Betreff
Sachstand Projekt "Tor zur Stadt"
Vorlage
1001-BR/2012
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Bebauungsplan Nr. 6

 

Amt 61, Abt. Stadtentwicklung / LEG

 

·         Ziel ist es den Abwägungsbeschluss nach bereits erfolgter Auslegung des Bebauungsplanentwurfes dem Stadtrat im November 2012 zur Beschlussfassung vorzulegen

·         Die angefragte Empfehlung des ThürLVwA zur lärmrechtlichen Bewertung des ZOB in der Bauleitplanung ist nunmehr eingegangen, so dass die schalltechnische Begleitplanung zum Bebauungsplan erfolgt. Das Gutachten wurde in der 37.KW vorgelegt, so dass die Abwägungsvorschläge für den Stadtrat  durch die Fachverwaltung in Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro umfassend erarbeitet werden können. Die Freigabe des von der Procom beauftragten GMA- Gutachtens zur Einstellung in die Abwägung ist erfolgt.

 

Einkaufszentrum

 

 - Altlasten –

 

Amt 36, Untere Bodenschutzbehörde

 

Es bestehen folgende 3 Problem-/Aufgabenfelder mit den jeweiligen Sachständen und Aufgaben zum Zeitpunkt des 11.09.2012:

 

1. Bauleistungen bis Abschluss Sanierungsprojekt

·         Am 25 06.2012 wurde die zustimmende ordnungsrechtliche Stellungnahme zur vorgelegten Ausführungsplanung an die Heinrich Becker GmbH (HBG) durch die Stadt Eisenach erteilt.

·         Damit kann der Sanierungsverpflichtete ordnungsrechtlich die Bautätigkeit aufnehmen und die Restleistungen erbringen.

 

     Offene Leistungen HBG

·         Dichtungsaufbau und Entwässerungsanlagen Trasse Waldhausstraße/ ehem. B 19 - Leistung und noch offen, direkter Zusammenhang mit künftiger Erschließung Einkaufszentrum,

·         Sanierung Waldhausstrasse (westlicher Teil) - komplette Leistung offen, hier sind noch Gefahrenabwehrmaßnahmen in einem Teilbereich erforderlich,

·         Hangabschluss mit Erdarbeiten und Ausgleichsarbeiten - nur Restarbeiten, daher relativ untergeordnet,

·         Reststück Müllerstrasse (Erddamm) - nur Abbruch und Entsorgung, daher relativ untergeordnet.

 

2. Grundwassermonitoring/-modell

·         Amt 36 liegen folgende Berichte vor, die noch nicht abschließend geprüft sind:

1.      Bericht zum Grundwassermonitoring Frühjahr und Herbst 2011, Eingang       13.04.2012,

2.      Abschlussbericht zum Grundwassermonitoring von November 2006 bis November 2011, Eingang am 02.04.2012

·         Das vom Planer/Gutachter von HBG dem Amt 36 vorgelegte Grundwassermodell ist so nicht abnahmefähig, da die getroffenen Aussagen weder nachvollziehbar noch darstellbar sind, schon bei den gesetzten Randbedingungen der Modellierung Fehler gemacht wurden und der erforderliche technische Standard noch nicht einmal zur Hälfte erfüllt worden ist. Die Thematik wurde im Termin am 10.05.12 bei BIG (Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH) erörtert.

·         Die Unterlagen werden vom Ingenieurbüro HBG überarbeitet  mit dem Ziel einer erweiterten Datenaufnahme zur Darstellung der Frachten und Volumenströme

·         Ein Grundwasserschaden durch Arsen insbesondere im 2. Grundwasserleiter (ab ca. 12 m unter GOK) ist nach wie vor vorhanden. Dieser verhält sich jedoch aufgrund der vorhandenen geologischen Störungszone stationär in den Frachten, die Belastung ist außerhalb des Sanierungsgebietes stark abfallend.

·         Am 16.07.2012 wurde ein Bescheid zur Erweiterung des Grundwassermessnetzes an den Projektmanager des TMLFUN zur Erteilung des finanztechnischen Einvernehmens übermittelt. Das entsprechende Einvernehmen wurde von dort bis jetzt nicht erteilt, so dass der Bescheid noch nicht zugestellt  werden konnte.

 

Offene Leistungen HBG

Gegenüber HBG wurde wegen der noch nicht angeschlossenen Sanierung und des Erfordernisses einer längerfristigen Beobachtung der Sanierungsauswirkungen die Weiterführung des Grundwassermonitorings (2 x jährlich) für weitere 5 Jahre rechtswirksam angeordnet, der Abschlussbericht ist 2017 zu liefern.

 

3. Abschlussbericht Sanierungsprojekt

 

·         Amt 36 liegt erneut eine Teilabschlussdokumentation vor, Eingang 27.07.12.

·         Die Prüfung erfolgt in drei Zügen (Ablauf ist HBG und TMLFUN bekannt):

1.      Formale Prüfung – Haben die Regelungen aller ergangenen Bescheide (9 Einzelbescheide, 1 verbindliche Sanierungsplanung) Eingang gefunden? (Abnahmeverweigerung bei Nichtberücksichtigung einer Regelung)

2.      Inhaltliche Prüfung – Sind alle betreffenden Regelungen inhaltlich ausreichend im Zusammenhang erörtert und dargestellt?

3.      (Abnahmeverweigerung bei erheblichen inhaltlichen Ausfällen)

4.      Prüfung der Bewertung der Sanierungsmaßnahmen und Feststellung des Erfolges.

5.      (Abnahmeverweigerung ab 50 % Fehlerquote bei Bewertungskriterien gemäß BBodSchG und BBodSchV).

·         Diese Prüfungen werden bei jeder Neuvorlage durchgeführt, um die komplexe Maßnahme konsequent nachvollziehbar zu halten, zumal bei diesem Projekt eine unmittelbar anschließende Prüfung durch den Thüringer Landesrechnungshof erwartet wird. Die Abnahmeverweigerung und das Zurückschicken der Unterlagen sind erforderlich, um eine geschlossenen Aktenhaltung auf Dauer und nachvollziehbar zu sichern.

·         Die am 27.07.2012 vorgelegten Unterlagen wurden noch nicht vorgesichtet.

·         Die Prüfung wird ab der 38. KW erfolgen und wird je nach Vollständigkeit und Tiefe bis zu 2 Monaten dauern. Ziel der Prüfung ist ein feststellender Bescheid zur Ordnungsmäßigkeit der bis 2008 durchgeführten Maßnahmen als Voraussetzung zur Herstellung des Erfolges nach Abschluss des Sanierungsprojektes.

 

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass das im Fall HBG eingebrachte detaillierte und zielgerichtete umweltbehördliche Engagement untypisch ist, da immer grundsätzlich der Sanierungsverantwortliche selbst gefordert ist. Ohne ein solches behördliches Mitwirken wäre der bisherige Sanierungserfolg allein durch HBG voraussichtlich nicht erreicht worden.

 

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass alle Festlegungen im Rahmen der Altlastenfreistellung unter dem Vorbehalt der Erhöhung des derzeitigen Freistellungsdeckels stehen.

 

Entscheidend ist, dass das mit Bescheiden festgestellte Sanierungsziel erreicht wird.

Mit der technischen Ausführung kann, unter Zuhilfenahme der rechtskräftigen Bescheide, jederzeit begonnen werden.

 

LEG

·         Durch das TMLFUN wird die Freigabe der restlichen Freistellungsmittel gegenüber HBG u. a. an das Planungs- und Baurecht für das Einkaufszentrum geknüpft. Die Auslegung des B-Planes B 6 ab Ende 2011, die Endverhandlung des Erschließungsvertrages und die Bestätigung der bauaufsichtlichen Unbedenklichkeit waren daher prioritär, um seitens der Stadt keine Angriffspunkte bei Problemen im Freistellungsverfahren zu schaffen.

·         Die auf dem heutigen Stadtbusbahnhof durch den Investor in 01-02/2012 durchgeführten Baugrund- und Altlastenerkundungen haben erhebliche Kontaminationen ähnlich dem Schadensbild der benachbarten HGB-Flächen aufgezeigt. Da mit Bau des Einkaufs-zentrums und dessen Erschließung umfangreiche Bodeneingegriffe und damit hohe, von der Investition nicht tragbare Zusatzkosten verbunden sind, wurde durch den Investor im Februar 2012 im Vorgriff auf den verhandelten Grunderwerb ein Freistellungsantrag beim TLVwA gestellt. Aufgrund der räumlichen und technologischen Zusammenhänge mit der HBG-Freistellung wird auch eine verfahrensseitige Verzahnung beider Vorgänge geprüft. Entscheidungen zur Freistellung und umweltbehördlichen Zuständigkeit stehen aus, Investor OFB/Procom und TMLFUN/TLVwA stehen dazu derzeit im Dialog.

 

- Baurecht –

 

Amt 61, Abt. Bauordnung

·         Mit Antragsdatum 13.09.2011 ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage zur Prüfung eingereicht worden. Diese Planvorlagen entsprachen nicht dem im November 2011 zur Auslegung beschlossenen Entwurf des B-Planes B 6. Nach Beendigung der B-Plan-Auslegung ist am 06.02.2012 eine Tektur zur BVA eingereicht worden. In Abgleichung der vorliegenden Stellungnahmen und auf Grundlage des vorläufigen Abwägungsergebnisses wurde eine Vorprüfung des aktuell beantragten Konzeptes vorgenommen. Als Ergebnis wurde die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt.

·         Am 23.02.2012 hat der Bauherr einen Antrag auf bauaufsichtliche Unbedenklichkeit gestellt. Dieser wurde mit Schreiben vom 29.02.2012 positiv beschieden. Gemäß Forderung des TMLFUN ist dieser Bescheid vom OB unverzüglich dorthin weitergeleitet worden.

 

Amt 61, Abt. Stadtentwicklung

·         Der von Amt 61 vorbereitete Entwurf eines Notarvertrags zum Verkauf des Grundstückes heutiger Stadtbusbahnhof an den Investor wurde am 24.08.2012 mit dem Investor nochmals intensiv verhandelt. Es besteht noch abschließender Klärungsbedarf in Bezug auf die bisher im Vertragsentwurf vorgesehene Mehrerlösklausel sowie die vertragliche Regelung betreffend den Besitzübergang an den Käufer nach Betriebsbeendigung Stadtbusbahnhof auf dem Grundstück, insbesondere wegen des zeitlichen Vor- und Ablaufs. Ein erneuter Termin ist für den 18.10.2012 geplant.

 

- Erschließung –

 

Amt 61

Der juristische Teil des Erschließungsvertrages mit dem Investor ist endverhandelt und liegt unterschriftsreif vor. Es fehlt jedoch bis heute aufgrund des o. g. Stopps der Investorenaktivitäten eine Erschließungsplanung mit den entsprechenden Baukosten. Mit dem Investor wurde sich auf eine Bürgschaftssumme geeinigt, die nach Einschätzung des Amtes für Tiefbau und Grünflächen auskömmlich ist. Diese wurde in den Vertragsentwurf eingearbeitet und ist mit dem Investor endabgestimmt.

 

Amt 67, Abt. Tiefbau / LEG

·         Die Erschließungsplanung ist durch den Investor zu erarbeiten und mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen (B 19) und Amt 67 abzustimmen. Fachliche Probleme gab es in der bisher vorgelegten Planung (02/2012) mit der Erschließung der an die Waldhausstraße südlich angrenzenden Grundstücke (Höhenversatz). Dieses Problem ist bei der weiteren Planung durch den Investor zu lösen.

·         Der TAV beginnt planmäßig im September 2012 mit der Erweiterung der Kanaldimensionen im Haltungsabschnitt DB-Überführung Schillerstraße – Bahnhofstraße und schafft dadurch die entwässerungsseitige Voraussetzung für den Investitionsbeginn.

 

Bahnhofstraße 38

 

Amt 61, Abt. Stadtentwicklung

·         Das Grundstück Bahnhofstraße 38 wurde durch die Stadt erworben. Hier sind nach B-Plan überwiegend eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parken/Taxi) sowie ein Baufeld (MI) vorgesehen.

·         Das Grundstück soll nach Gebäudeabbruch zuvor in eine Interimslösung für den Stadtbusverkehr bei Aufgabe des heutigen Stadtbusbahnhofs einbezogen werden. Sowohl der Gebäudeabbruch als auch die Herstellung der lt. B-Plan öffentl. Verkehrsfläche sollen aus dem Programm Stadtumbau/ Aufwertung (Stadtumbaugebiet Eisenach/Vorstadt) mit 67 % Zuschussanteil gefördert werden, Zunächst wird der Bewilligungsantrag Abbruch erstellt.

 

Amt 67, Abt. Gebäudemanagement

·         Gemäß Forderung von Amt 36/Untere Naturschutzbehörde wurde ein faunistisches Gut-achten (Fledermäuse, Turmfalken) beauftragt, in dessen Ergebnis der Gebäudeabriss grundsätzlich möglich ist. Die Auflagen aus dem Gutachten müssen beachtet werden, der empfohlene Abriss im IV. Quartal 2012 wird angestrebt. Die Abbruchanzeige wurde durch 67.4 bei 61.1 eingereicht

·         Die  Abrisskosten des Gebäudes  liegen bei 120.000 € (Kostenberechnung durch Büro Wolf).

·         Bei Abriss sind die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen mit Amt 36 (UNB) abzustimmen.

Amt 67, Abt. Tiefbau / LEG

·         Die Herstellung der künftig öfftl. Verkehrsfläche soll als separater 2. Abschnitt nach Gebäudeabbruch realisiert werden. Eine Planung wurde angearbeitet, kann aber erst nach Klärung der Schnittstellen zwischen Endausbau und Busprovisorium weitergeführt werden.

·         Aufgrund der klaren Interessenlage und der vertraglichen Verpflichtung gegenüber der KVG für den Stadtbusbetrieb ist der Investor in die Herstellung einer Interimslösung Stadtbus möglichst umfassend einzubinden. Dabei bietet sich eine bauliche Verknüpfung mit Erschließungsstraße an, um die provisorisch zusätzlich benötigte Verkehrsfläche so gering wie möglich zu halten.

·         Die Finanzierung ist durch einen 2. Förderantrag zu sichern, über die Provisorien des Busverkehrs wird noch mit dem Investor verhandelt.

 

Bahnhofstraße/Wartburgallee (B 19)

 

Amt 67, Abt. Tiefbau / LEG

·         Da im Verkehrswegeplan des Bundes die große Ortsumfahrung der B 19 im Bereich Eisenach verankert ist, werden vom Straßenbauamt im Bereich Bahnhofstraße keine grundhaften Arbeiten mehr durchgeführt. Daher wurde der Stadt zur Durchsetzung ihrer städtebaulichen und verkehrlichen Ziele eine Übernahme der Straßenbaulast angeboten.

·         Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung ist nach langwieriger Verhandlung in abschließender Vorbereitung und liegt nach Freigabe durch den Bund z. Z. beim Land.

·         Nach Vorlage dieser Verwaltungsvereinbarung ist diese durch den Stadtrat zu beschließen. Mit Übernahme der abschnittsweisen Straßenbaulast erhielte die Stadt einen einmaligen Investitionszuschuss und eine Instandhaltungsablösung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

·         Für die Umgestaltung der Bahnhofstraße zwischen Bahnhofsvorplatz und Wartburgallee/Nikolaitor (Nikolaiplatz) ist wegen der Verzahnung mit dem Neubau ZOB und Müllerstraße (2 gemeinsame Knoten) und der Investition Einkaufszentrum die Beauftragung von Planungsleistungen Verkehrsanlagen (Vor- u. Entwurfsplanung) erforderlich. Die Vergabe der Leistungen wird derzeit durch die LEG mit dem Ziel vorbereitet, entsprechende Aufträge ab Ende Oktober 2012 auslösen zu können. 

 

Busbereitstellungsfläche

 

Amt 67, Abt. Tiefbau / LEG

·         Die durchgeführte Altlastenuntersuchung weist keine gravierende Belastung aus, die obere Bodenschutzbehörde (TLVwA) hat einer baubegleitenden Dekontamination zugestimmt.

·         Die obere Abfallbehörde (TLVwA) hat die Stellungnahme zur Entsorgung der Böden abgeben, die Ergebnisse werden in das Leistungsverzeichnis eingearbeitet.

·         Im Ergebnis eines ergänzenden Schallschutzgutachtens sind lt. Aussage Amt 36 vom 02.05.12 die zunächst geforderten Lärmschutzwände zum Eichrodter Weg und zur Bahn nicht mehr erforderlich (Verschiebung der Lärmkontingente im B-Plan). Das Gutachten hierzu wurde am 03.05.12 der Stadt per E-Mail übergeben.

·         Die planungsrechtliche Abweichung der Planung Busbereitstellung zum B-Plan Nr. 41.1 wurde in der 37. KW bei der Abt. 61.1 beantragt.

·         Der Baubeginn kann nach Erledigung der o. g. Punkte erst erfolgen, wenn der benötigte, beim TFM für 2012 beantragte Eigenanteil bewilligt ist. Die Busbereitstellungsfläche sollte nach bisherigem Ablaufkonzept vor Baubeginn des neuen ZOB fertig gestellt werden, spätestens Ende 2012! Die Ablaufplanung wird unter Berücksichtigung des zeitgleichen Baues von ZOB und Müllerstraße in 2013 grundlegend überarbeitet.

 

Amt 67, Abt. Gebäudemanagement

·         Der Abriss des nicht mehr benötigten Gebäudeteiles ist abgeschlossen.

·         Für das zukünftige Sozialgebäude wird momentan vom AN (IB Battenberg+Koch/AB Backofen-Seidenzahl) eine Planung erstellt, welche sinnvollen Maßnahmen mit den noch aus der Bedarfszuweisung 2011 zzgl. der bewilligten ÖPNV-Förderung (80 %) zur Verfügung stehenden Mitteln von 150.000 € zu realisieren. Die Mittelbewirtschaftung liegt bei Amt 61. Die Auftragsvergaben für diese Gewerke sind erfolgt.

Amt 61, Abt. Stadtentwicklung/Liegenschaften / LEG

·         Der Ankauf der noch benötigten DB-Fläche ist beurkundet, der Kaufpreis wurde gezahlt.

·         Der Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken  der Stadt liegt dem Verkäufer, der DB Services Immobilien GmbH, seit Mitte Juli zur Freigabe und Einreichung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor. Die die erworbene Fläche unterquerende, bereits mit Grunddienstbarkeit dinglich gesicherte DB-Abwasserleitung bleibt weiter bahnbetriebsnotwendig, daher muss vor Einreichung des Freistellungsantrages beim EBA hierfür noch ein eisenbahnrechtlich korrekter Status geschaffen werden. Dazu laufen derzeit fachliche Abstimmungen mit der DB und dem EBA.       

·         Die Fördermittel aus dem ÖPNV-Programm wurden bereits am 19.12.2011 bewilligt und stehen derzeit nur bis Ende 2012 zur Verfügung. Eine Verlängerung des Förderzeitraumes bis Ende 2013 und eine Übertragung der nach Abzug der einschließlich der in 2012 für das Sozialgebäude noch benötigten Mittel nach 2013 werden im September bei der Förderstelle beantragt.

 

ZOB und Müllerstraße

 

Amt 67, Abt. Tiefbau/LEG

·         Die Entwurfsplanung Verkehrsanlagen ZOB und Müllerstraße inkl. Kostenberechnung liegt seit Juni 2011 vor. Ab Genehmigungsplanung erfolgt eine Neuvergabe der Planungsleistungen, die derzeit durch die LEG mit dem Ziel vorbereitet wird, entsprechende Aufträge ab Ende Oktober 2012 auslösen zu können.

·         Die Förderung der Müllerstraße als wichtige Voraussetzung für den ZOB wurde beantragt (Förderung nach Richtlinie Kommunaler Straßenbau - KSB). Die für die Förderbewilligung vorzulegende rechtsaufsichtliche Würdigung konnte nicht mit vorgelegt werden, da diese mangels Haushalt bzw. bewilligter Bedarfszuweisung 2012 derzeit nicht erteilt wird. Der Bau der Müllerstraße hätte nach bisherigem Ablaufkonzept zur Absicherung eines ZOB-Baues in 2013 im 2. Halbjahr 2012 beginnen müssen.

·         Da die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen mit dem HSK nicht vor Ende Oktober  und damit zu spät für einen Investitionsbeginn in 2012 zu erwarten sind wird das Straßenbauamt Südwestthüringen als Förderstelle die für das Vorhaben in 2012 reservierten Zuschussmittel im September 2012 auf andere Fördervorhaben umschichten. Die Stadt legt parallel gemäß Förderrichtlinie KSB eine Neuanmeldung für 2013 vor. Der Gesamtablauf wird im Hinblick auf den parallelen Bau von Müllerstraße und ZOB in 2013 aktualisiert.  

 

Amt 67, Abt. Gebäudemanagement

·         Verantwortlich für den Neubau der Überdachungen, der Beleuchtung und Ausstattung und einer Schallschutzwand ist die Abt. Gebäudemanagement. Die Planungen dafür müssen noch beauftragt werden, was durch die LEG parallel zu den Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen vorbereitet wird. Mit SG 61.23 wurden mögliche geeignete Planungsbüros vorabgestimmt.

 

Amt 61, Abt. Stadtentwicklung/Liegenschaften/LEG

·         Der Ankauf der erforderlichen 5 Grundstücke bzw. Teilgrundstücke läuft auf Basis der 2011 gefassten Beschlüsse. Die Notarverträge sind bereits beurkundet, bei einem Grundstück fehlt derzeit noch die Bestätigung des Verkäufers. Die Kaufpreise wurden bzw. werden je nach Fälligkeit bezahlt. Die Finanzierung ist vollständig aus der Bedarfszuweisung 2011 gesichert, die förderfähigen Kosten sollen 2012 aus der ÖPNV-Förderung des ZOB refinanziert werden.

·         Die Vermessung der Grundstücke erfolgt zeitnah. Die Abstimmung mit allen Beteiligten hat stattgefunden. Für den Ankauf der für den Ausbau der Müllerstraße benötigten Teilfläche in der Uferstraße laufen entsprechende Kaufverhandlungen.

·         Aufgrund des mit der Nutzungsverlagerung entstehenden fördertechnischen Einzelfalles wird im September 2012 eine gesonderte Abstimmung mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen als Förderstelle geführt, dabei werden die Förderfähigkeit des vorgesehenen Grunderwerbsvorganges und ggf. auch Änderungsmöglichkeiten bei der Knotengestaltung zur Reduzierung des Grunderwerbs erörtert.  

·         Der Förderantrag ÖPNV für den ZOB-Neubau ist eingereicht und wird derzeit vom Fördermittelgeber geprüft. Auch hier ist analog zur Müllerstraße als Voraussetzung für die Bewilligung die rechtsaufsichtliche Würdigung vorzulegen. Laut Aussage Förderstelle TLBV ist eine Bewilligung nur noch 2012 möglich, da das ÖPNV-Programm Ende 2013 ausläuft. Ab 2014 werden nach heutigem Stand nur noch zinslose Darlehen für Investitionen ausgereicht.

 

Amt 36, Untere Wasserbehörde

 

·         Im Rahmen der Erstellung des Baugrundgutachtens Nr. 4729/10 durch die Ingenieurgesellschaft Baugrund GmbH wurden schädliche Boden- sowie Grundwasserveränderungen festgestellt. Diese sind auf Grund der Analytik nach derzeitigem Kenntnisstand auf dieseltypische Schadstoffe zurückzuführen. Betroffen sind die Flurstücke 5627/4 und 5625 der KVG sowie die Flurstücke 5626 und 5598 der Stadt Eisenach.

·         Eine durchgeführte Sachverständigenprüfung an der zur Zeit betriebenen Tankanlage der KVG ergab, dass die Anlage mängelfrei ist und nach den gesetzlichen Bestimmungen betrieben, gewartet und instand gehalten wird.

·         Der bestehende Grundwasserschaden ist wahrscheinlich auf eine Verunreinigung des Bodens unter den Lagerbehältern sowie innerhalb der alten Betonwannen um die Lagerbehälter durch den Betrieb der Tankstelle vor der Sanierung  zurückzuführen.

·         Im Umfeld des Tankanlagenstandortes Müllerstraße (Bereich jetziger Busplatz) sind größere Schadstoffmengen im Boden sowie im Grundwasser zu erwarten.

·         Im Zuge des Umbaus des ZOB Müllerstraße sind Maßnahmen zum Gewässerschutz (Beseitigung des festgestellten Grundwasserschadens) mit einzuplanen, so dass zeitlich und finanziell mit erhöhten Aufwendungen zu rechnen ist.