II. Fragestellung
1.
Warum
erfolgte nicht die Vereidigung in der nächsten geplanten Stadtratssitzung am
20.07.2012?
2. Wie hoch sind die unnötig
entstandenen Kosten der hauptamtlichen Beschäftigten und der
Stadtratsmitglieder?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Die Vereidigung eines Beamten erfolgt in der Regel unmittelbar nach seiner Ernennung. Aufgrund der Bedeutung des Amtseides war es mir wichtig, schon am Beginn meiner Amtszeit deutlich zu machen, dass ich mich klar zum Inhalt dieses besonderen Eides, zur Verfassungs- und Gesetzestreue und zur unparteiischen und gewissenhaft Amtsausübung bekenne.
Nicht zuletzt aufgrund der Ereignisse der letzten Monate hielt und halte ich es für bedeutsam, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt auch auf diese Weise zu zeigen, dass meine Amtszeit vom ersten Tag an auch ein Bekenntnis zu Rechtsstaatlichkeit und Unparteilichkeit beinhaltet.
Da auch Sie, Herr Schneider, diesen Amtseid einst leisteten, können Sie diese Beweggründe sicher verstehen.
Aus der Beantwortung der Frage 1 ergibt sich, dass keinerlei Kosten unnötig entstanden sind.