Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Teilbebauungsplan "Karthäuserhöhe"
Vorlage
AF-0373/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie ist der Sachstand der Bearbeitung dieses Stadtratsbeschlusses?

2.      Wie sind die Kosten für die Erarbeitung dieses B-Planes im Haushaltssicherungskonzept dargestellt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.      Wie ist der Sachstand der Bearbeitung dieses Stadtratsbeschlusses?

 

Die Stadt Eisenach hat zur Sicherung der im Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen. Bauvorhaben können somit abgewehrt werden, soweit sie der zukünftigen Planung entgegenstehen oder diese erheblich erschweren würden. Seit Inkrafttreten war die Inanspruchnahme der Regelungsmöglichkeiten dieser Veränderungssperre allerdings noch nicht erforderlich.

 

Eine zwischenzeitliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse und der städtebaulichen sowie baurechtlichen Konstellation im Plangebiet ergab, dass auf privaten Grundstücksflächen keine weiteren baurechtlichen Zulässigkeitstatbestände zu erkennen sind, die die Erreichung der formulierten bauleitplanerischen Ziele unmöglich machen könnten. Die kommunalen Flächen im Bereich des zu schützenden Landschaftskorridors betreffend ist in Zusammenarbeit mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft zunächst eine öffentlich- rechtliche Klarstellung (Eintragung von Baulasten) dahingehend in Vorbereitung, dass diese von baulichen Anlagen aller Art auf Dauer freizuhalten sind.

 

Die zuständige Fachverwaltung wird die erforderlichen Planungskosten nach Aufforderung zur Mittelanmeldung für den Verwaltungshaushalt 2013 anmelden, so dass bei Mittelfreigabe und -bereitstellung ab 2013 die Planung beauftragt werden kann. In Anbetracht der umfänglichen umweltfachlichen Anforderungen an die Bauleitplanung kann eine konfliktfreie Planung wegen der besonderen natur- und landschaftsschutzrechtlichen Planungskonstellation nur unter Hinzuziehung externen Sachverstandes gewährleistet werden, zumal mit der Planung bodenwertrelevante Beschränkungen des Eigentumsrechtes zu erwarten sind.

 

2.      Wie sind die Kosten für die Erarbeitung dieses B- Planes im Haushaltssicherungskonzept dargestellt?

 

Soweit der Haushaltsansatz für die Erarbeitung von Bauleitplänen im Haushaltsplan der Stadt einen Betrag ausweist, der über die vertragsgemäße Weiterführung laufender Planverfahren hinaus die Möglichkeit eröffnet, einen entsprechenden (neuen) Planungsvertrag einzugehen, kann die betreffende Planung im Jahr 2013 beauftragt und finanziert werden. 

Ausgaben für Planungsaufträge sind nicht Bestandteil eines Haushaltsicherungskonzeptes. Das Haushaltssicherungskonzept ist Voraussetzung für die Aufstellung eines Haushaltsplanes für die kommenden Haushaltsjahre.