Betreff
Überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 29.000,00 EUR in der Haushaltsstelle 79040.71500: Eisenach - Wartburgregion Touristik GmbH - Zuschuss für lfd. Zwecke
Vorlage
0198-HFA/2009
Aktenzeichen
20.1/811010
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von TEUR 29 bei der HH-Stelle 79040.71500 – Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH – Zuschuss für lfd. Zwecke.

 

Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch die in der HH-Stelle 33110.71520 – Förderung von Einrichtungen Dritter – Zuschuss Landestheater Eisenach GmbH (Transformationskosten) eingestellten Mittel.

 


II. Begründung

 

Das Wirtschaftsjahr 2009 der EWT war geprägt von zahlreichen organisatorischen und personellen Änderungen (Geschäftsführung, Einrichtung Außenstelle Bad Salzungen, Umzug der Tourismus-Information Eisenach), die die Planung des Wirtschaftsjahres erschwerten.

 

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2008 der EWT wurde eine grundsätzliche Überprüfung der Planansätze des Wirtschaftsjahres 2009 durch die Geschäftsführung durchgeführt. Hier wurde die Notwendigkeit der Korrektur des ursprünglichen Wirtschaftsplanes festgestellt. Der geänderte Wirtschaftsplan 2009 weist nunmehr einen Jahresfehlbetrag von rd. 64 TEUR aus (s. Berichtsvorlage EWT/Wirtschaftsplan 2009 – 2. Änderung).

 

Ein Ausgleich des erwarteten Jahresfehlbetrages durch die Gesellschaft ist nicht möglich. Aus diesem Grund sind die Gesellschafter gefordert, diesen Verlust im Verhältnis der Gesellschaftsanteile auszugleichen. Die Stadt Eisenach hält 66 % der Gesellschaftsanteile. Bei einem geplanten Fehlbetrag i.H.v. 64.072,44 EUR beträgt der zusätzliche Zuschuss der Stadt Eisenach 42.287,81 EUR. Durch die Stadt wurde vorsorglich aufgrund der besonderen Anforderungen an die Gesellschaft in 2009 bereits in der Haushaltsplanung ein höherer Zuschuss eingeplant. Hier stehen noch TEUR 14 zur Verfügung. Die Differenz i.H.v. rd. 29 TEUR wird im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe bereitgestellt.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit dieser Ausgabe ist gegeben, da ein Ausbleiben der Zahlung die Insolvenz der Gesellschaft nach sich zieht. Die Zahlungsunfähigkeit und die daraus resultierende Liquidation der Gesellschaft liegt nicht im Interesse der kommunalen Gesellschafter, Stadt Eisenach und Wartburgkreis. Durch die Liquidation würden grundsätzlich weitere Kosten (Aufbau einer neuen Struktur, da die Aufgabe grundsätzlich weiter wahrgenommen werden muss, ggf. Abfindungen) entstehen. Die GmbH als Organisationsform und Grundlage der intensiven Zusammenarbeit von Stadt und Kreis im Bereich der Tourismusförderung wurde und wird grundsätzlich – abgesehen vom aktuellen Finanzierungsproblem – erfolgreich betrieben.

 

Nach derzeitigem Stand ergeben sich in der Haushaltsstelle 33110.71520 – Förderung von Einrichtungen Dritter – Zuschuss Landestheater Eisenach GmbH (hier: Transformationskosten) Minderausgaben, welche zur Deckung der Mehrausgaben in Betracht kommen.

 

Gemäß § 7 der beschlossenen Haushaltssatzung 2009 hat der Haupt- und Finanzausschuss zuständigkeitshalber über die überplanmäßige Ausgabe zu entscheiden. Gemäß dem Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 26. März 2009 (Genehmigung Haushaltssatzung 2009/Auflage 1., Seite 2) wurde vor der Beschlussfassung die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes beantragt. Die Zustimmung wurde am 11.11.2009 erteilt.