Weitergabe von Fördermitteln im Rahmen der Städtebauförderung
Georgenstraße 26- Kaufmännische Berufsschule
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
für die
Sicherung des Gebäudes Georgenstraße 26 Städtebaufördermittel in Höhe von
452.400,00 € an den privaten Bauherrn auf Grund der Bewilligung der Zuwendung
durch das Thüringer Landesverwaltungsamt weiterzugeben.
Begründung:
Der Gebäudekomplex der ehemaligen kaufmännischen Berufsschule
Georgenstraße 26 ist ein Kulturdenkmal mit Denkmalausweisung nach § 2 Absatz 1
des Thüringer Denkmalschutzgesetzes (ThDSchG). Es ist aufgrund seiner
klassizistischen Fassadengestaltung und das Straßenbild bestimmenden Raumkante
sowie des stadtgeschichtlichen Erinnerungswertes von großer Bedeutung.
Das an der Georgenstraße
gelegene Hauptgebäude wurde in Abstimmung mit den Denkmalbehörden und der
Stadtsanierung umfänglich untersucht. Es befindet sich in einem schlechten
baulichen Zustand. Die Dachentwässerung und der Regenschutz sind defekt. Im
Treppenhaus und auf dem Dachboden besteht in Teilen akute Einsturzgefahr. Das
Sprengwerk der Dachkonstruktion ist abgängig. Mehrere Bereiche des Gebäudes
sind aktiv vom Hausporling, von Braunfäule, Echtem Hausschwamm, Hausbock und
Anobien befallen. Im Erdgeschoss ist das Mauerwerk umlaufend durch aufsteigende
Feuchtigkeit und Salzbelastung geschädigt, das Fachwerk dort teilweise
zerstört. Die Böden und Decken sind partiell abgängig. Die westliche Giebelwand
weist starke Feuchtigkeitsschäden auf.
Die einzuleitende Sicherung dient vordringlich dem Erhalt des Gebäudes.
Sie beinhaltet straßenseitige Sanierungsmaßnahmen am Sockelbereich, Decken- und
Wandausbesserungen im Erd- und Obergeschoss sowie die Behebung der
Feuchtigkeitsschäden am West-Giebel.
Wesentlich sind weiterhin
die Sanierung der Treppenwände und –decke, die statische Ertüchtigung und der
teilweise Ersatz des Dachstuhls sowie die neue
Dacheindeckung. An der Nordseite
des Gebäudes erfolgt die Sicherung durch Sanierung der Grundmauern und durch
Abstützung der Erdgeschossdecke.
Die Sicherungsmaßnahmen sind bis zum 30.06.2013 durchzuführen. Ein
Bauantrag zur Sicherung des Gebäudes wurde vom Eigentümer eingereicht.
In der Nachnutzung soll das Gebäude im Rahmen einer rückwärtigen
Gebäudeerweiterung in Verbindung mit der Lückenschließung der Georgenstraße 28
in ein größeres Investitionsvorhaben eingebunden werden.
Die Gebäudesicherung wird
im Umfang der geschätzten Kosten durch Städtebaufördermittel aus dem Programm
Stadtumbau Sicherungsmaßnahmen finanziert. Hierfür wurde vom Thüringer
Landesverwaltungsamt mit Datum vom 09.07.2012 ein Zuwendungsbescheid Nr.
8161-0535/11 erteilt.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten – 452.426,10
€
Zuwendungsfähige Ausgaben:
Förderfähige Kosten: 452.426,10
€
Zuschuss Bund/Land: 452.400,00
€
Bauherrenanteil: 26,10 €
Städtischer Mitleistungsanteil: 0,00 €
Für die Umsetzung der Maßnahme wird eine Vereinbarung über die
Durchführung der Ordnungsmaßnahme mit dem
Eigentümer geschlossen.
Mit dieser gibt die Stadt die Fördermittel in Höhe von 452.400,00 € an
den Eigentümer als Festbetragsfinanzierung mit festgelegter Förderobergrenze
weiter. Die Vereinbarung wird auf der Grundlage der Mustervereinbarung gemäß
Thüringer Städtebauförderrichtlinie abgeschlossen.
Die Weitergabe der Städtebaufördermittel erfolgt aus dem
Haushaltsansatz 2012 unter Voraussetzung der kassenseitigen Einnahme der
Zuwendung bei der Stadt. Ein städtischer Mitleistungsanteil ist im Programm
Stadtumbau/Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
· Zuwendungsbescheid
· Lageplan mit Kennzeichnung des Gebäudes
· Kostenschätzung