Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Öffentlichkeit des SBSG-Ausschusses
Vorlage
AF-0343/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Unter welchen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, den Fachausschuss wieder als beschließenden und damit öffentlichen Ausschuss tagen zu lassen?

2.      Wird die Oberbürgermeisterin diese Möglichkeiten fachlich prüfen lassen und dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussempfehlung vorlegen?
(Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Voraussetzung für einen beschließenden und damit öffentlichen Ausschuss ist, dass dieser Ausschuss durch die Geschäftsordnung eine Angelegenheit zur Beschlussfassung durch den Stadtrat übertragen bekommt.

 

Einen entsprechenden Antrag gab es bereits durch die Fraktion DIE LINKE. Dieser Antrag wurde nach umfassender Beratung im Stadtrat am 19.05.2011 abgelehnt. Ein weiterer Antrag der Stadträtin Frau Barsakow zu o. g. Angelegenheit wurde am 30.03.2012 von dieser zurückgezogen.

 

Zu 2.:

Grundsätzlich kann eine Übertragung zu allen Angelegenheit erfolgen, sofern die Einschränkungen der abschließenden Aufzählung in § 26 Abs. 2 ThürKO berücksichtigt werden.

 

Die Oberbürgermeisterin wird das Anliegen der Fragestellung aufgreifen und zeitnah einen Gesprächstermin zu diesem Thema anbieten. Hierbei erscheint es sinnvoll, dass über die Frage einer möglichen Übertragung von weiteren Aufgaben mit beschließendem Charakter zunächst der Ältestenrat berät. Im Ergebnis dieser Beratung könnte beispielsweise ein gemeinsamer Antrag der im Ältestenrat vertretenen Fraktionen gestellt werden, die Geschäftsordnung im entsprechenden Sinne zu verändern.