Betreff
Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik mit Ausrüstungsmodul Wasserversorgung im Vermögenshaushalt der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
0979-StR/2012
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik 2 mit Ausrüstungsmodul Wasserversorgung (GW-L2) für die Feuerwehr Eisenach im Vermögenshaushalt der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2013 mit einem Gesamtausgabebedarf von 200.000 Euro.  Fördermittel des Freistaates Thüringen in Höhe von 65.000 Euro und Fördermittel des Wartburgkreises in Höhe von 29.400 Euro, jeweils als Festbetrag, werden beantragt. 

 


Begründung:

 

Gemäß Nummer 7.1.1.2 der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe sind die antragsbegründenden Unterlagen der kreisfreien Städte zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bis 30. September des laufenden Haushaltsjahres beim Landesverwaltungsamt einzureichen.

Der Zuwendungsantrag wurde noch nicht eingereicht, weil bisher kein Finanzierungsplan dargestellt werden konnte. Für das Haushaltsjahr 2012 liegt kein Haushalt vor, also auch keine Verpflichtungsermächtigung. Beim Landesverwaltungsamt kann nun bis zum 30.09.2012 ein Zuwendungsantrag für Landesmittel zu Lasten des Haushaltsjahres 2013 für die Beschaffung eines GW-L2 beantragt werden, insofern die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Eisenach ist daher zunächst ein entsprechender Beschluss zu Lasten des städtischen Haushaltes für das Jahr 2013 notwendig.

 

Es ist beabsichtigt, die Beschaffung eines GW-L2 bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2013 im Vermögenshaushalt einzuplanen. Aus heutiger Sicht kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob ein Haushaltsentwurf 2013 unter Berücksichtigung des vom Stadtrat zu beschließenden langfristigen Haushaltssicherungskonzeptes genehmigungsfähig erstellt werden kann. Damit aufgrund der bestehenden Antragsfrist für die Beantragung der Fördermittel ein Förderantrag eingereicht werden kann, wird dem Stadtrat vorgeschlagen, mit einem Grundsatzbeschluss die Notwendigkeit der Beschaffung zu dokumentieren.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Falle der Nichtgenehmigung eines vom Stadtrat für das Haushaltsjahr 2013 noch zu beschließenden Haushaltes eine Beschaffung des Fahrzeuges im Jahre 2013 nicht realisiert werden kann.

 

Die kreisfreie Stadt Eisenach hat laut § 3 Abs. 4 ThürFwOrgVO das defizitäre Feuerwehrfahrzeug GW-L2 als Pflichtaufgabe zu beschaffen. Mit der Beschaffung dieses Gerätewagens, der auch als Fahrzeug für den Katastrophenschutz (siehe Anlage 1, lfd. Nr. 1 und Anlage 2, lfd. Nr. 10) vom TIM angerechnet wird, soll der SW 30 (siehe Anlage 1,  lfd. Nr. 3) außer Betrieb genommen werden. Der RTGW (siehe Anlage 1, lfd. Nr. 2) musste bereits im Jahr 2011 ausgesondert werden. Der neu zu beschaffende GW-L2 ersetzt also künftig zwei Feuerwehrfahrzeuge (SW 30 und RTGW).

 

Die Unabweisbarkeit der Beschaffung wird auch mit dem seit Jahren unterfinanzierten Brand- und Katastrophenschutz in der Stadt Eisenach begründet. In den Mittelanmeldungen des Amtes 37 für die Haushalte der Jahre 2004 bis 2012 an die Finanzverwaltung wurde jährlich mindestens ein Brand- bzw. Katastrophenschutzfahrzeug für die Pflichtaufgaben Brand- und Katastrophenschutz beantragt. Abgesehen von einem Mannschaftstransportwagen für die Jugendfeuerwehr wurde das letzte Feuerwehreinsatzfahrzeug für die Feuerwehr Eisenach im Jahr 2003 in Dienst gestellt (ein LF 8/6 als Ersatzbeschaffung  am Standort Stockhausen). Inzwischen beträgt das durchschnittliche Alter aller 22 eisenacher Feuerwehrfahrzeuge, die lt. ThürFwOrgVO vorgehalten werden müssen, 16 Jahre.  Der Thüringer Innenminister stellte unlängst fest, dass die der Auftragskostenpauschale im Katastrophenschutz zu Grunde liegenden Abschreibungsfristen für Einsatzfahrzeuge zwischen sechs und maximal 15 Jahren betragen.

 

Anzumerken ist, dass mit der Neubekanntmachung des ThürBKG vom 05.02.2008 ein Systemwechsel vom eigenen zum übertragenen Wirkungskreis vorgenommen wurde. Dies bedeutet, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte den Katastrophenschutz nicht mehr als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, sondern als staatliche Aufgabe für das Land wahrnehmen.  Deshalb erhalten die Aufgabenträger (Stadt Eisenach) seit dem Jahr 2008 als Mehrbelastungsausgleich vom Freistaat eine Auftragskostenpauschale für die Wahrnehmung der Aufgaben des Katastrophenschutzes. Vom Jahr 2008 bis zum Jahr 2012 hat die Stadt Eisenach 1.422.176 Euro als Auftragskostenpauschale erhalten, dennoch wurde aus diesen Mitteln noch kein Fahrzeug für den Katastrophenschutz bzw.  Brandschutz/Allgemeine Hilfe beschafft.

 

Der Investitionsbedarf in Brandschutz- bzw. Katastrophenschutzfahrzeuge ist zur besseren Übersicht in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 -   Mindestbedarf der Stadt Eisenach an Fahrzeugen für den Brandschutz und die

                   Allgemeine Hilfe lt. § 3 Abs. 1 ThürBKG und § 3 Abs. 3 bis 5 ThürFwOrgVO

 

Anlage 2 -   Soll-Ist-Bestand der für den Katastrophenschutz der Stadt Eisenach erforderlichen

                   Fahrzeuge lt. § 1 Abs. 2 ThürKatSVO

 

Analge 3 -   Abkürzungsverzeichnis