Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Zusammenarbeit mit den Ortsteilen
Vorlage
AF-0384/2012
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1. In welchen Ortsteilen besuchte die Oberbürgermeisterin seit ihrer Wahl die Sitzungen der Ortsteilräte und welche Probleme der Ortsteile wurden ihr dabei vorgetragen?

 

2. Warum hat die Oberbürgermeisterin seit ihrer Amtseinführung keine gemeinsame Sitzung aller Ortsteilbürgermeister mit Inhalten und Zielen im Rathaus durchgeführt?

 

3. Welche speziellen Förderprogramme für den ländlichen Raum mit welchen Eigenanteilen der Stadt wird die Oberbürgermeisterin im Jahr 2013 aktivieren, um die Ortsteile bestmöglich weiter zu entwickeln?

 

4. Mit welchem Ergebnis wurden die Ortsteilräte in die Diskussion zum Haushaltssicherungskonzept durch die Oberbürgermeisterin aktiv mit einbezogen oder gab es keine Disskussion ?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Der Stellenwert der Ortsteile bei der Oberbürgermeisterin kann nicht daran gemessen werden, an wie vielen Sitzungen eine persönliche Teilnahme erfolgte. Auch zwischen einzelnen offiziellen Sitzungen befindet sich die Oberbürgermeisterin im direkten Austausch mit unterschiedlichen Vertreterinnen und Vertretern der Ortsteile.

 

Zu 1.

Eine Auflistung der einzelnen Termine in den Ortsteilen würde unverhältnismäßig großen Aufwand in der Recherche bedeuten.

In den Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Ortsteile waren relevante Fragestellungen beispielsweise in Neukirchen der Lärmschutz entlang der neuen BAB und in Stregda mögliche Investitionen in Fußwege und Straßen. Darüber hinaus hat die Oberbürgermeisterin zu unterschiedlichen Terminen in den Ortsteilen die Gespräche zu aktuellen Fragen geführt.

 

Zu 2.

Die Oberbürgermeisterin hat für den 12.11.12 alle Ortsteilbürgermeister zum gemeinsamen Gespräch in das Rathaus eingeladen. Der Termin war langfristig mit den Ortsteilbürgermeistern abgestimmt.

Im Ergebnis dieser Beratung wurde auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin vereinbart, dass Sprechstunden in den Ortsteilen stattfinden sollen. Diese Sprechstunden sollen vor den Sitzungen eines Ortschaftsrates erfolgen. Die Terminierung der Sprechstunden erfolgt in Abstimmung mit den Ortsteilbürgermeistern. Zusätzlich wurde vereinbart, dass den Ortsteilbürgermeistern analog zu den Mitgliedern des Stadtrates und der Einwohnerinnen und Einwohner ein Fragerecht zu Stadtratssitzungen eingeräumt wird. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft der Stadtrat im Rahmen der Geschäftsordung.

Die Gespräche der Oberbürgermeisterin mit allen Ortsteilbürgermeistern sollen künftig vierteljährlich stattfinden.

 

Zu 3.

Folgende Möglichkeit der Förderung im ländlichen Raum besteht:

Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (StAnz:Nr.17/2011)

 

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung mit den Förderbereichen:

-Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte

-LEADER

-Investive Maßnahmen (Dorferneuerung, Ländliche Infrastruktur, Flurneuordnung, Kooperation und Umnutzung etc.

 

Förderungen der EU:

ELER,EFRE

http://www.thueringen.de/eu/

 

Bei Einzeldenkmalen ggf. Förderung über Denkmalschutzmittel

 

Die erforderlichen Eigenanteile der Stadt werden jeweils auf das Projekt- und Einzelvorhaben bezogen ermittelt. Auf Grund der derzeitigen Haushaltslage sind städtische Anteile nicht darstellbar. Im Einzelfall wäre der teilweise Ersatz über Spenden oder andere Finanzierungen zu prüfen.

Weitere Voraussetzung der Förderung ist die Aufnahme des Ortsteiles als Förderschwerpunkt. In Ausnahmefällen sind Einzelvorhaben ohne Anerkennung als Förderschwerpunkt förderfähig, sofern das Land Thüringen ausreichend Fördermittel über den Bedarf der Fördergemeinden hinaus zur Verfügung stellt.

 

Für das Gartendenkmal Schlosspark Neuenhof sind für 2013/14 Fördermittel in den Programmen Leader/Dorferneuerung und Denkmalpflege für den Rückbau der alten Bühnenanlage und den Neubau einer Treppe beantragt. Inwieweit hier eine Gesamtfinanzierung möglich sein wird, ist derzeit noch offen.

 

Zu 4.

Die Ortsteilräte haben nach den Bestimmungen der Kommunalordnung sowie der Stadt Eisenach prinzipiell immer das Recht, zu den Belangen ihrer Ortsteile eine Stellungnahme abzugeben. Dazu waren sie auch im Rahmen der Erarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes explizit aufgefordert. So gab es beispielsweise eine Einladung aller Ortsteilbürgermeister zur Beratung mit dem Haupt- und Finanzausschuss, um gemeinsam die Interessen der Ortsteile besprechen zu können. Darüber hinaus sind den Ortsteilräten zu ihren regulären Sitzungen, die während der Erarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes stattgefunden haben, die Inhalte vorgestellt worden. Zusätzlich waren mehrere Ortsteile dadurch angebunden, dass einzelne Ortsteilbürgermeister zugleich Mitglieder des Stadtrates sind. Aus der Vielfalt der Möglichkeiten zur Mitwirkung ist erkennbar, dass die Ortsteile umfangreich in die Erarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes eingebunden waren.

Es gab aus den Ortsteilen keine direkten Anträge für das Haushaltssicherungskonzept.