II. Fragestellung
1. Welche städtischen Maßnahmen sind, das Projekt Tor
zur Stadt betreffend, in finanzieller Hinsicht noch zu regeln?
(Bitte angeben nach: Maßnahme/Gesamtkosten/städtischer Eigenanteil)
2. In welcher Weise wird die Oberbürgermeisterin den
städtischen Eigenanteil über das Land erzielen?
3. Welche Konsequenzen hätte eine Ablehnung des Landes,
den Eigenanteil der Stadt zu übernehmen, auf das Gesamtprojekt?
4. In welcher Höhe belaufen sich die Gesamtkosten der
Stadt gegenüber der LEG und dem Leiter der AG Tor zur Stadt?
(Aufgeschlüsselt nach:
Städtebaulicher Entwicklungsprozess Tor zur Stadt vom 08.01.2007
Ergänzungsvertrag vom 14.10.2008 und 22.10.2008
Gesamtvergütung des Leiters der AG „Tor zur Stadt")
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Projektzusammenhang „Tor zur Stadt” sind nach aktuellem Stand folgende 11 städtischen Maßnahmen in 2012 und den Folgejahren relevant:
|
Maßnahme |
Kosten
ab 2012 |
Eigenanteil |
1 |
Busbereitstellungsplatz |
1.365.700 € |
394.700 € |
2 |
Müllerstraße |
1.020.600 € |
329.200 € |
3 |
Neubau ZOB |
2.271.800 € |
284.700 € |
4 |
Zwischenlösung Stadtbus/Kurzparkplatz |
198.500 € |
66.200 € |
5 |
Bahnhofstraße/Bahnhofsvorplatz |
2.103.600 € |
333.900 € |
6 |
Nikolaiplatz |
162.900 € |
53.600 € |
7 |
Knoten Wartburgallee/Waldhausstraße |
743.400 € |
743.400 € |
8 |
Klein Venedig |
249.700 € |
52.900 € |
9 |
P+R-Anlage |
342.200 € |
342.200 € |
10 |
Knoten Langensalzaer Straße |
1.350.600 € |
1.350.600 € |
11 |
Eichrodter Weg West |
290.900 € |
72.800 € |
Summen |
|
10.099.900
€ |
4.024.200
€ |
Bei den Maßnahmen Nr. 5, 6, 8 und 11 ist die Anwendung der kommunalen Straßenausbaubeitragssatzung erforderlich, wodurch in teilweiser Kombination durch Fördermittel der Eigenanteil absenkt werden kann. Für die Maßnahmen Nr. 7, 9 und 10 wird aufgrund der nach aktuellem Stand ab 2014 entfallenden Zuschussgewährung aus ÖPNV- bzw. kommunalen Straßenbauförderprogrammen bereits eine vollständige Eigenfinanzierung angenommen.
Zu 2.:
Seit 2010 verfügt die Stadt Eisenach über keinen genehmigten Haushalt. Daher war bzw. ist es und wird es auch künftig Zielstellung sein müssen, eine Deckung der benötigten städtischen Eigenmittel über jährliche Bedarfszuweisungen des Thüringer Finanzministeriums zu erhalten. Nachdem 2010 noch Haushaltsreste genutzt werden konnten gelangte 2011 das Instrument der Bedarfszuweisung tatsächlich und im beantragten Umfang zur Anwendung. Zuvor konnte im Rahmen einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe dem Freistaat die hohe Bedeutung des Projektes sowohl im Zusammenhang mit der von diesem geförderten Altlastenfreistellung des Altstandortes Farbenfabrik Arzberger, Schöpff & Co. als auch im Hinblick auf die infrastrukturelle Ertüchtigung Eisenachs für das Reformationsjubiläum 2017 verdeutlicht werden. Eine analoge Beantragung von Bedarfszuweisungen für das HH-Jahr 2012 erfolgte im Dezember 2011, wurde aber mit Verweis auf die grundsätzliche Neuregelung des kommunalen Finanzsausgleichs und der entsprechenden Rechtsgrundlagen im TFM nicht bearbeitet. Ohne die Vorlage eines vom TLVwA genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes werden vom TFM keine neuen Bedarfszuweisungen bewilligt. Die Oberbürgermeisterin strebt unter Voraussetzung einer Verabschiedung des vorgelegten Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022 an, mit dem Freistaat zügig über eine noch 2012 zur Auszahlung kommende anteilige, ggf. projektbezogene Bedarfszuweisung sowie den ab dem Haushaltsjahr 2013 ff. sich verstetigenden Ausgleich der erwarteten Haushaltsdefizite zu verhandeln, um dann regulär über den Investitionshaushalt die Projektfinanzierung abzudecken.
Zu 3.:
Nach heutigem Stand können aus einer in 2012 und den Folgejahren versagten Finanzierung der städtischen Eigenmittel folgende wesentlichen Konsequenzen für das Gesamtprojekt und die Stadt Eisenach abgeleitet werden:
· Aufgabe des Gesamtprojektes aufgrund dauerhafter Unfinanzierbarkeit, vor allem wegen der nicht möglichen Inanspruchnahme der nur noch bis einschl. 2013 gewährten Zuschussmittel von 80 % aus der ÖPNV-Förderung (Busbereitstellung, Neubau ZOB) bzw. 75 % aus der Förderung des kommunalen Straßenbaues (Müllerstraße). Dadurch gingen der Stadt insgesamt Investitionszuschüsse von ca. 4,0 Mio € unmittelbar verloren. Die ab 2014 vorgesehene Gewährung von zinslosen Darlehen mit 20jähriger Laufzeit kann für die Stadt Eisenach angesichts der finanziellen Gesamtsituation keine Option darstellen.
· Rückzahlung der 2011 ausgezahlten ÖPNV-Zuschussmittel von 413.800 € und der 2012 zur Auszahlung beantragten 104.000 € zuzüglich 6 % Verzinsung seit Auszahldatum
· Rückzahlung der 2011 projektbezogen gewährten Bedarfszuweisungen von 619.643 € zuzüglich 6 % Verzinsung seit Auszahldatum
· Wesentliche Änderung und Reduzierung des geplanten Investitionsvorhabens auf der Altlastensanierungsfläche Arzberger, Schöpff & Co. aufgrund des Verbleibs des Stadtbusbahnhofs am heutigen Standort zwischen Bahnhof- und Waldhausstraße. Dies könnte im schlechtesten Fall bis zu einer Aufgabe der Investitionsabsichten von OFB und Procom führen, was dann die Erfüllung der Investitionspflichten der H. Becker GmbH gegenüber dem Freistaat und das gesamte Altlastenfreistellungsverfahren gefährden könnte.
· Durch die Projektaufgabe könnte die Stadt weder die dringend erforderliche Erneuerung der ÖPNV-Anlagen am Hauptbahnhof noch die Aufwertung des wichtigsten Eingangsbereiches zur Altstadt und den historischen Lutherstätten leisten.
Zu 4.:
Projektsteuerung durch LEG (Vertrag v. 08.01./16.01.2007): 27.922,11 €
Geschäftsbesorgung durch LEG (Vertrag v. 14.10./22.10.2008) bis I/2012: 182.633,25 €
Es ist zu beachten, dass die förderfähigen Kosten der
Rechnungen zu 67 %
aus dem Stadtumbauprogramm des Bundes/des Landes (BL-SU-A)
mitfinanziert werden; bisher in Höhe von 127.499,90
€.
Gesamtvergütung des Leiters der AG „Tor zur Stadt”: 10.520,00 €