Betreff
Einwohneranfrage - Beauftragung einer externen Beraterfirma
Vorlage
EAF-0025/2012
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung


1. Wird es einen ausführlichen öffentlichen Bericht der Beraterfirma geben?

2. Wird der Bericht mit den Vorschlägen der Beraterfirma kostenfrei zum Download angeboten?

                a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wird dieser Bericht für alle Bürger online verfügbar                               sein?

                b) Wenn nein, weshalb wird dies nicht geschehen?

                c) Wenn dieser Bericht nicht zum Download angeboten wird, wann und wo liegt dieser                             aus und kann er kostenfrei durch den Bürger eingesehen werden?

3. Hat das Landesverwaltungsamt oder ein Thüringer Ministerium die Beauftragung eines             externen Beraters empfohlen oder gar zur Bedingung weiterer finanzieller Mittel gemacht?

4. Wer hat diese Firma beauftragt?

                a) Gab es eine öffentliche Ausschreibung zur Beauftragung? Falls nicht, warum nicht?

                b) Falls Eisenach alleinig die Beauftragung vergeben hat, weshalb wurde gerade diese                             Firma beauftragt?              

                c) Falls Eisenach nicht alleiniger Auftraggeber ist, wer sind die anderen Auftraggeber?

5. Wie hoch sind die zu erwartenden Gesamtkosten für die Beratungsdienstleistung?

                a) Wie hoch ist der Anteil Eisenachs an den Gesamtkosten?

6. Werden über Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung hinaus, weitere   Beratungsdienstleistungen von dieser Firma gegenüber der Stadt Eisenach erbracht?

7. Wurde vor der Beauftragung eines externen Beraters versucht, mittels Kontakten zu anderen Städten und Gemeinden, Erfahrungen bzgl. Möglichen Einsparpotentialen und   Einnahmequellen auszutauschen?

                a) Falls ja, mit welchen Städten und Gemeinden wurde Kontakt aufgenommen?


Beantwortung

 

Zu 1.) Vertreter der Fa. Deka Kommunal Consult GmbH (DKC) haben bzw. werden in den folgenden städtischen Gremiensitzungen öffentlich Bericht erstatten:

-          Jugendhilfeausschuss                                                                        06.09.2012,

-          Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss                                            11.09.2012,

-          Haupt- und Finanzausschuss                                                            12.09.2012,

-          Haupt- und Finanzausschuss                                                            24.09.2012,

-          Stadtratssitzung                                                                                  26.09.2012.

 

Darüber hinaus wurde und wird in folgenden nichtöffentlichen Gremiensitzungen berichtet:

-          Ausschuss für Soziale Angelegenheiten, Bildung,
Sport und Gesundheitswesen                                                            04.09.2012,

-          Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft,
Kultur und Tourismus                                                                         06.09.2012.

 

 

Zu 2.) Ja, bereits umgesetzt!

 

 

Zu 3.) Die Beauftragung eines externen Beraters wurde durch die Vertreter des Thüringer Landesverwaltungsamtes und des Thüringer Finanzministerium empfohlen. Die Gewährung notwendiger finanzieller Hilfen des Landes, hier Bedarfszuweisungen ist über die Verwaltungsvorschriften des Freistaats direkt mit der Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes verknüpft, wofür wiederum die Einbeziehung externen Sachverstandes für notwendig erachtet wurde.

 

 

Zu 4.) Die Auftragsvergabe erfolgte am 28.08.2012 entsprechend der Zuständigkeit gemäß § 7 Abs. 2 a) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach durch die Oberbürgermeisterin. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde umgehend in der Sitzung am gleichen Tag informiert.

 

a) Die Stadt Eisenach konnte ohne externe Unterstützung die Vorgaben des Landes zur Haushaltskonsolidierung bisher nicht erfüllen. Um innerhalb der gesetzten Frist ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept erstellen zu können, war die externe Beratung eines fachlich geeigneten Unternehmens unumgänglich und dringend erforderlich. Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der durch das Land Thüringen vorgegebenen Fristen zur Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 3 Abs. 5 g) der "Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)" im Rahmen der freihändigen Vergabe. Es wurden vier verschiedene Unternehmen angeschrieben, ein Angebot abzugeben.

 

b) Die DKC als mittelbares Tochterunternehmen der Sparkassen hat sich bei einer Präsentation bei einer Veranstaltung des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes im Juli 2012 vorgestellt. Hierbei wurde nachgewiesen, dass der Beratungsschwerpunkt im öffentlichen bzw. kommunalen Bereich liegt, was durch diverse Referenzen belegt werden konnte.

 

Das Unternehmen wurde beauftragt, da es einerseits das einzige Angebot abgegeben hat und andererseits aufgrund des abgegebenen Angebotes als fachlich geeignet angesehen werden konnte, die geforderte Leistung - Begleitung und Weiterentwicklung des HSK der Stadt Eisenach - zu erbringen. Die angebotenen Stundensätze liegen nach den Erfahrungswerten in einem für Wirtschaftsprüfer üblichen Rahmen.

 

c) Die Stadt Eisenach ist alleiniger Auftraggeber.

 

 

Zu 5.) Die Kosten belaufen sich lt. Angebot pauschal auf 27.000 EUR zzgl. 7,5 % Reisekosten zzgl. MwSt., insgesamt also 34.539,75 EUR.

 

 

Zu 6.) Nein!

 

 

Zu 7.) Im Zuge der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Stadtverwaltung wurden die Erfahrungen anderer Städte in der Form genutzt, dass vorliegende Haushaltssicherungskonzepte anderer Kommunen (bspw. Gera, Solingen, Schwerin, Stralsund) analysiert und die Übernahme bzw. Übertragbarkeit einzelner Maßnahmen in das Eisenacher Konzept geprüft wurden.