Betreff
Entwurf Haushalt 2012 - Sachstandsbericht September 2012
Vorlage
1000-BR/2012
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit der heutigen Vorlage wird zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2012 für den Verwaltungshaushalt Bericht erstattet. Die letzte Information des Stadtrates hinsichtlich des Planungsstandes des Verwaltungshaushaltes erfolgte in der Sitzung vom 20.07.2012 unter der Vorlage Nr. 0958-BR2012.

 

Der in der letzten Berichtsvorlage vorgestellte Planungsstand des Verwaltungshaushalts wies ein Defizit in Höhe von 1.176 T€ aus, gegenwärtig ist eine Verschlechterung in Höhe von 153.259 € zu verzeichnen. Auf die Gründe dieser Verschlechterung wird in der Folge eingegangen, zunächst soll jedoch die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes im Vergleich zum Planungsstand 05.07.2012  dargestellt werden. 

 

 

 

 

Hauptgruppe

”Haushalt 2011”

 

 

- EUR -

Haushalt 2012

Stand 05.07.2012

- EUR -

Haushalt 2012

Stand 07.09.2012

- EUR -

Veränderung

Entwurfsstand 05.07.2012/ 07.09.2012

- EUR -

 

 

 

 

 

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 58.831.091

56.775.874

56.675.874

- 100.000

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

25.006.577

25.368.352

25.576.549

+ 208.197

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

5.701.194

5.745.800

5.751.876

+  6.076

Summe Einnahmen

89.538.862

87.890.026

88.004.299

+114.273

 

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

20.135.588

20.798.228

20.798.228

+ / - 0

5/6 – Sächl. Verw.- u. Betriebsaufw.

15.639.916

15.058.415

15.325.082

+ 266.667

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

47.676.867

48.137.581

48.151.656

+ 14.075

8 – Sonstige Finanzausgaben

6.086.491

5.072.144

5.058.934

- 13.210

Summe Ausgaben

89.538.862

89.066.368

89.333.900

+ 267.532

Saldo

0

-1.176.342

-1.329.601

-153.259

 

 

HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen (- 100.000 €)

 

Die Verschlechterung in Höhe von 100.000 € resultiert vollumfänglich aus der Ansatzkorrektur bei der Tourismusförderabgabe. Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil klar, dass es grundsätzlich keine Einwände gegen die Erhebung einer Tourismusförderabgabe gibt, verneinte jedoch die Zulässigkeit der Besteuerung beruflich veranlasster Übernachtungen. Aufgrund der neuen Rechtslage war die Anpassung des Ansatzes von 280.000 € auf 180.000 € erforderlich. Die Satzung befindet sich derzeit in Überarbeitung.

 

 

HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (+ 208.197 €)

 

In dieser Hauptgruppe sind Verbesserungen von insgesamt 208.197 € zu verzeichnen. Neben kleineren Ansatzanpassungen gab es folgende maßgebliche Veränderungen:

 

11060.10000 – Verwaltungsgebühren

Mit Einführung der neuen Bundespersonalausweise sind auch die Gebühreneinnahmen in der betreffenden Haushaltsstelle  gestiegen. Aufgrund der aktuell vorliegenden Sollstellungen konnte eine Ansatzkorrektur um 40.000 € (Ansatz alt: 260.000 €; neuer Ansatz: 300.000 €) erfolgen. Die Veränderung in dieser Haushaltsstelle korrespondiert mit der Erhöhung des Ansatzes der Haushaltsstelle 11060.65800 (siehe Erläuterung zu HGr. 5/6).

 

61300.10000 – Verwaltungsgebühren

Der Ansatz dieser Haushaltsstelle lag zunächst bei 209.000 €. Aufgrund zweier finanziell umfangreicher Genehmigungsverfahren im Bereich Bauordnung konnte der Ansatz um 115.000 € auf 324.000 € angehoben werden. Da die hier eingenommenen Gebühren an Ingenieurbüros weitergeleitet werden müssen, musste im Ausgabebereich ebenfalls eine Ansatzkorrektur erfolgen (siehe Erläuterung HGr. 5/6 zu Haushaltsstelle 61300.65500).

 

46401.13020 – Einnahmen aus Verpflegung

In dieser Haushaltsstelle werden die gezahlten Elternbeiträge für die Mittagsversorgung (Kita) verbucht. Die Veränderung dieser Haushaltsstelle korrespondiert mit der Ansatzerhöhung in Haushaltsstelle 46401.57010 – Verpflegung (siehe Erläuterung HGr. 5/6 zu Haushaltsstelle 46401.57010: + 15.000 €).

 

45570.16200 – Erstattung von anderen Sozialleistungsträgern (Heimkosten)

Aufgrund einer Einzelfallentscheidung des Landesverwaltungsamtes ergab sich für die Stadt eine zusätzliche Einnahme in Höhe von 20.000 €, so dass der Ansatz von 30.000 € auf 50.000 € angehoben werden konnte.

 

46500.17130 – Landeszuweisung Bundesinitiative KKG

Für die Umsetzung des zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes erhält die Stadt Eisenach Fördermittel. Für das Haushaltsjahr wurde seitens des Fachamtes ein Betrag in Höhe von 17.355 € gemeldet.

 

 

HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen (+ 6.076 €)

 

In dieser Hauptgruppe waren betragsmäßig kleinere Veränderungen zu verzeichnen, die – summiert – eine leichte Verbesserung in Höhe von 6.076 € ergeben.

 

 

HGr. 4 – Personalausgaben (+/- 0 €)

 

In dieser Hauptgruppe sind keine Änderungen zu verzeichnen.

 

 

HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (+ 266.667 €)

 

Neben betragsmäßig kleineren Veränderungen waren in folgenden Haushaltsstellen erhebliche Ansatzanpassungen zu verzeichnen:

 

 

13000.55000 - Haltung von Fahrzeugen

Bedingt durch anhaltende hohe Kraftstoffkosten sowie steigendem Aufwand der Reparaturen des Fuhrparks der Feuerwehr wurde durch das Fachamt ein erhöhter Bedarf in Höhe von 28.100 € gemeldet (Ansatz neu: 129.600 €).

 

 

 

46401.57010 - Verpflegung

In dieser Haushaltsstelle werden Ausgaben für Mittagsverpflegung (Kita) verbucht. Der Ansatz ist zu Beginn eines Jahres nicht genau kalkulierbar, da die tatsächliche Anzahl der Mittagessen schwankt - eine Ansatzkorrektur um 15.000 € war erforderlich (Ansatz neu: 51.000 €).

 

61300.65500 - Sachverständigen- und Gerichtskosten

Durch das Fachamt wurde zunächst ein Ansatz in Höhe von 7.700 € geplant. Aufgrund zweier finanziell umfangreicher Genehmigungsverfahren musste der Ansatz um 112.300 € auf 120.000 € angehoben werden (die in Haushaltsstelle 61300.10000 eingenommenen Gebühren werden an die betreffenden Ingenieurbüros weitergeleitet, siehe Erläuterung HGr. 1).

 

11060.65800 - Kostenerstattung an Bundesdruckerei

Die Veränderung in dieser Haushaltsstelle (+40.000 €) korrespondiert mit der Ansatzanpassung bei Haushaltsstelle 11060.10000 (siehe Erläuterung HGr. 1) und der damit verbundenen Weiterleitung von Gebühren an die Bundesdruckerei. Aufgrund der Erhöhung der Einnahmehaushaltsstelle war auch eine Anpassung der Ausgabehaushaltsstelle vorzunehmen (Ansatz neu: 190.800 €, siehe HGr. 1).

 

45560.67200 - Erstattung an andere Träger

Durch das Fachamt wurde aufgrund aktueller Fallzahlen ein erhöhter Bedarf gemeldet. Es handelt sich hier um Kostenerstattungen an andere Sozialleistungsträger, zu denen das Jugendamt gem. §§ 89 ff SGB VIII verpflichtet ist. Der Ansatz wurden um einen Betrag von 59.350 € angehoben (Ansatz neu: 441.350 €)

 

 

HGr. 7 – Zuweisungen und Zuschüsse (+ 14.075 €)

 

In dieser Hauptgruppe waren in drei Haushaltsstellen Veränderungen zu verzeichnen:

 

35000.71100 - Rückzahlung Zuweisungen des Landes

Im Rahmen der Prüfung eingereichter Verwendungsnachweise im Bereich Volkshochschule stellte das Land einen Rückforderungsbescheid für erhaltene Landeszuweisungen in Höhe von 975 €. 

 

45210.76290 - Sonstige Leistungen der Jugendhilfe avE

Durch das Fachamt wurde zusätzlicher Bedarf in Höhe von 5.100 € für zwei Projekte im Bereich Schulsozialarbeit gemeldet (Ansatz neu: 10.100 €).

 

49500.78700 - Ausgleichsleistungen berufliche Rehabilitation

In dieser Haushaltsstelle musste eine Ansatzkorrektur um 8.000 € auf 28.000 € erfolgen. Diese Mehrausgaben werden jedoch durch das Land in voller Höhe erstattet (6.000 € in 2012, siehe HGr. 1; 2.000 € in 2013).

 

 

HGr. 8 – sonstige Finanzausgaben (- 13.210 €)

 

Die Veränderung in dieser Hauptgruppe resultiert aus der Haushaltsstelle 91210.80500 (Zinsausgaben Wartburg-Sparkasse). Nach einer erneuten Hochrechnung konnte der Ansatz um 13.210 € nach unten korrigiert werden (Ansatz neu: 284.790 €). 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage - Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt – Stand 07.09.2012