Betreff
Privatmaßnahmen Stadtsanierung
Weitergabe von Fördermitteln im Rahmen der Städtebauförderung
Georgenstraße 26- Kaufmännische Berufsschule
Vorlage
0986-StR/2012
Aktenzeichen
8161-0535/11
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

für die Sicherung des Gebäudes Georgenstraße 26 Städtebaufördermittel in Höhe von 452.400,00 € an den privaten Bauherrn auf Grund der Bewilligung der Zuwendung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt weiterzugeben.

 


Begründung:

 

Der Gebäudekomplex der ehemaligen kaufmännischen Berufsschule Georgenstraße 26 ist ein Kulturdenkmal mit Denkmalausweisung nach § 2 Absatz 1 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes (ThDSchG). Es ist aufgrund seiner klassizistischen Fassadengestaltung und das Straßenbild bestimmenden Raumkante sowie des stadtgeschichtlichen Erinnerungswertes von großer Bedeutung. 

Das an der Georgenstraße gelegene Hauptgebäude wurde in Abstimmung mit den Denkmalbehörden und der Stadtsanierung umfänglich untersucht. Es befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Die Dachentwässerung und der Regenschutz sind defekt. Im Treppenhaus und auf dem Dachboden besteht in Teilen akute Einsturzgefahr. Das Sprengwerk der Dachkonstruktion ist abgängig. Mehrere Bereiche des Gebäudes sind aktiv vom Hausporling, von Braunfäule, Echtem Hausschwamm, Hausbock und Anobien befallen. Im Erdgeschoss ist das Mauerwerk umlaufend durch aufsteigende Feuchtigkeit und Salzbelastung geschädigt, das Fachwerk dort teilweise zerstört. Die Böden und Decken sind partiell abgängig. Die westliche Giebelwand weist starke Feuchtigkeitsschäden auf.

 

Die einzuleitende Sicherung dient vordringlich dem Erhalt des Gebäudes. Sie beinhaltet straßenseitige Sanierungsmaßnahmen am Sockelbereich, Decken- und Wandausbesserungen im Erd- und Obergeschoss sowie die Behebung der Feuchtigkeitsschäden am West-Giebel.

Wesentlich sind weiterhin die Sanierung der Treppenwände und –decke, die statische Ertüchtigung und der teilweise Ersatz des Dachstuhls sowie die neue  Dacheindeckung.  An der Nordseite des Gebäudes erfolgt die Sicherung durch Sanierung der Grundmauern und durch Abstützung der Erdgeschossdecke.

Die Sicherungsmaßnahmen sind bis zum 30.06.2013 durchzuführen. Ein Bauantrag zur Sicherung des Gebäudes wurde vom Eigentümer eingereicht.

 

In der Nachnutzung soll das Gebäude im Rahmen einer rückwärtigen Gebäudeerweiterung in Verbindung mit der Lückenschließung der Georgenstraße 28 in ein größeres Investitionsvorhaben eingebunden werden.

 

Die Gebäudesicherung wird im Umfang der geschätzten Kosten durch Städtebaufördermittel aus dem Programm Stadtumbau Sicherungsmaßnahmen finanziert. Hierfür wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt mit Datum vom 09.07.2012 ein Zuwendungsbescheid Nr. 8161-0535/11 erteilt.

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten –                                                         452.426,10 €                                      

Zuwendungsfähige Ausgaben:

 

Förderfähige Kosten:                                                  452.426,10 €

 

Zuschuss Bund/Land:                                                 452.400,00 €  

 

Bauherrenanteil:                                                                   26,10 €

 

Städtischer Mitleistungsanteil:                                               0,00 €

 

Für die Umsetzung der Maßnahme wird eine Vereinbarung über die Durchführung der Ordnungsmaßnahme mit dem Eigentümer geschlossen.

Mit dieser gibt die Stadt die Fördermittel in Höhe von 452.400,00 € an den Eigentümer als Festbetragsfinanzierung mit festgelegter Förderobergrenze weiter. Die Vereinbarung wird auf der Grundlage der Mustervereinbarung gemäß Thüringer Städtebauförderrichtlinie abgeschlossen.

 

Die Weitergabe der Städtebaufördermittel erfolgt aus dem Haushaltsansatz 2012 unter Voraussetzung der kassenseitigen Einnahme der Zuwendung bei der Stadt. Ein städtischer Mitleistungsanteil ist im Programm Stadtumbau/Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich.

 


Anlagenverzeichnis:

 

·         Zuwendungsbescheid

·         Lageplan mit Kennzeichnung des Gebäudes

·         Kostenschätzung