Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Halal-Gerichte in Schulen und Kindergärten
Vorlage
AF-0356/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Werden auch an Eisenacher Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Einrichtungen bereits Halal-Gerichte angeboten?

1.      Wenn Nein, beabsichtigt die Oberbürgermeisterin in der Zukunft Halal-Gerichte bzw. Fleisch von geschächteten Tieren in o.g. Einrichtungen anbieten zu lassen?

2.      Welche Speisen nehmen muslimische Kinder und Schüler zu sich, wenn Schweinefleisch auf dem Speiseplan steht? Gibt es Alternativen für Betroffene?

3.      Welche religiösen Besonderheiten von muslimischen Kindern und Schülern finden an Eisenacher Einrichtungen bereits Beachtung (Bsp. Teilnahme am Schwimmunterricht in Burkini)?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Kindertagesstätten:

 

1.      In Eisenacher Kindergärten werden derzeit keine Halal-Gerichte oder Fleisch von geschächteten Tieren angeboten. Dies ist auch für die Zukunft nicht geplant.

2.      In den Kindertageseinrichtungen, in denen muslimische Kinder betreut werden, werden alternative Speisen angeboten, wenn Schweinefleisch auf dem Speiseplan steht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Eltern Speisen für das Kind mitbringen.

3.      Weitere religiöse Besonderheiten von muslimischen Kindern in den Kindertageseinrichtungen liegen derzeit nicht vor.

 

Schulen:

 

1.      Mit dem derzeitigen Lieferanten für die Schülerspeisung, der Firma Sodexo, sind keine dementsprechenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden. Ein Angebot in dieser Richtung dementsprechend auch nicht vorgesehen und durch die Firma Sodexo auch nicht umsetzbar. Ein entsprechendes Angebot könnte also nur im Rahmen einer Neuausschreibung und Neuvergabe der Leistung aufgenommen werden.

2.      Muslimische Kinder können im Rahmen der drei angebotenen Menüs ggf. auf das vegetarische Menü ausweichen oder Rind- bzw. Geflügelfleisch bestellen.

3.      Der Schulverwaltung sind keine Besonderheiten im Umgang mit muslimischen Kindern in Eisenacher Schulen bekannt. Der Schwimmunterricht unterliegt grundsätzlich der Schulpflicht. In Absprache zwischen der Schule, dem Schulamt und den Eltern kann hiervon ggf. eine Befreiung erfolgen. In einem vergleichbaren Fall im Wartburgkreis wurde der Schwimmunterricht im Burkini durchgeführt. Auch eine separate Duschmöglichkeit wurde geschaffen.