Sachverhalt:
Zur Abschätzung der Folgen der Einführung
einer Brötchentaste wurde bereits vor längerem eine Betrachtung auf Grundlage
der Daten aus 2010 für die sechs zentralsten Standorte vorgenommen (Antrag der
BfE-Stadtratsfraktion – Kostenfreies Kurzzeitparken in der Eisenacher
Innenstadt, 0714-BR/2011, Berichtsvorlage v. 07.09.2011).
Mit der sukzessiven und konsequenten
Umsetzung des durch den Stadtrat beschlossenen Parkraumkonzeptes sind
zwischenzeitlich fast alle kostenfreien Parkmöglichkeiten im Innenstadt-Bereich
entfallen. Damit ist das Ziel einer durchgehenden Bewirtschaftung der
innerstädtischen Straßenparkflächen fast erreicht und es entstehen keine
Vorteile gegenüber den Parkhaus-Nutzern.
Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates zum
HSK (mit Änderungsantrag „Einführung Brötchentaste“ ohne Deckungsvorschlag)
erfolgt eine Darstellung der finanziellen Konsequenzen einer eventuellen
Einführung und der Darstellung verschiedener Deckungsmöglichkeiten. Am
grundsätzlichen Tenor hat sich nichts verändert – die Einführung der
Brötchentaste erscheint im Zuge der Umsetzung des Parkraumkonzeptes und des
Verkehrskonzeptes zur Beruhigung der Innenstadt vom Individualverkehr
kontraproduktiv und muss von Seiten der Verwaltung daher abgelehnt werden.
Mit der Möglichkeit, mit dem Handy über das
SMS-Parken bereits 15min-genau parken zu können, wird dem Wunsch nach
Kurzzeitparkmöglichkeiten ausreichend Rechnung getragen. Die monatlich
steigenden Nutzerzahlen bestätigen die Akzeptanz dieses Systems sowohl bei den
Eisenachern als auch den Touristen. Das Argument, ältere Menschen kämen mit
dieser Technik nicht zurecht, gilt nicht mehr vollumfänglich, viele Ältere
nutzen heute intensiv Handy und Internet. Hervorzuheben ist hier nochmals, dass
wir uns in Eisenach bewusst für ein Handy-Park-System entschieden haben,
welches ohne Anmeldung oder Preisgabe einer Kontoverbindung von jedem Parkenden
(und damit gerade auch den vielen Ortsfremden) genutzt werden kann.
Aufgrund der aus dem Jahr 2011 vorliegenden
Daten nachfolgend eine neue Hochrechnung. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die
Belegungsrate bei den Parkplätzen am Karlsplatz, in der Goldschmiedenstraße und
am Lutherplatz deutlich erhöht, so dass damit auch mit noch größeren
Parkgebührenausfällen zu rechnen ist: Goldschmiedenstraße 3,50 € pro Tag und
Parkplatz, Lutherplatz und Apotheke Karlsplatz 3,00 €/Tag, ansonsten 2,50
€/Tag.
Für die Berechnung wurde mit einer Regelung
„kostenfreies Parken für 15 Minuten“ kalkuliert, bei einer 30minütigen
Gebührenbefreiung könnten die Gebührenausfälle noch größer sein. Den
Gesamteinnahmen 2011 wurden hier beispielhaft die zu erwartenden
Mindereinnahmen gegenübergestellt.
Standort |
Parkplätze |
Einnahmen
in 2011 |
Gebührenausfälle/ Jahr |
Umrüstkosten |
Goldschmiedenstraße |
3 |
3.575 € |
3.150 € |
300 € |
Markt |
7 |
12.773 € |
5.250 € |
300 € |
Post |
25 |
47.274 € |
18.750 € |
300 € |
Lutherplatz |
8 |
25.193 € |
7.200 € |
300 € |
Karlsplatz -
Apotheke |
5 |
12.138 € |
4.500 € |
300 € |
Karlsplatz-
Sparkasse |
15 |
29.045 € |
11.250 € |
300 € |
Summe |
65 |
129.998 € |
50.100 € |
1.800 € |
Problematisch stellt sich dar, dass mit der
Einführung einer Brötchentaste das Handyparken grundlegend geändert werden
müsste. Derzeit kann mit dem Handy unabhängig vom Standort des Fahrzeugs
innerhalb der Innenstadt in einer einzigen Zone geparkt werden. Entweder
müssten die (gerade auch für Handyparker) attraktiven Standorte komplett aus
dem System genommen werden oder es müsste eine aufwändige Umstellung incl.
Neubeschilderung der Standorte vorgenommen werden. Damit wäre allerdings die
Einheitlichkeit des Systems aufgehoben und es würde wieder für die Nutzer eine
unübersichtlichere Tarifstruktur geschaffen.
Für die zu erwartenden Gebührenausfälle
wurden beim Beschluss zum HSK keine Deckungsvorschläge gemacht. Damit fehlen im
für 2013 aufzustellenden Haushalt / Wirtschaftsplan ca. 50.000 € an Einnahmen
und im gesamten HSK bis 2022 insgesamt über 500.000 €.
Die Einführung einer Brötchentaste kann
allerdings nur erfolgen, wenn keine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt
zu verzeichnen ist. Folgende Deckungsvorschläge wären zu diskutieren:
Variante 1:
Es werden nur 3 Standorte für Automaten mit
Brötchentaste ausgewählt, die gleichzeitig eine geringe Stellplatzanzahl
bedienen. Diese liegen so verteilt am Markt (7 Plätze), in der Querstraße und
am Karlsplatz (je 5 Plätze), dass einerseits kurze Wege zu ausgewählten
Innenstadthändlern gegeben sind, andererseits so weit wie möglich unnötiger
Parksuchverkehr durch Ringfahrten etc. vermieden wird.
Die erwarteten Mindereinnahmen in Höhe von
ca. 13.500 € könnten wie folgt ausgeglichen werden:
1. über höhere Parkgebühren
Bewusst wurde im HSK auf eine Erhöhung der
Parkentgelte in den Parkhäusern verzichtet, auch, um den „Standortnachteil“ zu
den teilweise komplett im Zentrum liegenden Parkplätzen auszugleichen und die
Attraktivität beider Häuser zu steigern. Eine analoge Anhebung der Parkentgelte
in den Parkhäusern um je 10 Cent je 30 Minuten (begrenzt auf die erste Stunde)
würde zu Mehreinnahmen in Höhe von 13.660 € führen, so dass damit die
Mindereinnahmen gegenfinanziert wären.
Diese Erhöhung der Parkentgelte der
Dauerparker gem. HSK-Beschluss ist vom Stadtrat zu beschließen, so dass hier
auch die zusätzliche Entgelterhöhung mitbeschlossen werden könnte.
Ø
Deckung gegeben, Saldo + 160 €/Jahr
Ø
Stadtratsbeschluss erforderlich
2. über eine erhöhte Beteiligung der städtischen
Vereine an den Betriebskosten ( 56.300 €
anstatt der derzeit geplanten 42.800 €)
Hierzu ist ein Ergänzungsbeschluss zum HSK
herbeizuführen, da die in der derzeit beschlossenen Version aufgeführte
Kostenbeteiligung weiter erhöht werden muss und diese bereits zu Diskussionen
und einem Änderungsantrag geführt hatte.
Ø
Deckung gegeben, Saldo ausgeglichen
Ø
Stadtratsbeschluss erforderlich
Variante 2:
An den bisher betrachteten sechs Standorten
mit deutlich mehr Parkplätzen wird die Brötchentaste eingerichtet. Die daraus
resultierenden Mindereinnahmen in Höhe von ca. 50.100 € werden durch eine
weitere Erhöhung der Parkgebühren gegenfinanziert:
Erhöhung der Parkgebühren linear um 10 Cent
je 30 Minuten (bedeutet bei Höchstparkdauer von 3 h eine Parkgebühr von 3,60
€), darüber hinaus auch ein entsprechend höheres Parkentgelt in den Parkhäusern
(bei 5 h Einstellzeit wäre dann bereits der Tageshöchstbetrag von 6 €
erreicht). Es ist mit Mehreinnahmen von ca. 23.100 € beim Straßenrandparken und
von ca. 28.200 € bei den Entgelten der Parkhäuser zu rechnen.
Auch hier muss zur
Änderung der Entgeltordnung der Stadtrat beschließen.
Ø
Deckung gegeben, Saldo + 1.200 €/Jahr
Ø
Stadtratsbeschluss für Entgelterhöhung erforderlich
Weiterhin ist derzeit nicht abschätzbar,
inwieweit durch die Möglichkeit des kurzzeitigen kostenlosen Parkens wieder
stärkerer Park-Such-Verkehr gerade im Innenstadtbereich generiert wird. Alle
Innenstadtparkplätze sind derzeit zu fast 100 % ausgelastet, freie Plätze sind
nur schwer zu finden. Die Nutzer akzeptieren daher auch entferntere Plätze bzw.
in immer stärkerem Maße auch die Einfahrt in die beiden Parkhäuser am Rande der
Innenstadt. Mit der Schaffung von (vermeintlich) kostenfreien Parkplätzen in
der Innenstadt wird dieser Trend wieder umgekehrt, so dass hier neben
Verlagerungseffekten an diesen Orten ebenfalls mit einem Rückgang der
Parkeinnahmen zu rechnen ist.
Beide Varianten führen zu einer im Grundsatz
nicht gewollten Mehrbelastung des Parkens in den Parkhäusern. Die in den
Beratungen zum HSK getroffen Aussage, innerhalb der nächsten 3 Jahre zumindest
im Parkhaus „Am Markt“ ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen, muss damit
zurückgenommen werden, da derzeit nicht abschätzbar ist, ob die prognostizierte
Auslastungs-steigerung ohne den „Standortvorteil“ gegenüber den
Straßenrandparkern eintritt.
Aufgrund der vorgenannten Punkte und vor
allem der für die Parkhäuser entstehenden Konsequenzen wird von der Verwaltung
die Einrichtung einer Brötchentaste abgelehnt.