Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Akteneinsichtsausschuss
Vorlage
AF-0372/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Geht die Oberbürgermeisterin mit uns konform, dass die Sommerpause nunmehr beendet ist? (Wenn nein, wann ist mit dem Ende Sommerpause zu rechnen?)

2.      Falls Frau Oberbürgermeisterin mit uns konform geht, dass die Sommerpause beendet ist, wann ist mit dem Einsetzen des Akteneinsichtsausschusses zu rechnen?

3.      Welche Unterlagen wird die Oberbürgermeisterin dem Ausschuss in seiner ersten Sitzung zur Verfügung stellen?

4.      Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin der Forderung der Fraktionen „Die Linke“, „B90/Die Grünen“ und der „FDP“ Rechnung zu tragen, die Protokolle der Beigeordnetensitzungen des in Rede stehenden Zeitraumes zur Verfügung zu stellen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. Und 2.:

Zur Einschätzung der Frage, ob die Sommerpause beendet ist, können unterschiedliche Parameter herangezogen werden. Unter der Maßgabe, dass der Stadtrat in diesem Sommer nahezu ununterbrochen mit politischen Fragen beschäftigt war, könnte angenommen werden, dass es keine Sommerpause gab. Insofern könnten weder Anfang noch Ende konkret bestimmt werden.

Unabhängig davon wird die Oberbürgermeisterin zeitnah einen Termin finden. In der gegenwärtigen Phase der Beratung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind weitere Sitzungstermine nur äußerst schwer festzulegen. Im Interesse der Arbeitsbelastung des Stadtrates war zunächst davon auszugehen, dass nach einer Entscheidung zum Haushaltssicherungskonzept ein konstituierende Sitzung des Ausschusses einberufen wird. Diese Sitzung wird im Oktober/November 2012 stattfinden.

 

Zu 3. und 4.:

Der Ausschuss tagt nicht öffentlich. Eine detaillierte Liste der vorzulegenden Unterlagen kann deshalb im Rahmen einer Stadtratsanfrage nicht vorgelegt werden.

Ohnehin können dem Ausschuss nur solche Unterlagen vorgelegt werden, die sich in der Verfügungsgewalt der Stadt befinden. Wie bereits früher mitgeteilt, sind derzeit noch nicht alle Unterlagen von den Ermittlungsbehörden an die Stadt zurückgegeben worden. Der Ausschuss wird Einsicht in die Unterlagen nehmen können, die sich in der Stadtverwaltung befinden. Dazu gehören auch die entsprechenden Protokolle der Beigeordnetenberatungen.