II. Fragestellung
1.
Welche Auswirkungen hat die Neuzuordnung der
Geschäftsstelle für die Stadt Eisenach?
2.
Gibt es Gespräche zwischen der Trägerversammlung
des Jobcenters, deren Vorsitzende die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach
ist und der Agentur für Arbeit Suhl?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Inwieweit sich Änderungen durch die
Neuzuordnung der Geschäftsstelle (der Agentur für Arbeit im Rechtskreis SGB
III) ergeben, kann nicht beantwortet werden, da dies im Verantwortungsbereich
der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Suhl und nicht in dem der
Oberbürgermeisterin liegt.
Soweit der Fragesteller auf die Auswirkungen
für das Jobcenter Eisenach als
gemeinsame Einrichtung nach § 44b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und
dessen Kunden abzielt, ist Folgendes auszuführen:
Für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters
ergeben sich keine Auswirkungen. Die Dienstleistungen des Jobcenters werden
weiterhin und ohne Einschränkung vor Ort im bisherigen Umfang angeboten.
Für die Konstellation der Trägerversammlung
des Jobcenters ergeben sich Änderungen in der Zusammensetzung der Mitglieder.
Träger der Grundsicherung für
Arbeitssuchende in Eisenach ist die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt
Eisenach (§ 6 Abs.1 SGB II). Nach § 44b Abs.1 SGB II bilden die Träger im Gebiet der Stadt Eisenach eine
gemeinsame Einrichtung. Die Bundesagentur für Arbeit wird mit der Anpassung der
Agenturbezirke in Thüringen ab 01.07.2012 im Gebiet der Stadt Eisenach durch
die Agentur für Arbeit Suhl vertreten.
Nach § 3 Abs.1 der „Gründungsbegleitenden
Vereinbarungen über die gemeinsame Einrichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben
nach dem SGB II“ vom 19.10.2010 ist Mitglied der Trägerversammlung die
Oberbürgermeisterin und zwei von ihr benannte Vertreter der Stadt Eisenach und
der Vorsitzende der Geschäftsführung der (zuständigen) Agentur für Arbeit Suhl
und zwei von ihm benannte Vertreter. Damit tritt dieser an die Stelle der
bisherigen Vorsitzenden der Agentur für Arbeit Gotha.
Zu 2.:
Die Agentur für Arbeit Suhl ist Mitglied der
Trägerversammlung, insofern sind Gespräche zwischen der Trägerversammlung und
der Agentur für Arbeit Suhl obsolet.
Die Trägerversammlungen finden im
regelmäßigen Turnus, das nächste Mal im dritten Quartal 2012, unter Beteiligung
beider Träger und unter Vorsitz der Oberbürgermeisterin statt. Dabei wird die
Trägerversammlung erstmals in der neuen Zusammensetzung: neue
Oberbürgermeisterin und zwei von ihr benannte Vertreter und neuer zuständiger
Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Suhl und zwei von ihm
benannte Vertreter tagen.
Daneben sind ebenfalls im dritten Quartal
weitere Termine mit der Oberbürgermeisterin und Vertretern der Agentur für
Arbeit Suhl geplant.