsetzung des BkiSchG ausgabeseitig 50.000,00 Euro geplant.
Als Deckungsmittel für diese Ausgaben stehen der Stadt Eisenach voraussichtlich ca. 25.000,00 Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Die Berechnung der Bundesmittel ergibt sich aus einem, 2012 berechneten Verteilerschlüssel entsprechend der Geburten und SGB II – Empfänger.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
Auszug aus dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von
Kindern und Jugendlichen
(Bundeskinderschutzgesetz
BKiSchG) vom 22.Dezember 2011
Anlage 2:
Übersicht über die Aufteilung der Leistungen nach § 3 Abs. 4 BkiSchG auf die Thüringer Landkreise / kreisfreie Städte