Betreff
Erhebung der Tourismusförderabgabe
Hier: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.07.2012
Vorlage
0960-BR/2012
Aktenzeichen
20.2 - TFA 1/2012
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der vom Stadtrat am  24.06.2011 (StR/0379/2011) beschlossenen Satzung der Stadt Eisenach zur Erhebung der Tourismusfördergabe wird diese Abgabe seit dem 01.01.2012 erhoben.

 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 11. Juli 2012 (BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11) entschieden, dass die Städte und Gemeinden zwar grundsätzlich Übernachtungssteuern erheben dürfen, dies jedoch nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen. Beruflich zwingend erforderliche entgeltliche Übernachtungen dürfen dagegen nach der Entscheidung des BVerwG nicht mit einer Übernachtungssteuer belegt werden. Das Urteil resultiert aus Normenkontrollanträgen gegen die Satzungen der Städte Trier und Bingen.

 

Die Satzung der Stadt Eisenach ist von diesem Urteil direkt nicht betroffen, somit weiterhin rechtsgültig und daher weiterhin umzusetzen. Da allerdings aufgrund des vorliegenden Bundesverwaltungsgerichtsurteiles davon auszugehen ist, dass die Satzung hinsichtlich der Erhebung der Tourismusförderabgabe auf nicht privat veranlasste Übernachtungen rechtswidrig ist und eine weitere Erhebung der Abgabe auf solche Übernachtungen mit Widersprüchen angefochten würden, ist eine Änderung der Satzung notwendig.

 

Es ist daher beabsichtigt, bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates am 13.09.2012 eine Beschlussvorlage vorzubereiten. Die schriftliche Urteilsbegründung soll bis Ende August 2012 vorliegen, so dass bis zu dieser Sitzung des Stadtrates eine Auswertung des Urteiles möglich ist und die sich daraus für die städtische Satzung ergebenden Folgen berücksichtigt werden können.

 

Bis zu einer Änderung der Satzung muss die Erhebung der Tourismusförderabgabe entsprechend der rechtsgültigen Satzung, aber unter Berücksichtigung des Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes umgesetzt werden, da ansonsten der Straftatbestand der Untreue erfüllt sein könnte.

 

Bis zur vorgesehenen Entscheidung durch den Stadtrat am 13.09.2012 wird daher die Erhebung der Abgabe auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen fortgeführt. Die betroffenen Betreiber der Beherbergungsstätten werden in den nächsten Tagen schriftlich über das weitere Vorgehen informiert.

 

Darüberhinaus sind Gespräche mit Vertretern des Beherbergungsgewerbes beabsichtigt, um mögliche andere Finanzierungsvarianten zur Unterstützung der Stadt bei der Finanzierung der touristischen Aufgaben zu diskutieren.

 

 

 

Katja Wolf

Oberbürgermeisterin

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage – Städtetag zum Urteil BVerwG