Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schenke - Struktur der Agentur für Arbeit
Vorlage
AF-0324/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Auswirkungen hat die Neuzuordnung der Geschäftsstelle für die Stadt Eisenach?

2.      Gibt es Gespräche zwischen der Trägerversammlung des Jobcenters, deren Vorsitzende die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach ist und der Agentur für Arbeit Suhl?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Inwieweit sich Änderungen durch die Neuzuordnung der Geschäftsstelle (der Agentur für Arbeit im Rechtskreis SGB III) ergeben, kann nicht beantwortet werden, da dies im Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Suhl und nicht in dem der Oberbürgermeisterin liegt.

 

Soweit der Fragesteller auf die Auswirkungen für das Jobcenter Eisenach  als gemeinsame Einrichtung nach § 44b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dessen Kunden abzielt, ist Folgendes auszuführen:

 

Für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters ergeben sich keine Auswirkungen. Die Dienstleistungen des Jobcenters werden weiterhin und ohne Einschränkung vor Ort im bisherigen Umfang angeboten.

 

Für die Konstellation der Trägerversammlung des Jobcenters ergeben sich Änderungen in der Zusammensetzung der Mitglieder.

 

Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Eisenach ist die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Eisenach (§ 6 Abs.1 SGB II). Nach § 44b Abs.1 SGB II bilden die Träger im Gebiet der Stadt Eisenach eine gemeinsame Einrichtung. Die Bundesagentur für Arbeit wird mit der Anpassung der Agenturbezirke in Thüringen ab 01.07.2012 im Gebiet der Stadt Eisenach durch die Agentur für Arbeit Suhl vertreten.

 

Nach § 3 Abs.1 der „Gründungsbegleitenden Vereinbarungen über die gemeinsame Einrichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II“ vom 19.10.2010 ist Mitglied der Trägerversammlung die Oberbürgermeisterin und zwei von ihr benannte Vertreter der Stadt Eisenach und der Vorsitzende der Geschäftsführung der (zuständigen) Agentur für Arbeit Suhl und zwei von ihm benannte Vertreter. Damit tritt dieser an die Stelle der bisherigen Vorsitzenden der Agentur für Arbeit Gotha. 

 

Zu 2.:

Die Agentur für Arbeit Suhl ist Mitglied der Trägerversammlung, insofern sind Gespräche zwischen der Trägerversammlung und der Agentur für Arbeit Suhl obsolet.

 

Die Trägerversammlungen finden im regelmäßigen Turnus, das nächste Mal im dritten Quartal 2012, unter Beteiligung beider Träger und unter Vorsitz der Oberbürgermeisterin statt. Dabei wird die Trägerversammlung erstmals in der neuen Zusammensetzung: neue Oberbürgermeisterin und zwei von ihr benannte Vertreter und neuer zuständiger Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Suhl und zwei von ihm benannte Vertreter tagen.

 

Daneben sind ebenfalls im dritten Quartal weitere Termine mit der Oberbürgermeisterin und Vertretern der Agentur für Arbeit Suhl geplant.