Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Levknecht - Erhalt und Finanzierung der EWT
Vorlage
AF-0338/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1)   Wie lang ist die Finanzierung und damit die wirtschaftliche Existenz der EWT in diesem Jahr noch gesichert?

2)   Zu welchem Zeitpunkt in diesem Jahr muss die Geschäftsführerin der EWT gemäß GmbH-Gesetz arbeitsrechtliche Maßnahmen in Form von Kündigungen aussprechen und möglicherweise Insolvenz anmelden?

3)   Soll es nach Auffassung der Oberbürgermeisterin auch künftig eine städtische Tourismusgesellschaft und eine Anlaufstelle in Form eines Tourismusinformationspunktes im Stadtschloss geben?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.)

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 27.08.2010 einstimmig (bei zwei Enthaltungen) beschlossen, dass die Erfüllung der Aufgaben der Tourismusförderung und –information in der Stadt Eisenach, welche seit 1996 erfolgreich durch die Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (ehem. Tourismus Eisenach GmbH) wahrgenommen werden zum Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidungen gehören.

 

Ausgabeseitig ist die Fortführung der Aufgabe finanziell dahingehend abgesichert, dass auf Grundlage des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages vom 13.12.2011 im § 16 die Zahlung jährlicher Nachschüsse festgelegt wurde. Angesichts der finanziellen Zwänge der Stadt Eisenach und vor dem Hintergrund der „Freiwilligkeit“ der Aufgabenwahrnehmung leistet die Gesellschaft einen städtischen Konsolidierungsbeitrag in der Form, dass die Nachschüsse von ursprünglich 350 TEUR in 2011 sukzessive von 300 TEUR in 2012 auf 250 TEUR in 2017 (- 29 %) verringert werden.  Ungeachtet dessen muss darauf verwiesen werden, dass eine Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Gesellschaftsvertragsänderung aktuell nicht vorliegt. Die Zustimmung wird dabei von der Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach abhängig gemacht.

 

Bei der Einführung der Tourismusförderabgabe wurde von Beginn an deutlich gemacht, dass eine „echte“ Zweckbindung aufgrund des Abgabecharakters nicht möglich ist. Ungeachtet dessen war und ist die Stadt Eisenach aufgrund der finanziellen Lage gefordert, den gesetzlichen Einnahmegrundsätzen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung umfassend nachzukommen.

 

Zu 2.)

Nach Einschätzung der Geschäftsführerin der EWT ist die Finanzierung der Gesellschaft bzw. deren wirtschaftliche Existenz auf der Basis der gesellschaftsvertraglichen Nachschussregelung grundsätzlich abgesichert. Welche Einschränkungen sich aufgrund der sinkenden Nachschüsse generell im Angebot der GmbH (Marketingmaßnahmen, Öffnungszeiten etc.) - auch vor dem Hinblick auf die steigenden Anforderungen in der Lutherdekade - ergeben werden, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

 

Zu 3.) 

Ja.