Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - zur leistungsgerechten Entlohnung
Vorlage
AF-0033/2009
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Sind in der Stadt Eisenach bereits Überlegungen oder gar erste Schritte zur Einführung der leistungsorientierten Entlohnung in der Verwaltung angestellt wurden.

2.      In der Stadt Eisenach existiert ein Leitbild, dass als richtungweisend für die zukünftige Außenwirkung der Stadt angesehen wird. Gleichzeitig stellt es aber auch Handlungsmaxime für Verwaltungsmitarbeiter dar. Inwieweit sind die Inhalte des Leitbildes auch Bestandteil des angewandten Dienstrechtes.

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Nach § 29 Abs. 1 und 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) obliegt dem Oberbürgermeister die Leitung der Verwaltung. Darunter fallen sowohl die Einführung der leistungsorientierten Entlohnung in der Verwaltung sowie die Umsetzung des internen Leitbildes hinsichtlich des Dienstrechtes. Daraus resultiert, dass der Stadtrat nicht zuständig und damit nicht auskunftsberechtigt ist.