Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Akteneinsichtsausschuss
Vorlage
AF-0329/2012
Art
Anfrage
II. Fragestellung
1.
Sind bereits
Akten von der Staatsanwaltschaft an die Stadt Eisenach zurückgegeben worden?
2.
Falls noch keine
Rückgabe der Akten erfolgte, gibt es Erkenntnisse von Seiten der
Staatsanwaltschaft, wann mit einer Rückgabe der Akten zu rechnen ist?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Eine Rückgabe der Akten durch das Landeskriminalamt an die Stadtverwaltung Eisenach erfolgte bisher nur teilweise.
Zu 2:
Der Stadtverwaltung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wann mit einer weiteren teilweisen oder vollständigen Rückgabe der Akten zu rechnen ist.