Hier: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.07.2012
Sachverhalt:
Aufgrund der vom Stadtrat am 24.06.2011 (StR/0379/2011) beschlossenen Satzung der Stadt Eisenach zur Erhebung der Tourismusfördergabe wird diese Abgabe seit dem 01.01.2012 erhoben.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 11. Juli 2012 (BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11) entschieden, dass die Städte und Gemeinden zwar grundsätzlich Übernachtungssteuern erheben dürfen, dies jedoch nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen. Beruflich zwingend erforderliche entgeltliche Übernachtungen dürfen dagegen nach der Entscheidung des BVerwG nicht mit einer Übernachtungssteuer belegt werden. Das Urteil resultiert aus Normenkontrollanträgen gegen die Satzungen der Städte Trier und Bingen.
Die Satzung der Stadt Eisenach ist von diesem Urteil direkt nicht
betroffen, somit weiterhin rechtsgültig und daher weiterhin umzusetzen. Da
allerdings aufgrund des vorliegenden Bundesverwaltungsgerichtsurteiles davon
auszugehen ist, dass die Satzung hinsichtlich der Erhebung der
Tourismusförderabgabe auf nicht privat veranlasste Übernachtungen rechtswidrig
ist und eine weitere Erhebung der Abgabe auf solche Übernachtungen mit
Widersprüchen angefochten würden, ist eine Änderung der Satzung notwendig.
Es ist daher beabsichtigt, bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates am
13.09.2012 eine Beschlussvorlage vorzubereiten. Die schriftliche
Urteilsbegründung soll bis Ende August 2012 vorliegen, so dass bis zu dieser
Sitzung des Stadtrates eine Auswertung des Urteiles möglich ist und die sich
daraus für die städtische Satzung ergebenden Folgen berücksichtigt werden
können.
Bis zu einer Änderung der Satzung muss die Erhebung der
Tourismusförderabgabe entsprechend der rechtsgültigen Satzung, aber unter
Berücksichtigung des Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes umgesetzt werden,
da ansonsten der Straftatbestand der Untreue erfüllt sein könnte.
Bis zur vorgesehenen Entscheidung durch den Stadtrat am 13.09.2012 wird daher die Erhebung der Abgabe auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen fortgeführt. Die betroffenen Betreiber der Beherbergungsstätten werden in den nächsten Tagen schriftlich über das weitere Vorgehen informiert.
Darüberhinaus sind Gespräche mit Vertretern des Beherbergungsgewerbes beabsichtigt, um mögliche andere Finanzierungsvarianten zur Unterstützung der Stadt bei der Finanzierung der touristischen Aufgaben zu diskutieren.
Katja Wolf
Oberbürgermeisterin
Anlagenverzeichnis
Anlage – Städtetag zum Urteil BVerwG