Betreff
Entwurf Haushalt 2012 und Finanzplanung 2012-2022 - Sachstandsbericht Juli 2012
Vorlage
0958-BR/2012
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit der heutigen Vorlage wird zum einen zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2012 für den Bereich Verwaltungshaushalt Bericht erstattet (Teil I). Zum anderen wird zum Stand der langfristigen Finanzplanung 2012-2022 (Verwaltungshaushalt) Bericht erstattet, welche Grundlage für das beim Thüringer Landesverwaltungsamt vorzulegende Haushaltssicherungskonzept ist (Teil II).

 

 

Teil 1 – Haushaltsentwurf Verwaltungshaushalt Stand 05.07.2012

 

Die letzte Information des Stadtrates hinsichtlich des Planungsstandes des Verwaltungshaushaltes erfolgte in der Sitzung vom 30.03.2012 unter der Vorlage Nr. 890-BR/2012.

 

Bevor die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes dargestellt wird, sind zunächst folgende Anmerkungen zu tätigen:

 

Der in der letzten Berichtsvorlage vorgestellte Planungsstand des Verwaltungshaushaltes wies ein Defizit in Höhe von 5.817 T€ aus. Im Zeitraum von März bis Juli wurden regelmäßig Anpassungen der Haushaltsansätze an veränderte Ausgabebedarfe vorgenommen. Gleichzeitig wurden die Einnahmehaushaltsstellen stets auf getätigte Sollstellungen überprüft und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen.

 

Weiterhin fanden im Juni 2012 unter Leitung der Bürgermeisterin Frau Lieske mit allen Fachämtern Haushaltsberatungen statt. Hier wurden alle Haushaltsstellen noch einmal auf mögliche Einspar- und Einnahmepotentiale überprüft. Berücksichtigung fand dabei auch die Betrachtung des Rechnungsergebnisses 2011.

 

Im Ergebnis ist im Vergleich zum Stand März eine Verbesserung in Höhe von 4.641 T€ zu verzeichnen.

 

Seitens der Finanzverwaltung muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass der jetzige Planungsstand erheblichen Risiken unterliegt. Insbesondere die Ausgabeansätze im Sozial- und Jugendhilfebereich können aufgrund veränderter Fallzahlen jederzeit zu Mehrbedarfen führen. 

 

 

 

 

Hauptgruppe

“Haushalt 2011”

 

 

- EUR -

Haushalt 2012

Stand 26.03.2012

- EUR -

Haushalt 2012

Stand 05.07.2012

- EUR -

Veränderung

Entwurfsstand 26.03.2012/ 05.07.2012

- EUR -

 

 

 

 

 

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 58.831.091

55.458.183

56.775.874

+1.317.691

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

25.006.577

24.886.866

25.368.352

+ 481.486

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

5.701.194

5.385.789

5.745.800

+ 360.011

Summe Einnahmen

89.538.862

85.730.838

87.890.026

+2.159.188

 

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

20.135.588

20.632.308

20.798.228

+ 165.920

5/6 – Sächl. Verw.- u. Betriebsaufw.

15.639.916

16.141.705

15.058.415

-1.083.290

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

47.676.867

49.804.861

48.137.581

-1.667.280

8 – Sonstige Finanzausgaben

6.086.491

4.969.684×

5.072.144

+102.460

Summe Ausgaben

89.538.862

91.548.558

89.066.368

-2.482.190

Saldo

0

-5.817.720

-1.176.342

-4.641.378

 

 

Da im Rahmen der Planungstätigkeiten eine Vielzahl von Ansätzen angepasst wurde, werden in den folgenden Erläuterungen bedeutende Änderungen dargestellt.

 

HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

90000.00300 – Gewerbesteuer (+1.200 T€)

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde der Ansatz für die Gewerbesteuer zunächst auf 11.000 T€ festgesetzt. Basis dafür bildeten die Höhe der Vorauszahlungen des Jahres 2011 sowie Veränderungen aus Vorjahren. Durch weitere Nachveranlagungen für Vorjahre konnte der Ansatz im Laufe der weiteren Planung um 1.200 T€ auf 12.200 T€ angehoben werden. Es handelt sich hier um Einmaleffekte, die sich nicht in das Folgejahr übertragen lassen.

 

Weitere Verbesserungen in dieser Hauptgruppe ergaben sich auf Basis der regionalisierten Steuerschätzung Mai 2012 im Bereich Anteile an Einkommens- und Umsatzsteuer (+45 T€ bzw. +34 T€).

 

 

HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wurde durch den Bundestag die schrittweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund beschlossen. Für das Jahr 2012 bedeutet dies, dass der Bund einen Anteil von 45 % der Nettoausgaben des Vorvorjahres als Ausgleichsleistung an die Kommunen zahlt. Für den Haushalt ergab sich damit eine Verbesserung in Höhe von 356 T€. Im Zuge der Planung wurde diese Einnahme von der Gruppierung 161 (Erstattung des Landes) in die Gruppierung 170 (Zuweisung des Bundes) verschoben.

 

Weitere erhebliche Veränderungen der HGr. 1:

 

41800.17100 -Zuweisung des Landes nach § 5 ThürAGSGB XII (+235 T€)

Ansatzanpassung erfolgte aufgrund Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamt über die 2. Rate 2012.

 

48200.19100 - Bundesbeteiligung Leistungen KdU  (-247 T€)

Die Einnahmeminderung basiert auf sinkenden Fallzahlen bei den Bedarfsgemeinschaften. Durch verringerte Ausgabebedarfe sinkt auch die Höhe der Bundesbeteiligung (siehe HGr. 5/6).

 

61000.17150 – Landeszuweisung REK Stadt-Umland (- 42 T€)

61000.17250 – Zuweisung Gemeinden REK Stadt-Umland  (- 5 T€)

Die Einnahmeminderung korrespondiert mit Ausgabeeinsparungen in Haushaltsstelle 61000.65550 (siehe HGr. 5/6). Aufgrund der Haushaltssituation wurde dieses Vorhaben zunächst ausgesetzt.

 

61000.17110 – Landeszuweisung Verkehrskonzepte (-20 T€)

(siehe Erläuterung HGr. 5/6, Haushaltsstelle 61000.65520).

                                   

61000.17100 – Landeszuweisung F.+B-Pläne (-11 T€)

(siehe Erläuterung HGr. 5/6, Haushaltsstelle 61000.65500)

 

 

HGr. 2 – sonstige Finanzeinnahmen

 

Die Verbesserung in dieser Hauptgruppe resultiert zu einem großen Teil aus Veränderungen bei der Haushaltsstelle 90000.26500 (Zinsen für Steuernachzahlungen). Aufgrund von Nachveranlagungen bei der Gewerbesteuer konnte der Ansatz dieser Haushaltsstelle von 150.000 € auf 450.000 € angehoben werden, so dass sich eine Verbesserung in Größenordnung von 300 T€ ergab.

 

 

HGr. 4 – Personalausgaben

 

Aufgrund des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst ist im Sammelnachweis 1 ein erhöhter Bedarf entstanden. Nach Hochrechnung durch das Fachamt ist im Haushaltsjahr 2012 mit Personalausgaben in Höhe von 20.798.228 € zu rechnen. Im Vergleich zum Planungsstand 26.03.2012 ergibt sich damit eine Verschlechterung in Höhe von 166 T€.

 

 

HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Auch in diesen Hauptgruppen wurden die Ausgaben seitens der Fachämter auf das absolut notwendige Maß reduziert. Die Einsparungen setzen sich aus vielen einzelnen Positionen zusammen, stellvertretend werden hier einige größere Einsparungen genannt:

 

48200.69100 - Leistungsbeteiligung Kosten der Unterkunft und Heizung (-690 T€)

Die Anpassung erfolgte aufgrund sinkender Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im laufenden Jahr. Die Einsparung dieser Haushaltsstelle korrespondiert mit der Einnahmeminderung in Haushaltsstelle 48200.19100 (siehe HGr. 1).

 

61000.65550 – REK Stadt Umland (-60 T€)

Die Maßnahme wird in 2012 nicht begonnen. Die Einsparung korrespondiert mit der Einnahmeminderung in Haushaltsstelle 61000.17150 (siehe HGr. 1).

 

61000.65500 – Flächennutzungs- und Bebauungspläne (-47 T€)

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde der Bedarf seitens des Fachamtes für das laufende Jahr korrigiert. Mit der Einsparung gehen jedoch Mindereinnahmen in Haushaltsstelle 61000.17100 einher (siehe HGr. 1)

 

61000.65520 – Verkehrskonzept (-30 T€)

Die Erstellung des Radwegekonzeptes wurde in das Haushaltsjahr 2013 verschoben und dort in der Finanzplanung berücksichtigt. Auch hier resultieren aus den Einsparungen Mindereinnahmen in Haushaltsstelle 61000.17110 (siehe HGr. 1).

 

35200.65100 – Bücher, Zeitschriften, sonstige Medien (-50 T€)

Der Haushaltsansatz für die Beschaffung neuer Literatur, bzw. Medien in der Bibliothek lag zunächst bei 90.000 €. Die Ausgaben werden auf ein Mindesmaß beschränkt, der Ansatz wurde auf 40.000 € abgeschmolzen.

 

32100.57000 – weitere Vw.- und Betriebsausgaben (-23 T€)

Seitens des Fachamtes werden die Ausgaben für den Museumsbetrieb auf ein Minimum beschränkt, so dass sich Einsparungen in genannter Größenordnung ergaben (Ansatz bei Mittelanmeldung: 50.400 €; Ansatz aktuell: 27.300 €).

 

02100.65510 – Neues Steuerungsmodell (-20 T€)

Es bestehen hier keine laufenden Verpflichtungen, der Ansatz wurde daher für das laufende Haushaltsjahr auf 0 gesetzt.

 

 

HGr. 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

 

 

Personalkostenzuschüsse freie Träger Kita-Bereich            (-985 T€)

In die ursprüngliche Planung waren die anstehenden Tarifverhandlungen eingeflossen. Da noch nicht klar ist, ob die freien Träger nach den Erhöhungen im TVÖD nachziehen werden, wurden die Ansätze zunächst nach unten korrigiert. Die Kürzungen hier unterliegen damit besonderen Risiken.

 

Budget optimierter Regiebetrieb (-270 T€)

Unter Berücksichtigung vor allem von Einsparungen im Bereich Personalausgaben (aufgrund von Langzeiterkrankungen) konnte eine Kürzung des Budgets an den optimierten Regiebetrieb erfolgen.

 

Gruppierung 73-78 – Soziale Leistungen (-343 T€)

In diesen Gruppierungen wurden ebenfalls alle Haushaltsstellen nochmals einer strengen Überprüfung unterzogen. Auch hier ist die Minderung der Ansätze erheblichen Risiken unterworfen, da die Ausgaben jederzeit fallzahlenbedingt steigen können.

 

 

HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Die Verschlechterung in dieser Hauptgruppe resultiert fast vollumfänglich aus den Anpassungen im Bereich der Gewerbesteuerumlage. Diese errechnet sich aus dem Gewerbesteueraufkommen (12.200 T€), dividiert durch den Hebesatz (400) multipliziert mit dem Vervielfältiger nach Gemeindefinanzreformgesetz (derzeit 35). Aufgrund dieser mathematischen Kopplung musste mit der Erhöhung des Ansatz bei der Gewerbesteuer auch bei der Gewerbesteuerumlage eine Ansatzanpassung vorgenommen werden (+105 T€). 

 

 

Teil 2 – langfristige Finanzplanung 2012 – 2022 (Verwaltungshaushalt)

 

Mit der vorliegenden Finanzplanung der Haushaltsjahre 2012 bis 2022 soll der finanzielle Rahmen für die Erstellung des langfristigen Haushaltssicherungskonzeptes abgesteckt werden. In die Betrachtung ist lediglich der Verwaltungshaushalt eingeflossen, da es Ziel sein muss, diesen so zu konsolidieren, dass künftig eine entsprechend hohe Zuführung an den Vermögenshaushalt für die Realisierung erforderlicher Investitionsmaßnahmen und den Abbau der Fehlbeträge erwirtschaftet werden kann.

 

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die angenommenen Schätzungen aufgrund der Langfristigkeit erheblichen Risiken unterliegen. Hierzu gehören konjunkturelle Schwankungen, Gesetzesänderungen, aber auch die demographische Entwicklung.

 

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist die Neufassung des Kommunalen Finanzausgleiches ab 2013. Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eisenach können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesteckt werden. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist jedoch davon auszugehen, dass keine finanzielle Verbesserung für die Stadt Eisenach zu erwarten ist.

 

Um zu den einzelnen Positionen eine langfristige Beurteilung abgeben zu können, wurden auch die Rechnungsergebnisse der Jahre 2006 bis 2010 in die Betrachtung aufgenommen.

 

Nachfolgend werden einzelne ausgewählte Positionen näher erläutert:

 

HGr.  0 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

Grundsteuer A und B (000, 001)

Einnahmen wurden auf Basis der aktuellen Hebesätze eingeplant. Eine mögliche Steigerung der Einnahmen aufgrund Hebesatzerhöhungen wäre im Haushaltssicherungskonzept zu erfassen.

 

Gewerbesteuer (003)

Unter Berücksichtigung von Einmaleffekten im Haushaltsjahr 2012 wurde der Ansatz für 2013 auf 11.500 T€ festgesetzt. Davon ausgehend wird mit einer jährlichen Aufkommenssteigerung von 300 T€ kalkuliert.

 

Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern (01)

Die Werte 2012 bis 2016 wurden auf Basis der regionalisierten Steuerschätzung Mai 2012 angesetzt. Für die Finanzplanjahre 2017 bis 2022 wurde eine jährliche Steigerungsrate von 4 % kalkuliert.

 

Allgemeine Zuweisungen (04-06 und 09)

Die Schlüsselzuweisungen wurden mit dem Wert des Jahres 2012 fortgeschrieben. Wie bereits erwähnt, bleibt abzuwarten, wie sich die Neufassung des Kommunalen Finanzausgleiches ab 2013 auf den Haushalt auswirken wird.

 

 

HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (16, 17)

Die schrittweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (2012: 45 %; 2013: 75 %; ab 2014: 100 % der Nettoausgaben des Vorvorjahres) wurde berücksichtigt.

 

Leistungsbeteiligung bei Leistungen für KdU an Arbeitssuchende (19)

Eine Prognose zur Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften kann – aufgrund der Abhängigkeit zu konjunkturellen Schwankungen – nicht erstellt werden. Daher wurden die Werte des Jahres 2012 für die Folgejahre fortgeschrieben.

 

 

HGr. 4 – Personalausgaben

 

Seitens des Fachamtes wurde eine Kalkulation der Personalausgaben bis 2015 vorgenommen. Ab 2016 wurde mit einer Steigerung von 2 % kalkuliert.

 

 

HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (50-66)

Basis für die Finanzplanjahre 2013 bis 2015 sind die von den Fachämtern gemeldeten Daten. Für die Jahre 2016 bis 2022 wurde eine jährliche Steigerung von 1,5 % (Preisindex, Inflation) angenommen.

 

Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen (69)

Die hier zu leistenden Ausgaben sind abhängig von der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Aufgrund möglicher konjunktureller Schwankungen ist eine langfristige Prognose nicht möglich. Die Werte des laufenden Haushaltsjahres wurden daher (wie auch bei der entsprechenden Einnahme “Leistungsbeteiligung”) fortgeschrieben.

 

 

HGr. 7 - Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)

 

Zuweisungen und Zuschüsse an sonstige Bereiche (714-718, 724-728)

In den Ausgaben dieser Gruppierungen sind auch die Budgetzahlungen enthalten, die der optimierte Regiebetrieb jährlich für seine Aufgabenerfüllung aus dem Haushalt erhält. Für die Finanzplanjahre 2013 bis 2015 wurde eine jährliche Steigerung von 100 T€ angesetzt, ab 2016 wurde mit einer jährlichen Steigerung von 2 % auf das Budget kalkuliert.

 

Leistungen der Sozialhilfe und ähnliches (73-78)

Weitere Ausgabensteigerungen sind bei den Leistungen der Sozialhilfe und anderer sozialer Leistungen (73-78) zu erwarten. Kostenintensiv sind unter anderem die Ausgaben im Bereich Jugendhilfe. Zu den vorliegenden Daten für die Finanzplanjahre 2013 bis 2015 wurde – aufgrund der Kostensteigerungen der letzten Jahre – jährlich ein Wert von 500 T€ aufgeschlagen.

 

 

HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Zinsausgaben (80)

Enthalten sind hier vor allem die Zinsausgaben aufgrund bestehender Kreditverpflichtungen. Da aus jetziger Sicht keine Neukreditaufnahme geplant ist, werden die Zinsausgaben perspektivisch sinken.

 

Gewerbesteuerumlage (81)

Mit einer geplanten Aufkommenssteigerung im Bereich Gewerbesteuer steigt auch zu abzuführende Gewerbesteuerumlage.

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt (86)

Im Bereich der Zuführung wurde – wie oben erwähnt – lediglich die Pflichtzuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt angesetzt. Noch nicht berücksichtigt sind weitere Zuführungen für die Deckung aufgelaufener Fehlbeträge und  für notwendige Investitionsmaßnahmen.



× enthält lediglich Pflichtzuführung (Betrag der ordentlichen Tilgung = 2.362.990 €)


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt 2012 – Stand 05.07.2012

Anlage 2 – Finanzplanung Verwaltungshaushalt 2012 bis 2022 – Stand 05.07.2012