I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
das
Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach für die Jahre 2012 bis 2022. Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die im Konzept enthaltenen Maßnahmen zu
prüfen und im Einzelfall zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Auf den in der Sitzung des Stadtrates am 20.07.2012 eingebrachten Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2012 bis 2022 und das den Stadtratsmitgliedern in elektronischer Form zugeleitete Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes wird hingewiesen. Danach wurde durch der beantragten Fristverlängerung für die Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes zugestimmt. Das Konzept ist der Aufsichtsbehörde nunmehr bis zum 30.09.2012 vorzulegen. Im übrigen wird auf die weiteren inhaltlichen Ausführungen des Schreibens verwiesen.
Das Haushaltssicherungskonzept wurde durch den Stadtrat zur weiteren Beratung an alle Ausschüsse verwiesen.
Zudem wird eine externe Beratung und Begleitung zur weiteren Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes angestrebt.
Die aus den Beratungen der Ausschüsse resultierenden Änderungen sowie
zwischenzeitlich eingearbeitete Aktualisierungen werden den Mitgliedern des
Stadtrates zur Sitzung vorgelegt.
Anlagenverzeichnis:
Die Anlagen zur Beschlussvorlage finden Sie im Internet unter www.eisenach.de -> Bürgerservice -> Politik/Stadtrat/Ortsräte -> Stadtrat -> Ratsinfosystem unter dem TOP 9 öT der 29. Sitzung des Stadtrates am 20.07.2012