I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Öffentliche Widmung der „Dr.-Gerhard-Hasse-Straße”(Flur
13, Flurstücke 768/10, 768/21) gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
Begründung:
Am 12.05.2004 wurde zwischen der Stadt
Eisenach und der Entwicklungsgesellschaft Südwest-Thüringen mbH ein
Erschließungsvertrag über die Erschließung des Baugebietes “Am Wartenberg”
abgeschlossen. Inhalt des Vertrages war u.a. die Herstellung der öffentlichen
Verkehrsanlagen innerhalb des Erschließungsgebietes.
Die Straße ist vertragsgemäß in das Eigentum
der Stadt übergegangen.
Mit der
Verkehrsfreigabe erfolgte bereits die Inanspruchnahme der tatsächlich öffentlichen
Straße durch die Allgemeinheit.
Öffentliche Straßen i.S.d. § 2 ThürStrG sind
Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die
Widmung erfolgt gem. § 6 Abs. 1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch
die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne
des Wegerechtes erhalten.
Im vorliegenden Fall handelt es sich gem. §
3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG um eine Gemeindestraße.
Träger der Straßenbaulast für
Gemeindestraßen ist lt. § 47 Abs. 2 ThürStrG die Gemeinde, hier also die Stadt
Eisenach.
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Gemeinde
Eisenach, Gemarkung Eisenach |
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Straße |
Flur |
Flurstück |
Fläche in |
Farbe |
Funktion |
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m2 |
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Dr.-
Gerhard- Hasse- Straße |
13 |
768/21 768/10 |
1.215
15 |
Hellgrün |
Straße |
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Summe |
1.230 |
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Anlagenverzeichnis:
Lageplan