Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Bestand, Zustand und Betreuung Eisenacher Jugendclubs
Vorlage
AF-0368/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wie viele Jugendfreizeiteinrichtungen gibt es in Eisenach und seinen Ortsteilen (Bitte aufschlüsseln nach Name, Ort, Träger– auch selbstverwaltet-, Öffnungszeiten, Anwesenheitszeiten von Betreuern – haupt- neben- und ehrenamtlich)?

1.      Welche gesetzlichen und finanziellen Grundlagen gibt es für die Betreuung von Jugendfreizeiteinrichtungen?

2.      Welche baulichen und technischen Mängel (auch fehlende Ausstattung) weisen die einzelnen Einrichtungen auf?

3.      Welche Einrichtungen „teilen“ sich ihre Betreuer und wie gliedert sich die Anwesenheitszeit jeweils auf?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

 

Zur Ausgangsfrage:

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf den aktuellen Jugendförderplan der Stadt Eisenach verwiesen.

Ein Auszug aus diesem mit den angefragten Informationen findet sich in der Anlage 1.

 

 

 

Zu 1.

 

Als gesetzlichen Grundlagen sind hier insbesondere das Sozialgesetzbuch VIII -Kinder- und Jugendhilfe- (§§ 1-10, 11- 14, 72a, 73- 78, 79- 81 SGB VIII), das Thüringer Kinder- und Jugend-hilfe Ausführungsgesetz –ThürKJHAG- (§§ 11, 12,16, 17, 20 ThürKJHAG), das Jugendschutz-gesetz (JuSchG), das Bürgerliche Gesetzbuch –BGB- (insb. §§ 276, 278, 831, 832,1626, 1631),  das Strafgesetzbuch –StGB- (insb. §§ 170 d, 171, 174- 174c, 176- 181a, 182-184e, 222, 223, 225, 230 StGB) sowie diverse Gesetze zum Kinderschutz  und zu nennen

 

Rechtsgrundlage für die Förderung der freien Jugendhilfe bilden insbesondere die §§ 4 Abs. 3 (Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe), 11-14  (Förderung von Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugend-schutzes), 74 SGB VIII (Förderung der freien Jugendhilfe) sowie die §§ 16 (Förderung der Jugendarbeit) und 17 ThürKJHAG (Förderung der Jugendverbände).

Ergänzend dazu sind noch die Vorschriften des SGB I –Allgem. Teil- (§ 60 SGB I), des SGB X -Verwaltungsverfahren (insbes. § 3, 4, 13, 20, 24, 25, 33, 37, 41, 42 SGB X), die Verwaltungsgerichtsordnung  (insbes. § 58, 70, 74, 75, 188 VwGO) und verschiedene Vorschriften im Zusammenhang mit dem Haushaltsrecht bindend.

 

Auf örtlicher Ebene sind für die Stadt Eisenach Leistungsverträge über die Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB VIII, Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sowie die Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und - erholung in der  Stadt  Eisenach relevant.

 

Die Finanzierung öffentlich geförderter/ finanzierter Einrichtungen wird über kommunale Haushaltsmittel, Eigenmittel der Träger, Drittmittel (Teilnehmerbeiträge, Eintritte u.s.w.) sowie Landesmittel aus der Richtlinie Örtliche Jugendförderung realisiert.

 

 

Zu 2.

 

Die, von der Stadt Eisenach geförderten und finanzierten jugendhilferelevanten Einrichtungen verfügen über eine zweckentsprechende Ausstattung.

 

 

·         Jugendtreff Stockhausen

Hierbei handelt sich um ein Mietobjekt. Im Jahr 2001 wurden durch die Stadt Sanitäranlagen eingebaut. Genutzt wird das Objekt durch den Jugendtreff sowie eines anderen Vereines des Ortsteiles. Bauliche und technische Mängel sind dem SG Hochbau nicht bekannt.

 

·         Jugendtreff Madelungen

Der Jugendtreff ist im Dorfgemeinschaftshaus unter gebracht. Mittelfristig ist  die Gebäudefassade einschl. Wärmedämmung zu sanieren. Eine Kostenberechnung hierzu liegt noch nicht vor. 

 

·         Jugendtreff Stregda

Der Jugendtreff nutz gemeinsam mit dem Ortschaftsrat das Sportplatzgebäude. Am Gebäude sind mittelfristig die Fassade und das Dach zu sanieren. Eine detallierte Kostenberechnung hierfür wurde noch nicht erarbeitet.

 

·         Jugendtreff Stedtfeld:

Derzeit liegen keine baulichen sowie technischen Mängel vor.

 

 

·         Kinder-und Jugendzentrum  “Alte Posthalterei

Die technischen Anlagen werden regelmäßig überprüft und gewartet. Die Fassade incl. Fenster bedarf einer dringenden Sanierung. Für diese Maßnahme können Fördermittel beantragt werden. Bisher konnten die Eigenanteile noch nicht bereit gestellt werden.

 

 

·         Gebäude Stregdaer Allee 52 – “Nordlicht”

Die technischen Anlagen werden regelmäßig überprüft und gewartet. Im vergangenen Jahr wurde das Dach des Gebäudes saniert.

 

Zu den Gebäuden der freien Träger können keine Aussagen getroffen werden.

 

 

Zu 3.

 

Die Beantwortung der Frage geht aus der Anlage 1 hervor.