Betreff
Wartburg-Sparkasse - Entlastung des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2011
Vorlage
0948-StR/2012
Aktenzeichen
20.1 / 81 25 14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2011 zur Kenntnis.

2.      Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.


Begründung:

 

Der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2012 den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2011

 

mit einer Bilanzsumme von                                    1.550.308.509,39 €

und einem Jahresüberschuss von                               3.000.000,00 €

 

einstimmig festsgestellt und den Lagebericht des Vorstandes der Sparkasse gebilligt.

 

Dem Vorstand wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 18. Juni 2012 gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Sparkassengesetz (ThürSpkG) Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31.12.2011 erteilt.

 

Gemäß § 21 Satz 1 ThürSpkG ist von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss mindestens ein Viertel den Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der Substanz der Sparkasse zu verwenden. Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 18. Juni 2012 wie folgt beschlossen:

 

-          Vom ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2011 – 3.000.000,00 €, werden nach § 21 Satz 1 ThürSpkG 50 % bzw. 1.500.000,00 € direkt den Rücklagen der Wartburg-Sparkasse zugeführt.

-          Zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse wird den Rücklagen der Sparkasse der verbleibende Jahresüberschuss von 1.500.000,00 € in voller Höhe zugeführt.

 

Gemäß § 20 Abs. 5 ThürSpkG beschließt die Vertretungskörperschaft des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates.

 

Als Anlagen werden Kopien der Verwaltungsratsbeschlüsse beigefügt: über:

-          die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011,

-          die Billigung des Lageberichtes,

-          die Verwendung des Jahresüberschusses,

-          die Entlastung des Vorstandes sowie

-          eine Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          Anlage 1 – Kopie des Verwaltungsratsbschlusses vom 18. Juni 2012 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011

-          Anlage 2 – Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 18. Juni 2012 über die Billigung des Lageberichtes

-          Anlage 3 - Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 18. Juni 2012 über die Verwendung des Jahresüberschusses 2011

-          Anlage 4 - Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 18. Juni 2012 über die Entlastung des Vorstandes

-          Anlage 5 – Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates