Sachverhalt:
Gemäß § 75a Abs. 1; 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Stadt Eisenach verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht bis zum 30. September zu erstellen und diesen dem Stadtrat und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Wie auch in den vergangenen Jahren gibt es bei einigen Beteiligungsunternehmen aus unterschiedlichen Gründen Verzögerungen in der Erstellung bzw. Prüfung der Jahresabschlüsse. Durch einige Beteiligungsunternehmen bzw. Zweckverbände konnten bisher noch keine Prüfberichte vorgelegt werden. Da die Bekanntgabe von vorläufigen bzw. ungeprüften Daten im Beteiligungsbericht nicht zweckmäßig ist, wird sich damit die abschließende Erstellung des Beteiligungsberichtes 2011 der Stadt Eisenach verzögern.
Aus den genannten Gründen wurde
beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine Verlängerung der Vorlagefrist bis zum
31.12.2012 beantragt. Dem Antrag wurde mit Schreiben vom 24.09.2012
entsprochen.