I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach wählt:
Herrn/Frau …………………… zum/zur ersten stellvertretenden
Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach.
Begründung:
Auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 3 ThürKO ist im § 6 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach geregelt, dass den Vorsitz im Stadtrat ein vom Stadtrat gewähltes Mitglied, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter führt.
Die Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates erfolgt nach dem Bestimmungen des § 39 Abs. 2 ThürKO.
Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz steht nach parlamentarischen Regelungen, welche sich auch das Verwaltungsorgan Stadtrat seit 1990 zu Eigen gemacht hat, der zweitstärksten Fraktion im Stadtrat - der DIE LINKE - zu.