II. Fragestellung
1.
Wird die Oberbürgermeisterin zeitnah in der Sache
eine Zusammenkunft einberufen, in der die Arbeitsgruppe "Tor zur
Stadt", Vertreter der Fraktionen und der Bauverwaltung von der LEG über
den aktuellen Sachstand des Projektes in allen Angelegenheiten informiert
werden und die weitere Vorgehensweise/Zielrichtung beraten wird? (Wenn ja,
wann? Wenn nein, warum nicht?)
2.
Zu welchen Konditionen kann der Vertrag mit der LEG
aufgelöst werden, um eine weitere finanzielle Belastung der Stadt zu
verhindern?
3.
In welcher finanziellen Höhe belaufen sich die
aktuellen Verbindlichkeiten gegenüber der LEG hinsichtlich der Projektsteuerung
und wie werden diese durch die Stadt Eisenach beglichen?
4.
Welche Gespräche mit welcher Zielrichtung müssen
mit dem Land hinsichtlich der weiteren Finanzierung
ZOB/Busbereitstellungsfläche geführt werden?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Es ist nicht erkennbar, dass es ein Informationsdefizit in der nachgefragten Sache gibt. Die Oberbürgermeisterin hat bereits zu einer Beratung der Verwaltung in der Sache geladen, der sich eine mit den von Ihnen genannten Akteuren anschließen wird.
Zu 2:
Es besteht ein Vertrag zu Begleitung des städtebaulichen Entwicklungsprojektes “Tor zur Stadt” zwischen der Stadt Eisenach und der LEG Thüringen mbH. Dieser wurde am 08.01.2007/16.01.2007 unterzeichnet und beinhaltet die Erbringung von Projekt-Management-Leistungen. Mit dem Ergänzungsantrag vom 14.10./22.10.2008 wurden auch Leistungen der Geschäftsbesorgung Gegenstand des Vertrages.
Wird der Ausgangsvertrag nicht zum 30.6. des laufenden Jahres gekündigt, gilt der Vertag bis zum 31.12. des Folgejahres verlängert.
Zu 3:
Der Stadt Eisenach liegt zurzeit eine Rechnung für das 1. Quartal 2012 vor. Diese wird derzeit geprüft. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 16.448,32 €. Aufwendungen zur Projetkbegleitung werden zu 2/3 aus Mitteln der Städtebauförderung (Stadtumbau-Aufwertung) gefördert. Der Mitleistungsanteil der Stadt von 1/3 ist selbst zu tragen. (Bei der Beantragung von Bedarfszuweisungen wurde dies bisher beachtet.)
Ein Zuwendungsbescheid über 50.122,80 € für das Jahr 2012 liegt vor, dieser basiert auf einer Honorarvorveranschlagung von ca. 52.000 €. Ein erster Auszahlungsantrag wurde gestellt.
Zu 4:
Mit dem Land ist abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen ggf. eine finanzielle Unterstützung zur Weiterentwicklung des Vorhabens möglich ist. Dabei ist auch zu klären, unter welchen Voraussetzungen möglicher Weise Änderungen am Gesamtprojekt zulässig sind.