Betreff
Anfrage der Stadträtin Frau Barsakow - Erstattung der Kosten vom Land für übertragene Aufgaben im Sozial- und Umweltbereich
Vorlage
AF-0336/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Kosten wurden in welcher Höhe für welche Aufgaben bei der Übertragung der Aufgaben dem Land in Rechnung gestellt?

2.      Wurden die in Rechnung gestellten Kosten vom Land beglichen? (Wenn nein, warum nicht?)

3.      Gibt es zwischen der Stadt Eisenach und dem Land unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Kostenerstattungsregelung? (Wenn ja, in welcher Form und auf welcher Grundlage?)

4.      Wird die Stadt Eisenach bei unterschiedlicher Auffassung gegenüber dem Land seine Forderungen geltend machen? (Wenn ja, wann und in welcher Form?)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 & 2:

Die in der Anfrage benannten Aufgaben wurden vom Land zum 1.5.2008 auf die kreisfreien Städte und Landkreise übertragen.

 

2008:

Im Rumpfjahr 2008 hat das Land pauschale Abschläge zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben ausgereicht. Die Spitzabrechnung erfolgte in 2010.

 

Umweltbereich:

Im Jahr 2008 hat das Land für den übertragenen Umweltbereich pauschale Abschläge in  Höhe von 215.230,29 EUR geleistet. Die Stadt Eisenach hat i.R. der Spitzabrechnung 2008 demgegenüber einen Bedarf von 195.107,46 EUR geltend gemacht. Weiterhin waren Einnahmen i.H.v. 3.516,85 EUR zu verzeichnen. In Höhe der Differenz von ausgereichten Abschlägen, Einnahmen und von der Stadt geltend gemachten Bedarf entstand für 2008 eine Rückforderung zu Lasten der Stadt i.H.v. 23.639,68 EUR.

 

Sozialbereich:

Im Rahmen der Spitzabrechnung des übertragenen Sozialbereiches für das Rumpfjahr 2008 wurden angemessene Kosten i.H.v. 380.329,60 EUR festgesetzt. Unter Berücksichtigung der vorab ausgereichten Pauschalen ergab sich zugunsten der Stadt eine Nachzahlung in Höhe von 48.547,26 EUR.

 

2009:

Die Festsetzungsbescheide über die Spitzabrechnung der pauschalen Kostenerstattung für das Jahr 2009 liegen zwischenzeitlich für den Bereich Soziales mit Bescheiddatum 4.7.2012 (Eingang: 6.7.2012) und den Bereich Umwelt mit Bescheiddatum 28.8.2012 (Eingang: 3.9.2012) vor.

 

Umweltbereich:

Für den Umweltbereich wurden Kosten in Höhe von 322.504,71 EUR als angemessen anerkannt. Unter Berücksichtigung der ausgereichten Pauschalen ergibt sich eine Rückforderung zu Lasten der Stadt i.H.v. 11.583,28 EUR.

 

Die Rückforderung ergibt sich im Wesentlichen – unter Berücksichtigung anerkannter Mehrbedarfe - aus der Rückforderung der nicht vollständig in Anspruch genommenen Sachkostenpauschale (8.141,04 EUR), zu viel entrichteter Raumkosten (320,81 EUR) und zu verrechnender Einnahmen (11.242,55 EUR). Ein Teil der Rückforderung basiert auf der Nichtanerkennung von Reise- und Fortbildungskosten in Höhe von 1.185,68 EUR bei geltend gemachten Kosten von 3.930,55 EUR. Hier konnte der Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Kommunalisierung nicht nachgewiesen werden.

 

Sozialbereich:

Für den Sozialbereich wurden Kosten in Höhe von 581.906,79 EUR als angemessen anerkannt. Unter Berücksichtigung der ausgereichten Pauschalen ergibt sich eine Rückforderung zu Lasten der Stadt i.H.v. 13.921,52 EUR.

 

Die Rückforderung ergibt sich im Wesentlichen – unter Berücksichtigung anerkannter Mehrbedarfe - aus zu verrechnenden Einnahmen (29.305,00 EUR).

 

2010:

Hier sind die Aufgabenträger in der Phase der Nachweisführung als Grundlage der Spitzabrechnung.

 

Zu 3:

Grundsätzlich ist das Verfahren der Spitzabrechnung zu bemängeln. Hierbei entsteht ein erheblicher organisatorischer und personeller Abstimmungsaufwand sowohl in den Fachämtern und den Querschnittsämtern der betroffenen Städte und Landkreise (der nicht abgerechnet werden kann) als auch bei den beteiligten Landesbehörden. Dies wird ansatzweise durch die Dauer des Verfahrens belegt (s.o.). Der bürokratische Aufwand und die Dauer der Abrechnung wurden durch die kommunalen Spitzenverbände bereits bemängelt. Eine ursprünglich vorgesehene Überführung der Finanzierung in das System der Auftragskostenpauschale ab dem Jahr 2010 wurde nicht realisiert. Derzeit werden zumindest für den Sozialbereich verschiedene Pauschalisierungsmodelle geprüft und diskutiert. Mit einer Umsetzung ist aber nicht vor 2013 zu rechnen, d.h. das aktuelle Verfahren wird zumindest auf die Haushaltsjahre 2011 und 2012 mit den bekannten Konsequenzen anzuwenden sein.

 

Zu 4:

Bis auf eine Teilsumme i.H.v. 1.185,68 EUR (s.o.: Umweltbereich, Sachkosten, 2009) wurden die von der Stadt geltend gemachten Kosten unter Berücksichtigung zu verrechnender Einnahmen und Rückzahlungen von Überzahlungen des Landes anerkannt.

 

Der Nachweis, dass die o.g. strittige Summe aus Reise- und Fortbildungskosten im Zusammenhang mit der Kommunalisierung steht, konnte durch die Stadt nicht erbracht werden. Die Aussichten, diese Summe auf dem Wege des Klageverfahrens geltend zu machen, werden daher als gering eingeschätzt und stehen in keinem Verhältnis von Aufwand und Nutzen.