I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die mit Beschluß
des HFA vom 17.06.2009 beschlossene hauswirtschaftliche Sperre für die
Hh-stelle 11000.57000 in Höhe von 1.000,- € wird aufgehoben.
II. Begründung
Gem. § 18 Abs.2 Thüringer Bestattungsgesetz ist die Stadt verpflichtet für die Bestattung Verstorbener ohne bestattungspflichtige Angehörige Sorge zu tragen und die Kosten zu übernehmen.
In der Hh-stelle 11000.57000 waren hierfür 10.000,-€ geplant. Verbraucht wurden bisher 8.985,56 €. Gesperrt wurde gem. Beschluß des HFA vom 17.06.2009 ein Betrag von 1.000,- €.
Nunmehr liegt eine Rechnung über 773,70 € vor, eine weitere Rechnung ist avisiert, so dass für diese Haushaltsstelle bei Feststehen exakter Rechnungsbeträge auch eine überplanmäßige Ausgabe zu beantragen sein wird.
Zunächst wird jedoch die Aufhebung der o.a. Haushaltssperre beantragt.
Nach Pkt.2 des o.a. Beschlusses des HFA ist dieser für die Aufhebung zuständig.