Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Nutzung der Rasenflächen des Wartburgstadions durch den SV Einheit Eisenach
Vorlage
AF-0376/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Gibt es Regularien zum Betreten der Rasenfläche?       
Wenn ja, welche und wo können diese eingesehen werden?

2.      Welche Eisenacher Sportvereine haben die Erlaubnis den Rasen generell zu benutzen um sich dort sportlich zu betätigen?

3.      Welche Gründe gibt es für die unterschiedliche Genehmigung?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:   

 

Das Betreten der Rasenfläche wird in den jährlichen „Nutzungsvereinbarungen“ mit den jeweiligen Vereinen festgelegt. Die Sportanlagen werden je nach Sportart zeitlich zugewiesen. Daraus wird ein Trainingsplan erstellt der Bestandteil der Nutzungsvereinbarung ist. Mit seiner Unterschrift erkennt der jeweilige Verein die Nutzungsbedingungen und die Stadionordnung an. Eine Einsichtnahme zu einer Nutzungsvereinbarung ist im Sachgebiet Gebäude- und Sportstättenverwaltung  möglich.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Leichtathletikverein, dem die Nutzung des Wartburgstadions für Leichtathletik gestattet wurde, dies beinhaltet auch leichtathletische Disziplinen (Ballweitwurf etc.) auf dem Rasen des Wartburgstadions ausüben zu dürfen. Eine darüber hinausgehende Nutzung kann nicht gestattet werden, da es sich bei der Rasenfläche im Wartburgstadion um einen Fußballplatz handelt, der im Wesentlichen den Fußballern des F.C. Eisenach vorbehalten bleibt, da diese in der Thüringenliga spielen. Anderen Fußballvereinen wird die Nutzung des Rasenplatzes im Wartburgstadion nur bei Vorliegen besonderer Umstände (Jubiläumsspiel, Einlagespiel gegen höherklassige Mannschaften etc.) gestattet.

 

Allein schon aus diesen Gründen verbietet es sich, dass ein Leichathletikverein das Stadion zum Fußballspielen nutzen kann, zumal die Rasenflächen höchsten Belastungen unterliegen. Um dem regulären Spielbetrieb gute Bedingungen gewährleisten zu können, sind sachfremde Einflüsse auf die Rasenflächen unbedingt zu vermeiden. In einer Vereinbarung zwischen dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen und dem Thüringer Fußballverband wird auf die besondere Bedeutung bei der Pflege der Sportrasenflächen hingewiesen.

 

Dem SV Einheit Eisenach wurde bei einer Vorort Besprechung alternativ die Nutzung anderer Rasenflächen wie z. B. in den Ortsteilen oder auch auf der Freundschaft in Abstimmung mit den dort trainierenden und spielenden Vereinen angeboten.

 

Zu 2:

 

Die Erlaubnis zur Nutzung der Rasenfläche im Wartburgstadion haben der F.C. Eisenach und die beiden Eisenacher Leichtathletikvereine zur Ausübung leichtathletischer Disziplinen und weiteren (Fußball)Vereinen im Ausnahmefall (siehe Beantwortung Frage 1).

 

Zu 3:

 

Verschiedenartige Genehmigungen leiten sich aus den zu Punkt 1 ausgeführten unterschiedlichen Sportarten ab. Auf den Rasenplätzen der Stadt – bis auf das Wartburgstadion – besteht grundsätzlich die Möglichkeit verschiedene Ballsportarten durchzuführen