Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Lärmminderung BAB 4 für die betroffenen Ortsteile
Vorlage
AF-0345/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Möglichkeiten der Entlastung der Ortsteile wurden durch die Oberbürgermeisterin bisher gemeinsam mit der BI „Menschenfreundliche A 4" und den Ortsteilen beraten?

2.      Welche Maßnahmen sieht die Oberbürgermeisterin als geeignet an, eine Entlastung zu erreichen?

3.      Durch welche weiteren Schritte wird die Oberbürgermeisterin die von ihr benannten Maßnahmen zur Realisierung bringen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Grundsätzlich kommen mehrere Varianten der Lärmminderung in Betracht. Hierzu gehören Baumpflanzungen, Lärmschutzwälle bzw. -wände, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Tunnellösungen, Autobahnverlegungen usw.

 

Erst jüngst fand am 31.07.12 (vor dem Sitzungstermin des Ortsteilrates Neukirchen) in Neukirchen eine Vor-Ort-Begehung mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Anwohner, des Ortsteilrates Neukirchen und nachgeordneten Behörden des Landesministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr statt. An Diesem Termin haben die Oberbürgermeisterin, die Baudezernentin und weitere Beschäftigte der Stadtverwaltung teilgenommen. Während des Gespräches wurde auch die Realisierbarkeit der einzelnen möglichen Vorhaben besprochen.

Die Oberbürgermeisterin wird weiterhin im Gespräch mit der BI menschenfreundliche Autobahn bleiben.

 

Zu 2.:

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Eisenach für eine Minderung der durch den Autobahnverkehr verursachten Immissionen nicht zuständig ist – zuständig ist das Land Thüringen. Die Stadt kann allenfalls geeignete Hilfestellungen leisten und ist hierzu bemüht.

Die Oberbürgermeisterin hält als kurzfristige Variante der Lärmminderung eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf maximal 130 km/h für möglich und geboten. Eine Begrenzung der höchst zulässigen Geschwindigkeit müsste sinnvoller Weise den gesamten Neubauabschnitt der BAB erfassen und dürfte nicht auf die Ortsteile der Stadt Eisenach begrenzt bleiben. Eine solche Regelung obliegt der Zuständigkeit der Thüringer Landesregierung, insbesondere dem Landesministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Das Ministerium könnte auch zeitlich befristet eine Geschwindigkeitsbegrenzung veranlassen, um in dieser Zeit die Auswirkungen erfassen zu können.

 

Zu 3.:

Mit Blick auf die in Antwort auf Frage 2 dargestellte geeignete Variante der (temporären) Geschwindigkeitsbegrenzung wird die Oberbürgermeisterin in einem direkten Gespräch ihre Auffassung gegenüber dem Land vertreten. Hierzu erscheint es erforderlich, im Vorfeld das Gespräch mit den weiteren betroffenen Gemeinden entlang des Neubauabschnittes der BAB 4 zu suchen.

Die Thematik Lärmschutz entlang der Autobahn nimmt eine vordere Priorität auf der Agenda der Oberbürgermeisterin ein.