Betreff
Öffentliche Widmung der Dr.- Gerhard- Hasse- Straße gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
Vorlage
0970-StR/2012
Aktenzeichen
61./ 61.2/ 61.24 Widmung Dr.- Gerhard- Hasse- Straße
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Öffentliche Widmung der „Dr.-Gerhard-Hasse-Straße”(Flur 13, Flurstücke 768/10, 768/21) gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)

 


Begründung:

 

Am 12.05.2004 wurde zwischen der Stadt Eisenach und der Entwicklungsgesellschaft Südwest-Thüringen mbH ein Erschließungsvertrag über die Erschließung des Baugebietes “Am Wartenberg” abgeschlossen. Inhalt des Vertrages war u.a. die Herstellung der öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb des Erschließungsgebietes.

Die Straße ist vertragsgemäß in das Eigentum der Stadt übergegangen.

Mit der Verkehrsfreigabe erfolgte bereits die Inanspruchnahme der tatsächlich öffentlichen Straße durch die Allgemeinheit.   

Öffentliche Straßen i.S.d. § 2 ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Widmung erfolgt gem. § 6 Abs. 1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Wegerechtes erhalten.

Im vorliegenden Fall handelt es sich gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG um eine Gemeindestraße. 

Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen ist lt. § 47 Abs. 2 ThürStrG die Gemeinde, hier also die Stadt Eisenach.

 

 

Gemeinde Eisenach, Gemarkung Eisenach

 

 

 

 

 

 

Straße

Flur

Flurstück

Fläche in

Farbe

Funktion

 

 

 

m2

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr.- Gerhard- Hasse- Straße

13

768/21

768/10

1.215

    15

Hellgrün

Straße

 

 

Summe

1.230

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Lageplan