Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Demografiebeauftragte der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0367/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Gehören zur Aufgabenstellung der Demografiebeauftragten auch Strategien die dem demografischen Wandel durch Maßnahmen wie Familienförderung, Arbeitsplatzsicherung, Infrastrukturförderung, Erhalt und Ausbau „weicher Standortfaktoren“ usw. usf. entgegenwirken oder soll die Beauftragte das städtische Handeln in den verschiedenen Handlungsbereichen lediglich dem allgemeinen Trend anpassen?

1.      Welche Schnittpunkte und Aufgaben hat die Beauftragte zum Thema „Migration“?

2.      Welche Partner und Institutionen sollen in das eingangs erwähnte Netzwerk kommen?

3.      Wird die Demografiebeauftragte, wie andere Beauftragte auch, dem Stadtrat einmal jährlich Bericht erstatten und steht sie Stadträten und Bürgern zu bestimmten Zeiten zur Verfügung (Wenn Ja, wann?)?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Tätigkeiten der Demografiebeauftragten verstehen sich als Querschnittsaufgabe innerhalb der Verwaltung. Schwerpunkt der Demografiebeauftragten wird es in erster Linie sein, städtische Maßnahmen und Konzepte unter dem Blickwinkel des demografischen Wandels zu bewerten.

 

1.      Um die  Bevölkerungsentwicklung analysieren zu können, müssen auch die räumlichen Wanderungsbewegungen betrachtet werden. Migration ist ein Teil  davon.

2.      Über die Zusammensetzung des Netzwerkes ist noch nicht abschließend beraten. Es kann erst ins Leben gerufen werden, wenn die strategische Ausrichtung des Demografiekonzeptes vorliegt.

-          siehe Beantwortung AF 0331/2012 vom 12.07.2012 :

Ein Demografiekonzept zu entwickeln setzt voraus, dass sich über Ziele und Ausrichtungen verständigt wird. Es müssen Schwerpunkte erarbeitet werden, davon werden konkrete Maßnahmen abgeleitet. Hierzu ist ein Stadtratsbeschluss notwendig.

3.      siehe Beantwortung AF 0331/2012 vom 12.07.2012:

Ab 2013 kann es einen jährlichen Bericht der Demografiebeauftragten geben.