Betreff
Einführung der Brötchentaste - Finanzielle Auswirkungen
Vorlage
1020-BR/2012
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Abschätzung der Folgen der Einführung einer Brötchentaste wurde bereits vor längerem eine Betrachtung auf Grundlage der Daten aus 2010 für die sechs zentralsten Standorte vorgenommen (Antrag der BfE-Stadtratsfraktion – Kostenfreies Kurzzeitparken in der Eisenacher Innenstadt, 0714-BR/2011, Berichtsvorlage v. 07.09.2011).

 

Mit der sukzessiven und konsequenten Umsetzung des durch den Stadtrat beschlossenen Parkraumkonzeptes sind zwischenzeitlich fast alle kostenfreien Parkmöglichkeiten im Innenstadt-Bereich entfallen. Damit ist das Ziel einer durchgehenden Bewirtschaftung der innerstädtischen Straßenparkflächen fast erreicht und es entstehen keine Vorteile gegenüber den Parkhaus-Nutzern.

 

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates zum HSK (mit Änderungsantrag „Einführung Brötchentaste“ ohne Deckungsvorschlag) erfolgt eine Darstellung der finanziellen Konsequenzen einer eventuellen Einführung und der Darstellung verschiedener Deckungsmöglichkeiten. Am grundsätzlichen Tenor hat sich nichts verändert – die Einführung der Brötchentaste erscheint im Zuge der Umsetzung des Parkraumkonzeptes und des Verkehrskonzeptes zur Beruhigung der Innenstadt vom Individualverkehr kontraproduktiv und muss von Seiten der Verwaltung daher abgelehnt werden.

 

Mit der Möglichkeit, mit dem Handy über das SMS-Parken bereits 15min-genau parken zu können, wird dem Wunsch nach Kurzzeitparkmöglichkeiten ausreichend Rechnung getragen. Die monatlich steigenden Nutzerzahlen bestätigen die Akzeptanz dieses Systems sowohl bei den Eisenachern als auch den Touristen. Das Argument, ältere Menschen kämen mit dieser Technik nicht zurecht, gilt nicht mehr vollumfänglich, viele Ältere nutzen heute intensiv Handy und Internet. Hervorzuheben ist hier nochmals, dass wir uns in Eisenach bewusst für ein Handy-Park-System entschieden haben, welches ohne Anmeldung oder Preisgabe einer Kontoverbindung von jedem Parkenden (und damit gerade auch den vielen Ortsfremden) genutzt werden kann.

 

Aufgrund der aus dem Jahr 2011 vorliegenden Daten nachfolgend eine neue Hochrechnung. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Belegungsrate bei den Parkplätzen am Karlsplatz, in der Goldschmiedenstraße und am Lutherplatz deutlich erhöht, so dass damit auch mit noch größeren Parkgebührenausfällen zu rechnen ist: Goldschmiedenstraße 3,50 € pro Tag und Parkplatz, Lutherplatz und Apotheke Karlsplatz 3,00 €/Tag, ansonsten 2,50 €/Tag.

 

 

Für die Berechnung wurde mit einer Regelung „kostenfreies Parken für 15 Minuten“ kalkuliert, bei einer 30minütigen Gebührenbefreiung könnten die Gebührenausfälle noch größer sein. Den Gesamteinnahmen 2011 wurden hier beispielhaft die zu erwartenden Mindereinnahmen gegenübergestellt.

 

 

Standort

Parkplätze

Einnahmen in 2011

Gebührenausfälle/

Jahr

Umrüstkosten

Goldschmiedenstraße

3

     3.575 €

   3.150 €

    300 €

Markt

7

   12.773 €

   5.250 €

    300 €

Post

25

   47.274 €

 18.750 €

    300 €

Lutherplatz

8

   25.193 €

   7.200 €

    300 €

Karlsplatz - Apotheke

5

   12.138 €

   4.500 €

    300 €

Karlsplatz- Sparkasse

15

   29.045 €

 11.250 €

    300 €

Summe

65

 129.998 €

 50.100 €

  1.800 €

 

 

Problematisch stellt sich dar, dass mit der Einführung einer Brötchentaste das Handyparken grundlegend geändert werden müsste. Derzeit kann mit dem Handy unabhängig vom Standort des Fahrzeugs innerhalb der Innenstadt in einer einzigen Zone geparkt werden. Entweder müssten die (gerade auch für Handyparker) attraktiven Standorte komplett aus dem System genommen werden oder es müsste eine aufwändige Umstellung incl. Neubeschilderung der Standorte vorgenommen werden. Damit wäre allerdings die Einheitlichkeit des Systems aufgehoben und es würde wieder für die Nutzer eine unübersichtlichere Tarifstruktur geschaffen.

 

Für die zu erwartenden Gebührenausfälle wurden beim Beschluss zum HSK keine Deckungsvorschläge gemacht. Damit fehlen im für 2013 aufzustellenden Haushalt / Wirtschaftsplan ca. 50.000 € an Einnahmen und im gesamten HSK bis 2022 insgesamt über 500.000 €.

 

Die Einführung einer Brötchentaste kann allerdings nur erfolgen, wenn keine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt zu verzeichnen ist. Folgende Deckungsvorschläge wären zu diskutieren:

 

Variante 1:

 

Es werden nur 3 Standorte für Automaten mit Brötchentaste ausgewählt, die gleichzeitig eine geringe Stellplatzanzahl bedienen. Diese liegen so verteilt am Markt (7 Plätze), in der Querstraße und am Karlsplatz (je 5 Plätze), dass einerseits kurze Wege zu ausgewählten Innenstadthändlern gegeben sind, andererseits so weit wie möglich unnötiger Parksuchverkehr durch Ringfahrten etc. vermieden wird.

 

Die erwarteten Mindereinnahmen in Höhe von ca. 13.500 € könnten wie folgt ausgeglichen werden:

 

1.   über höhere Parkgebühren

 

Bewusst wurde im HSK auf eine Erhöhung der Parkentgelte in den Parkhäusern verzichtet, auch, um den „Standortnachteil“ zu den teilweise komplett im Zentrum liegenden Parkplätzen auszugleichen und die Attraktivität beider Häuser zu steigern. Eine analoge Anhebung der Parkentgelte in den Parkhäusern um je 10 Cent je 30 Minuten (begrenzt auf die erste Stunde) würde zu Mehreinnahmen in Höhe von 13.660 € führen, so dass damit die Mindereinnahmen gegenfinanziert wären.

 

Diese Erhöhung der Parkentgelte der Dauerparker gem. HSK-Beschluss ist vom Stadtrat zu beschließen, so dass hier auch die zusätzliche Entgelterhöhung mitbeschlossen werden könnte.

 

Ø                  Deckung gegeben, Saldo + 160 €/Jahr

Ø                  Stadtratsbeschluss erforderlich

 

2.   über eine erhöhte Beteiligung der städtischen Vereine an den Betriebskosten ( 56.300 €  anstatt der derzeit geplanten 42.800 €)

 

Hierzu ist ein Ergänzungsbeschluss zum HSK herbeizuführen, da die in der derzeit beschlossenen Version aufgeführte Kostenbeteiligung weiter erhöht werden muss und diese bereits zu Diskussionen und einem Änderungsantrag geführt hatte.

 

Ø                  Deckung gegeben, Saldo ausgeglichen

Ø                  Stadtratsbeschluss erforderlich

 

 

 

Variante 2:

 

An den bisher betrachteten sechs Standorten mit deutlich mehr Parkplätzen wird die Brötchentaste eingerichtet. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen in Höhe von ca. 50.100 € werden durch eine weitere Erhöhung der Parkgebühren gegenfinanziert:

 

Erhöhung der Parkgebühren linear um 10 Cent je 30 Minuten (bedeutet bei Höchstparkdauer von 3 h eine Parkgebühr von 3,60 €), darüber hinaus auch ein entsprechend höheres Parkentgelt in den Parkhäusern (bei 5 h Einstellzeit wäre dann bereits der Tageshöchstbetrag von 6 € erreicht). Es ist mit Mehreinnahmen von ca. 23.100 € beim Straßenrandparken und von ca. 28.200 € bei den Entgelten der Parkhäuser zu rechnen.

 

Auch hier muss zur Änderung der Entgeltordnung der Stadtrat beschließen.

 

Ø                  Deckung gegeben, Saldo + 1.200 €/Jahr

Ø                  Stadtratsbeschluss für Entgelterhöhung erforderlich

 

 

Weiterhin ist derzeit nicht abschätzbar, inwieweit durch die Möglichkeit des kurzzeitigen kostenlosen Parkens wieder stärkerer Park-Such-Verkehr gerade im Innenstadtbereich generiert wird. Alle Innenstadtparkplätze sind derzeit zu fast 100 % ausgelastet, freie Plätze sind nur schwer zu finden. Die Nutzer akzeptieren daher auch entferntere Plätze bzw. in immer stärkerem Maße auch die Einfahrt in die beiden Parkhäuser am Rande der Innenstadt. Mit der Schaffung von (vermeintlich) kostenfreien Parkplätzen in der Innenstadt wird dieser Trend wieder umgekehrt, so dass hier neben Verlagerungseffekten an diesen Orten ebenfalls mit einem Rückgang der Parkeinnahmen zu rechnen ist.

 

Beide Varianten führen zu einer im Grundsatz nicht gewollten Mehrbelastung des Parkens in den Parkhäusern. Die in den Beratungen zum HSK getroffen Aussage, innerhalb der nächsten 3 Jahre zumindest im Parkhaus „Am Markt“ ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen, muss damit zurückgenommen werden, da derzeit nicht abschätzbar ist, ob die prognostizierte Auslastungs-steigerung ohne den „Standortvorteil“ gegenüber den Straßenrandparkern eintritt.

 

Aufgrund der vorgenannten Punkte und vor allem der für die Parkhäuser entstehenden Konsequenzen wird von der Verwaltung die Einrichtung einer Brötchentaste abgelehnt.