Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Ausschilderung von Baudenkmälern und touristischen Attraktionen
Vorlage
AF-0371/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wie oft und wo sind untenstehende Baudenkmäler auf Verkehrsschildern ausgeschildert?

 

Wartburg

Burschenschaftsdenkmal

Bachhaus

Lutherhaus

Reuter-Wagner Villa


Die grundsätzliche Festlegung, welche Ziele als touristisch bedeutsam einzustufen sind, trifft die Thüringer Tourismus GmbH (TTG). Sie gruppiert jedes touristisch bedeutsame Ziel anhand spezieller Kriterien in drei touristische Kategorien ein. Die Liste aller eingestuften touristischen Ziele wird bei der TTG geführt und ggf. fortgeschrieben. Die TTG informiert die Straßenverkehrsbehörden entsprechend, damit diese die entsprechende Beschilderung, nach verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften gegebenenfalls verkehrsrechtlich anordnen kann.

 

Die Anordnung bzw. Aufstellung  der touristischen Hinweiszeichen selbst  erfolgt jedoch nur auf Antrag und gem. § 51 StVO auf Kosten des Antragstellers, wie z.B. der Wartburgstiftung, der Geschäftsführung des Bachhauses usw.

 

Bei Zuständigkeit mehrerer Verkehrsbehörden für die Genehmigung/Anordnung touristischer Hinweiszeichen (z.B. bei Folgewegweisungen über mehre Landkreise bzw. Städte) erfolgt eine Koordinierung durch die höhere Verkehrsbehörde – das Thüringer Landesverwaltungsamt.

 

Das gesamte Verfahren stellt eine Aufgabe im übertragen Wirkungsbereich dar und fällt somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates.